Hallo zusammen,
da ich demnächst meine MT-07 gedrosselt zulassen werde, wollte ich hiermal kurz fragen, ob ich für die Zulassungsstelle einen Nachweis für die 35 kW Drosselung benötige...
Gefunden auf der Zulassungsseite habe ich nur folgendes:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) bzw. soweit diese nicht vorliegt, den Kaufvertrag
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach § 13 EG-FGV
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass
- Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
Aber was ist denn die EG-Übereinstummungsbescheinigung und bekomme ich die von Händler?
Gruß Matthias