Das ist in der:
"Regelung Nr. 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von nicht originalen Austauschschalldämp feranlagen (NORESS) für Fahrzeuge der Klassen L1 , L2 , L3 , L4 und L5 hinsichtlich der Geräusch emissionen [2018/1707]"
geregelt.
6.3.1 Bestimmungen zum Manipulationsschutz
"Die NORESS oder ihre Einzelteile sind so zu konstruieren, dass das Entfernen von Umlenkblechen, Austrittskegeln oder sonstigen Teilen, die primär als Teile der Schalldämpfer oder Auspufftöpfe eingesetzt werden, verhindert wird. Wenn der Einbau eines solchen Teils unbedingt erforderlich ist, muss es so befestigt werden, dass es nicht einfach ausgebaut werden kann (z. B. durch Vermeidung herkömmlicher Gewindebefes tigungen) und ein Ausbau die Baugruppe dauerhaft und irreparabel beschädigt."