Auspuff XSR und MT07 identisch?

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  • Ich habe zu den Reflektoren immer noch nichts gefunden. Zur EURO IV können sie nicht gehören, die befasst sich nicht mit solchen Dingen. Aber es könnte natürlich eine andere neue, zeitgleich umgesetzte Richtlinie sein, die ich allerdings auch noch nicht gefunden habe. Also wenn jemand mal was konkretes hat, vielleicht sogar eine ECE mit Nummer, dann wäre das nett, wenn er es hier schreibt.

  • Was ich jetzt gefunden hab, ist, dass die Reflektoren zulässig sind,aber nicht verpflichtend. Sie dürfen nur nicht dreieckig sein.
    Ich nehm mal an, dass Yamaha nicht extra ein US und ein Euro-Modell baut und deshalb die jetzt alle die Reflektoren haben. Aber garantieren kann ich für nix

  • Vom BVMI:

    6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
    6.12.1. Anzahl je Seite
    je Einer oder zwei.
    6.12.2. Anbau
    Keine besondere Vorschrift.
    6.12.3. Anordnung
    6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
    6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
    6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden
    6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
    Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
    Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau höhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
    6.12.5. Ausrichtung
    Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenk-
    einschlag mitschwenken.

    TL;DR: seit EURO 4 müssen die Dinger dran sein.