Also laut TÜV Gerasdorf (Ö) is es so
b) Austausch des originalen Schalldämpfers durch einen anderen, EG - genehmigten Austausch - Schalldämpfer:
Die Verwendung solcher Komponenten erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument, der Zulassungsbesitzer muss jedoch über den EG - Genehmigungsnachweis des Schalldämpfers verfügen, welcher sich auf den gegenständlichen Fahrzeugtyp bezieht.
Zu beachtende Punkte:
•Schriftlicher Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt, und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss, beinhalten.
von der Lautstärke is hier nichts zu lesen