Knuspermüsli hat Recht!
Alle Teile, die nicht bauartvorgeschrieben sind, brauchen keine e-Nummer oder Abnahme.
Sie unterliegen nur den Regelungen des Paragrafen 30 StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__30.html
Also die Teile dürfen nicht gefährlich sein.
Welche Teile bauartvorgeschrieben sind, steht in der EU-Verordnung 168/2013.
Die ist in der EU-Gesetzesdatenbank Eur-Lex zu finden.
Ein Link wäre