Anbei einige Infos aus dem Internet zum Anbringen der Schweizer Vignette am Motorrad:
Motorrad-Vignette: Wo soll sie hin? – JUMBO
Wo muss die Vignette am Motorrad angebracht werden?
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gibt an, dass die Vignette „bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil“ angebracht werden soll. Wer absolut sichergehen will, kann sie also an Seitenverkleidung, Rahmen, Scheibe oder Gabel befestigen.
Doch viele Fahrer legen großen Wert auf die optische Wirkung ihres Motorrads, haben Bekleidung und Helm sorgfältig auf die Farben des Bikes abgestimmt und sind nicht gerade begeistert von deutlich sichtbaren Aufklebern auf ihrer Maschine. Ihnen kommt zugute, dass bei den Angaben zu Pkw und Lkw ausdrücklich erwähnt wird, dass die Vignette von aussen gut sichtbar sein muss. Bei Motorrädern, Anhängern etc. wird auf diese Formulierung verzichtet. Aus diesem Grund kleben viele Fahrer die Autobahnvignette am Motorrad direkt unter die Rücksitzbank. Diese Stelle erfüllt die Vorschriften und ist gleichzeitig nicht sichtbar.
Autobahnvignette muss nicht sichtbar sein
Es gibt an Motorrädern keinen bestimmten Platz. An Zweirädern bzw. Seitenwagen oder Trikes dürfen die Autobahnvignetten an irgendeinem «nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil», angebracht werden. Am Töff könnte man den 6×6 Zentimeter großen Aufkleber beispielsweise von außen unsichtbar an ein Rahmenteil unter dem entfernbaren Sattel kleben. Im Bedarfsfall muss man zeigen können, dass man eine Vignette hat.
Angeblich ist es ratsam, die Vignette nicht auf die Windschutzscheibe zu kleben, da diese auswechselbar ist.
Ich persönlich klebe sie immer in der Radkasten des Hinterrades. Der ist nicht leicht wechselbar und man muss sich nur etwas bücken, um sie zu sehen.