Krasse Schei...!
Markus, auch wenn der Mensch vielleicht kein Einkommen oder sonstige Mittel hat, solltest du dich abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz auch bezgl. einer Zivilklage beraten lassen.
Ein evtl. Anspruch / Titel kann sogar vererbt werden. Es geht hier auch nicht um Geldschinderei. So ein Verhalten kann und darf nicht hingenommen werden.
Was strafrechtlich dabei runkommt ist bloße Spekulatiom. Aufgrund des Personenschadens wird der gute Mann dafür vermutlich (verhältnismäßig) tief in die Tasche greifen dürfen...oder eben ein bisschen Urlaub in einer schlecht ausgestatteten Ferienwohnung machen. Allerdings ergibt Schuld bei Alkohol + Anwalt meistens ... ach jetzt spekuliere ich auch schon mit.
Aus der Erfahrung kann ich dir nur raten, dich da auch zivilrechtlich beraten zu lassen. Und zwar von einem Juristen! Rechtschutz vorausgesetzt...