Eine andere Frag wäre, wenn man den Hersteller nach einem Unfall auf Produkthaftung wegen Fahrwerksunverträglichkeiten verklagen will.
Aufgrund der Beweislast hat man da aber selbst mit Reifenfreigabe wohl kaum Aussicht auf Erfolg.
Wenn ich Yamaha verklagen möchte wegen eines Produktfehlers, dann gilt eine Beweislastumkehr zu Lasten des Herstellers.
Wenn das Fahrzeug nicht mit jedem Reifen, der die Spezis erfüllt, gefahrlos mit der 07 gefahren werden kann, dann haftet Yamaha, weil sie sonst eine ausdrückliche Reifenbindung rausgeben müssten (Verkehrssicherungspflicht).