Servus,
ich hatte unlängst die zugegebenermassen vielleicht völlig bescheuerte Idee, die Front einer anderen Maschine auf meiner MT-07 zu montieren. Die Maske der MT ist das einzige an ihr, was mir nicht 100%ig gefällt und ich hab momentan ein klein wenig zu viel Freizeit. Ich rede von der kompletten Front, also Scheinwerfer, -halter. Die Blinker werden dann irgendwie an der neuen Maske befestigt. Ich halte mich für relativ bewandert, was Basteln angeht und glaube, dass die Umsetzung an sich kein wirklich großes Problem ist. Was ich allerdings nicht weiß ist, ob das ganze überhaupt legal, bzw. falls nicht, eintragbar ist.
Meine Frage ist also: wenn ich die originale Front der MT-07 mit z.B. der Front einer Duke 690 tauschen würde, erlischt damit die Betriebserlaubnis meiner Maschine? Die Maske des Scheinwerfers wird ja kaum eine ABE benötigen und der Scheinwerfer hat eine E-Nummer. Ich bau ja kein Windschild an Kann mir die Versicherung im Schadensfall einen Strick daraus drehen? Ich nehme mal an, dass man im Zweifelsfall eine Einzelabnahme beim TÜV machen müsste aber kann man ein Teil eines anderen Motorrads überhaupt eintragen? Fragen über Fragen ...
Ich hab durch die ein paar ähnliche Fragestellungen gefunden, da ging es aber ausschliesslich um Windschilder oder um Zubehörteile für die MT.
Grüße
Roy