Mein erster Schritt wäre dem Händler, bei dem ich das Motorrad gekauft habe zu erklären, dass ich nicht gewillt bin, so lange zu warten.
Je nach Reaktion würde ich die Begriffe "Mängelrüge", "angemessene Fris zur Beseitigung " und "Verzug" fallen lassen.
Selbst ohne Rechtschutzversicherung würde ich mir danach (falls nötig) eine selbst bezahlte Beratung bei einem Anwalt gönnen.
Das Hinhalten mit Teile müssen erst kommen, dann muss ich Zeit haben zum Einbau haben wir mit dem Vorgängermotorrad der MT07 hinter uns. Das hat eine offizielle Vertretung des Herstellers kaputt repariert. Der wollte auch erst Eit gewinnen. Als Gutachter und Anwalt nur geschrieben haben, gings sehr schnell.
Das Problem ist ich hatte die Maschine bei einem anderen Händler erworben da diese dort direkt verfügbar war. Ich bin ja lediglich zum anderen Händler nur um die Teile wie den verbogenen Bremsheben usw. zu wechseln, da dieser einfach näher in der Umgebung ist. Der Motorschaden ist ja unter deren Händen entstanden. Bei mir lief das Motorrad auf dem Weg hin ja noch super ohne Probleme.
Ich hatte schon mit dem Händler wo ich es herhabe telefoniert, jedoch kann er laut seiner Aussage da nichts unternehmen.