Aus meiner Sicht gibt es dazu sehr wohl zwei Meinungen, wie es auch zwei juristische Herangehensweisen gibt:
1. Verboten ist, was nicht erlaubt ist.
2. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
In Foren wird fast IMMER in Richtung 1. argumentiert. Ist ja auch einfach herleitbar. Aber eben nur eine Annahme. Wenn ein Sachverständiger die die Reifen montiert und sie für das Fahrzeug zugelassen sind ist alles toppi. Hätte hätte Fahrradkette, Unfall, Gutachten, Regress etc. wünscht man niemanden. Und dann hat man hoffentlich eine Rechtschutz. Zwei Juristen drei Meinungen.
Allerdings hatte meine Freundin gestern einen Platten BT023. Der Händler hat ausdrücklich empfohlen: Entweder einen neuen BT023 hinten oder BEIDE neu wenn eine andere Pelle rauf soll. Und irgendwem muss man ja vertrauen oder? Frag deinen freundlichen.