Statistisch betrachtet sind Verkehrsteilnehmer über 65 Jahre unterproportional an Unfällen mit Personenschäden beteiligt: Ihr Anteil liegt bei 9,2%, obwohl sie 19% der Bevölkerung stellen.
Können wir das bitte noch z.B. mit den typischerweise gefahrenen Kilometern pro Jahr skalieren? Zumindest der typische Mammutanteil als Pendler bzw. direkt beruflich unterwegs fällt ja in dem Alter häufig weg.
Die Logik versteh ich nicht. Es ist verboten mit 2 Promille Auto/Bike zu fahren. [...] Insofern nehme ich deinen Einwurf als rhetorisch und nicht ganz ernst gemeint
Lüge. Hast es doch einigermaßen hinbekommen.
Aber mal im Ernst: Das Alkoholverbot ist doch auch eine im Grunde unnötige Ausdetaillierung von StVO §1 - Gefährdung anderer ist zu vermeiden. Nur weil z.B. bei 130 km/h Lippenstift aufzutragen nicht nochmal explizit verboten ist, ist es trotzdem nicht unbedingt akzeptables Verhalten. Wenn sich derartiges Verhalten häuft bzw. gehäuft zu Problemen (lies: (Beinahe)Unfällen) führt, muss eben ein neuer Paragraf her. Siehe Handyverbot.
Analog hier: Es besteht die These, dass das ein aufkommendes Problemthema ist und es ggf. explizit reglementiert werden sollte. Das Argument "die Regel existiert aktuell nicht" ist also nicht hilfreich, weil das ja bereits in der Problemstellung steht und insbesondere keine Aussage über die Zukunft trifft.
Oder anders formuliert: "Das haben wir schon immer so gemacht!"
Anmerkung: Ich stelle mich damit explizit nicht auf eine Seite der Diskussion. Nicht zuletzt weil mir der Hick-Hack zu anstrengend ist.
Ich sehe es aber im Grunde so, wie schon von einigen hier (wenn auch mit imho falscher Terminologie) angemerkt: Das Thema hat sich eigentlich im absehbarer Zeit überlebt. Das automatisierte Fahren ist im Kommen.