https://www.openpetition.de/petition/onlin…uer-motorraeder
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts auch Motorräder
in Stausituationen auf deutschen Straßen zum Stillstehen verpflichtet.
Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Hindurchschlängeln zwischen
stehenden Fahrzeugreihen als auch die Benutzung der Standspur verboten.
Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am
Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist
nicht gestattet.
Ob und wenn ja wie der Gesetzgeber diesen Änderungsvorschlägen folgt ist momentan nicht absehbar.
Quelle: ADAC
Begründung:
Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des
Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche Gefahren.
In Österreich wurde vor mehr als zehn Jahren eine gesetzliche Regelung
eingeführt, die das vorsichtige Vorbeifahren am stehenden Verkehr
erlaubt; das Befahren des Pannenstreifens ist in Österreich dagegen auch
für Motorradfahrer verboten. Auch in anderen Staaten wie Frankreich,
Italien, Niederlande oder Großbritannien ist das Durchschlängeln im Stau
gängige Praxis und bleibt ungeahndet.
In der Praxis wird ein Vorbeifahren zwischen Fahrzeugschlangen im Stau
nicht zur Anzeige gebracht. Dennoch besteht eine erhebliche
Rechtsunsicherheit, die sich dann auswirkt, wenn es zum Unfall kommt.
Rechtsklarheit soll eine Legalisierung des Vorbeifahrens schaffen, wie
von verschiedenen Seiten gefordert.
Quelle: ADAC