Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn Du eine Tieferlegung durch das entsprechende Federbein hast und dabei der Ständer gekürzt werden muss, dann ist eine Abnahme nötig. Hast Du eine Tieferlegung?
Nein ich habe keine Tieferlegung. Die Markierungen die der TÜV-Prüfer gemacht hat, sprechen auch für deine These (hat die Einzelbetriebserlaubnis und die Tieferlegung markiert aber Punkt 4 nicht ).