Wenn auch kleine Positionslichter (bzw. "Begrenzungsleuchten) reichen gibts in klein und LED auch die Kellermann Atto WL. Die sind aber echt klein, dafür echt stechend hell
Zur Befestigung am Sturzbügel müsste man sich gegebenenfalls etwas einfallen lassen, evtl. könnte man die Anschlusskabel durch das Innere des Bügels verlegen und ein kleines M5 Gewinde in den Bügel schneiden. Da könnte man die Leuchten direkt einschrauben.
Aber eine nicht-invasive Schellenlösung ist auch denkbar.
Sieht dann so aus:
pasted-from-clipboard.png
Die Anzahl der Vorfahrtnehmer hat gefühlt abgenommen,
kann aber auch am orangen Gedöhns oder besserer Fahrstrategie liegen. Oder Zufall/Karma. Alles was auffällt hilft.
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PS: Warum meiner Meinung lieber Begrenzungsleuchten (ECE Kategorie "A")?
Weil sie die einzigen Lampen sind, die offiziell immer zeitgleich mit dem Abblendlicht leuchten dürfen.
Ich will, wenn es praktikabel ist, irgendwelchen Polizisten/Prüfern/Sachverständigen möglichst wenig Angriffsfläche bieten um mir Ungemach zu bereiten
Was am modernen Motorrad geht und was nicht geht, ist in der UNECE Regelung 53 festgelegt.
Hier wird unterschieden zwischen
-Begrenzungsleuchten (Kategorie A),
-Tagfahrleuchten (Kategorie RL) und
-Nebelleuchten (Kategorie B, F3 oder BD)
Diese Beleuchtungsarten werden als (einzige) mögliche zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen fürs Leuchten nach vorne aufgeführt.
Die maximale Anzahl an zulässigen vorhandenen Scheinwerfern ist mit 2 angegeben (wie z.B. Triumph Speed Triple)
Der Nachteil bei Tagfahrleuchten ergab sich für mich aus den Vorgaben für die elektrische Schaltung.
Die kann man umsetzen an der MT-07, aber wollte ich nicht weil blöd.
Zitat
6.13.7.1.
Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies
gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Die Schlussleuchte muss eingeschaltet sein, wenn die Tagfahrleuchten eingeschaltet sind....
5.11.1
Falls Tagfahrleuchten vorhanden sind, müssen diese automatisch eingeschaltet werden, wenn der Motor
läuft. Wenn der Scheinwerfer eingeschaltet ist, darf sich die Tagfahrleuchte bei laufendem Motor nicht
einschalten...
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Nebelscheinwerfer würden gehen, eine notwendige Kontrolleuchte für den Fahrer wäre freiwillig. Aber es sind halt Nebelscheinwerfer,
natürlich kann man für sich entscheiden damit auch ohne vorhandenen Nebel zu fahren
Zu beachten:
Zitat
6.10.9.
Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht oder den Scheinwerfern für
Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.
Also sollte man zumindest einen zusätzlichen Schalter einplanen.
Bei den Begrenzungsleuchten ist alles ganz easy. Die dürfen zusammen mit dem Abblendlicht aktiv sein und benötigen keine Kontrolleuchte, wenn sie zusammen mit der Displaybeleuchtung an gehen. Das ist beim simplen Anschluss über den vorhandenen Nebenverbraucheranschluss der Fall.
Da die maximale Anzahl der vorderen Begrenzungsleuchten in weiß mit 2 angegeben ist, muss das im Scheinwerfer integrierte Standlicht deaktiviert werden. Dies ist in den Kapiteln ab 6.6 nachzulesen
Zitat
6.6.6 Einschaltkontrolle
Vorgeschrieben. Nicht blinkende grüne Signalleuchte. Auf diese Einschaltkontrolle kann verzichtet werden,
wenn die Instrumentenbeleuchtung nur gleichzeitig mit der (den) Begrenzungsleuchte(n) ein- oder
ausgeschaltet werden kann.
Darauf so hingewiesene Prüfer haben an der Argumentation zumindest nichts auszusetzen gehabt.
Sollte sich irgendetwas anders verhalten als erwähnt lerne ich gerne dazu, die Übersichtlichkeit der Vorgaben für den Laien lässt ja doch etwas zu wünschen übrig.