Trotzdem würde es mich interessieren was da THEORETISCH möglich wäre, an Geld zu bekommen?
Habe jetzt keinen Zugriff mehr und hab die Tage noch was anderes zu tun; rechne bei einem einfachen Foto mal mit einem Hunni. Kann aufgrund der Verbreitung übers Internet aber auch höher ausfallen.
Bei einer Einforderung per Anwalt. Wäre wohl der Stundenlohn vom Anwalt höher als das was du bekommst.
Versteuern musst es ja auch noch.
Rechtsverfolgungskosten müssen vom Schädiger ersetzt werden.
Da in diesem Fall kein gewerblicher Urheber vorliegt und ein gezahlter Schadensersatz keiner Einkommensart im Sinne des EStG zugeordnet werden kann (Deutschland) ist der Schadensersatz aller Voraussicht nach steuerfrei.