Beiträge von MTler

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    (jetzt schon das 2. Mal) bei 1800km Laufleistung.

    Zweimal spannen bei insgesamt 1800km gefahrenen Kilometern?

    Kette musste ich nach ~6500km erst 1x spannen.

    Das kann ich jetzt fast nicht glauben ... bis 1000km längt sich die Kette am meisten, da neu....wer ab Werkseinstellung 6500km durchfährt hat eine Spezialkette :D Spätestens bei der 1000er wurde deine Kette aber sicherlich gespannt.


    Ich habe jetzt zum zweiten Mal ein durchgescheuertes Kettenführungsgummi auf der Schwinge, d.h. die Kette lief dann auf der Schwinge... :daumen-runter

    Richtig, die anderen Ständern über die GSG-Pads eignen sich nur zum Reinigen/Schmieren.
    Radwechsel geht so nicht bei der MT - bei anderen schon, da die Bikes solche Aufnahmen an der Schwinge selbst haben.


    Noch kurz... Die/den deutschen gibt es in meiner Vorstellung nicht. Dafür sind die Bundesbürger viel zu unterschiedlich und somit kann auch die deutsche Kultur oder was auch immer nicht untergehen. Zwischen einem brandenburgischen Nazi, linksautonomen Berliner, bayrischen CSU Wähler,... Passt auch noch ein syrischer Moslem ohne Probleme

    Gibts den Franzosen, Italiener, Pole, Australier, Amerikaner...?
    Nein, das jeweilige Staatsvolk und seine Kultur ist ein Sammelsurium gewachsener Ansichten, Gepflogenheiten, Bräuche, Weltansichten, Religionen usw. über Jahrhunderte und ersichtlich erfüllt nicht jeder Volksangehöriger diese Ansichten.

    Nunja, ich bin immer schon der Auffassung gewesen, dass man der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs Rechnung tragen muss.
    Somit muss man eigentlich immer im Sichtbereich anhalten können.
    Warnhinweise sollen die Aufmerksamkeit erhöhen.
    Aber selbst, wenn jemand seiner Hinweispflicht nicht nachkommt, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass er für jeden Schaden haftbar ist.
    Und wenn ich auf Dreck ausrutsche, der bei vernüftiger Fahrweise rechtzeitig zu sehen sein sollte, bin ich immer noch selber schuld.

    Ja die Betriebsgefahr trägt man immer, weshalb "100%-Entscheidungen" im Schadensfall selten sind. Bei einem Fehlverhalten anderer beträgt meine Betriebsgefahr aber nicht automatisch 100%.
    Die Geschichte mit dem Dreck auf der Fahrbahn ist immer eine Tatfrage, inwiefern man da ein Mitverschulden angelastet bekommt. Fakt ist, wenn ich keinen Hinweis bekomme, gehe ich davon aus, dass ich die Strecke mit der zulässigen VMax befahren kann, ohne das die Straße an sich mein Risiko erhöht. Natürlich kann dann ein Reh die Strecke queren, ein Baum umgefallen sein usw. und ich muss anhalten können - hier gings aber um die Qualität der Straße an sich und das sieht man (Einzelfall!) oft auch erst, wenn es für mich als Fahrer zu spät ist.


    Das erinnert mich an den Motorradfahrer, der einen Bauern verklagt hat, weil er auf einem Kuhfladen ausgerutscht ist...

    Ja, warum auch nicht?

    Zitat

    § 32 Verkehrshindernisse StVO

    (1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.


    Wenn ich beim Beschleunigen am Kurvenausgang wegrutsche, dann muss ich den Rollsplitt vorher gesehen haben!

    Das dürfte Tatfrage sein; zwangsläufig ist das aber nicht unbedingt.


    Daran, dass wir es bürokratisch nicht hinbekommen das ordentlich zu verwalten, können Asylsuchende nichts und es ist unsere Verantwortung das hinzubekommen. Aber eben nicht mit bis 1 Million nehmen wir auf und der Rest kann sehen wo er bleibt...

    Sondern? Open End jedes Jahr?


    Sonst halten wir die Flagge der Menschenrechte sehr hoch, besonders in Bezug auf andere Länder und jetzt haben wir die Chance zu beweisen, wie wichtig uns das wirklich ist. Da wird ja immer was von westlichen Werten geredet.

    Ich glaube da wo wir im Ausland Menschenrechte ansprechen herrschen andere Zustände als in Deutschland, auch ggü. den Asylsuchenden


    Die Problematik liegt mE hier weniger am äußeren, sondern an den externen Umständen wie Glaubensrichtung, Menschen-/Lebensbild usw.

    Für den ein oder anderen vielleicht interessant:

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.06.2015, Az. 7 U 143/14

    Zitat

    Stürzt ein Motorradfahrer auf Rollsplitt im Kurvenbereich einer Gemeindestraße, haftet die Gemeinde für seine Schäden, wenn sich kein Warnhinweis unmittelbar vor der Unfallstelle befindet. Allerdings muss sich der Motorradfahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein paar Kurven vor der Unfallstelle ein Gefahrstellenschild gestanden hat. Dies hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vor kurzem entschieden und eine Haftung der Gemeinde für 2/3 der Schäden angenommen.

    Zum Sachverhalt:
    Die beklagte Gemeinde ließ auf einer Gemeindestraße Straßenausbesserungsarbeiten durch ein beauftragtes Unternehmen durchführen. Das Unternehmen verwendete unter anderem Rollsplitt. Knapp eine Woche nach Beendigung der Arbeiten ließ es die zuvor aufgestellten Warnschilder "Splitt" und "Rollsplitt" entfernen. Es verblieb lediglich ein Warnschild (Zeichen 101 Gefahrstelle), das mehrere Kurven vor der Unfallstelle aufgestellt war. Der Geschädigte befuhr mit seinem Motorrad Yamaha bei Tageslicht die Straße und stürzte im Bereich einer rechten Kurve auf Rollsplitt. Er hatte beim Verlassen des Kurvenbereichs sein Motorrad beschleunigt. Er erlitt unter anderem Verletzungen an der Hand und am Knie und wurde in der Folge dreimal operiert. Er verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Gemeinde.

    http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/…08Motorrad.html

    Ich habe vor Ort gekauft und der Händler sah mich nach der 1000er nicht mehr und wird es auch nie mehr.
    Bin mit Service woanders und viel günstiger dran. Sehe im Prinzip kein Problem, die Maschine ist neu, Gewährleistung ggü. Händler in dem Fall relativ egal und alles auf Garantie macht der Vertragshändler.

    Preise zwecks Service vergleichen; da liegen manchmal Welten dazwischen.