Eintragungen von Zubehör mit ABE/ABG im Fahrzeugschein

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  • Abend zusammen,

    ich habe ein paar Zubehöranbauten die ich gerne im Fahrzeugschein eingetragen haben möchte, so dass ich nicht die ABEs/ ABGs mitführen muss. Also habe ich heute beim TÜV SÜD angerufen und wollte mich erkundigen bzgl. Eintragungen (Akrapovic mit ABE, Öhlins Dämpfer YA 419 mit ABE und Philips H4 Pro 6000 mit ABG).

    Dachte mir alles mit ABE wäre null Problem, bei dem PHILIPS H4 LED Ersatz war ich mir aufgrund der ABG (Allgemeinen Bauartgenehmigung) unsicher.

    Fazit des Telefonates:

    Für den Auspuff bekomme ich keine Bescheinigung, da der Auspuff mit der Zeit lauter wird. Das H4 LED Licht bzw. Leuchtmittel bescheinigen Sie generell nicht und beim Dämpfer wurde auch abgewunken.

    Finde ich jetzt schade, hätte gerne alles im Fahrzeugschein stehen, sieht einfach ordentlicher aus.

    Habt ihr ähnliches Zubehör eingetragen bekommen? :denk

    Schönes Wochenende :bier

    :toeff

  • Der Dämpfer sollte kein Problem sein, der Auspuff ist glaube ne Sache für sich (was das betrifft ist ja vieles sehr streng geworden), aber wahrscheinlich auch möglich. Bei dem Leuchtmittel hab ich keine Ahnung von.