IXIL Hyperlow XL Komplettanlage

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  • Dnan hast du ja einen gnädigen Sheriff erwischt. :daumen-hoch

    Ziehst du Konsequenzen daraus?

    Ich überlege noch... eigentlich gefällt mit der Hyperlow von der Optik und auch vom Sound. Und laut brauche ich eigentlich nicht, solange er nicht so unhörbar wie die Serie ist.

  • Hab seit dieser Woche auch den HL drunter. Sieht geil aus und klingt auch so. Kein Vergleich zur Serie!

    Jedoch ist beim Anziehen der Krümmermuttern Vorsicht geboten, die Flansche sind nicht von gleicher Qualität wie die Originalflansche und neigen zum Verbiegen.

    Hab ihn mit Homologation für die Schweiz erhalten, bin mir jedoch ziemlich sicher dass er zu laut ist :denk:D

  • Durftest einfach weiterfahren oder hast was bezahlen müssen, wortex? Keine Mängelbeseitigung gefordert?

    ja ich durfte einfach weiterfahren.

    96 bei erlaubten 89 ist schon ausserhalb der Toleranz...
    Da war der Cop sehr großzügig....

    ja, nur war die Messung im Nachhinein betrachtet wird auch nicht ganz sauber. Straße war abfallend und es war im Wald. (war da: https://www.google.de/maps/place/L3024,+61440+Oberursel+(Taunus)/@50.2337863,8.4625879,176m/data=!3m2!1e3!4b1!4m13!1m7!3m6!1s0x47bdaf111be445a9:0x40985716ca9954e2!2sGroßer+Feldberg!3b1!8m2!3d50.2338889!4d8.4580556!3m4!1s0x47bdaf16fefbd777:0x9a1e44db7344aa80!8m2!3d50.2337863!4d8.463168 genau wo die Autos auf dem Foto stehen)
    Außerdem wurde nur eine Messung gemacht, die Drehzahl wurde gehalten. Normalerweise muss wohl die Messung anders ablaufen:

    http://www.userx.gmxhome.de/technik/standgeraeuschmessung.html

    Zitat

    Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Vorraussetzung für eine legale Messung: Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Messwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muss auf einer freien ebenen Fläche durchgeführt werden und es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. 
    Messmethode: Ein geeichtes Messmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündungen, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45° ± 10° zur Ausströmöffnung der Abgase aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Messstelle ausgeführt werden. Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen. Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muss der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Messwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

    Warte mal 96 mit Abzug? Oder das was dass gerät gemessen hat. Afaik müssen die doch 6-7 db abziehen wenn es auf der strasse gemessen wird? Und das war mit dbkiller drin?

    96 dB laut Gerät, also ohne Abzug.

  • Zitat

    ja, nur war die Messung im Nachhinein betrachtet wird auch nicht ganz sauber. Straße war abfallend und es war im Wald. (war da: https://www.google.de/maps/place/L3024,+61440+Oberursel+(Taunus)/@50.2337863,8.4625879,176m/data=!3m2!1e3!4b1!4m13!1m7!3m6!1s0x47bdaf111be445a9:0x40985716ca9954e2!2sGroßer+Feldberg!3b1!8m2!3d50.2338889!4d8.4580556!3m4!1s0x47bdaf16fefbd777:0x9a1e44db7344aa80!8m2!3d50.2337863!4d8.463168 genau wo die Autos auf dem Foto stehen)
    Außerdem wurde nur eine Messung gemacht, die Drehzahl wurde gehalten. Normalerweise muss wohl die Messung anders ablaufen:

    http://www.userx.gmxhome.de/technik/standgeraeuschmessung.html

    Jaja der gute Feldberg :D

  • Zitat

    Hat jemand von euch den Einträgen lassen?

    Warum sollte ich den eintragen lassen?

    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  • Ja ok dachte ich mir doch. Denke nämlich nicht das der Wert 100% verwertbar war, ich hätte gegen eine Stilllegung vor Ort auf jeden Fall protestiert. Ich werde mir die Messvorschrift ausdrucken und mitführen, auch manche Grünen nehmens mit Regel nämlich nicht so genau.

    @Augsburger ist zwar innerhalb von drei sekunden gefunden die Info, aber nein musst du nicht eintragen da E-prüfzeichen an der Anlage.

    Wir hatten dasselbe Problem. Wurde Ihr Problem gelöst?:freak

  • Die Messung muss nur nach Vorschrift erfolgen wenn die Maßnahme wie eine Unterbindung der Weiterfahrt alleine darauf beruht. Wenn aber was anderes nicht passt wie z. B. ein fehlender Kat oder bearbeiteter dB-Killer dann brauchst dich auch nicht auf eine unvorschriftsmäßige Messung berufen. Die braucht's dann gar nicht mehr.

  • jetzt nehmen wir mal an, ich habe den Kat drin, den Auspuff nicht bearbeitet und bin mir auch sonst keiner Schuld bewusst. Die Anlage ist jetzt lauter weil die Wolle raus gebrannt ist...

    Und ich bekomme nach einer Messung, wie bei mir geschehen, 30 Euro Strafe... dann könnte ich doch auch nach einer richtigen Messung verlangen?

    Wobei ich da lieber die 30 Euro zahlen würde und mich dann vom Acker machen würde. Bevor noch wirklich genau gemessen wird.

    • Offizieller Beitrag

    jetzt nehmen wir mal an, ich habe den Kat drin, den Auspuff nicht bearbeitet und bin mir auch sonst keiner Schuld bewusst. Die Anlage ist jetzt lauter weil die Wolle raus gebrannt ist...

    Und ich bekomme nach einer Messung, wie bei mir geschehen, 30 Euro Strafe... dann könnte ich doch auch nach einer richtigen Messung verlangen?

    Wobei ich da lieber die 30 Euro zahlen würde und mich dann vom Acker machen würde. Bevor noch wirklich genau gemessen wird.

    ich unterstelle dem Ixil jetzt einfach mal, dass der schon im Neuzustand zu laut ist. In dem Fall kannst du "korrekt" messen lassen, bis du schwarz wirst, da kommt dann immer raus, dass er zu laut ist.

  • Ist ebenfalls ein Verstoß aber halt kein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Allerdings gelten die 30 € für den Halter wenn jemand anderes fährt. 20 € für den Fahrer.

    Gibt auch Gerichte die das schon anders gewertet haben. Kannst auch Einspruch einlegen, allerdings nur vor dem Bezahlen, und Gefahr laufen, dass du an Ort und Stelle zum Gutachter gebracht wirst. Die Kosten trägt der Schuldige.

  • nein(!)

    Füllwort Füllwort Füllwort

    Yamah MT-07 Night Fluo 03/16
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    CockpitErhöhung H&B-Bügel - RAM-Kugel Bruudt - MRA Racingscheibe - QBag5 Sozius - Sitz +3cm (Bernhard) - Sturzpads v/h (Eigenanf.) - 2xUSB-Steckdose - LED-Blinker - SoziusRasten weg - Motorschutzbügel - TRW Superbike Lenker - Felgen-Tattoos - HighSider EVOs - V-Trec Hebel - IXIL Hyperlow - Roadtec 01 - Wilbers-Fahrwerk - Carbon-Fender hinten

    • Offizieller Beitrag

    Kann man sein Euro 4 Motorrad auf Euro 3 zurückstufen bzw. kann man ein Euro 3 Pot an einem Euro 4 fahren wenn man die Klasse dann ändert

    mfg Leon

    Stell es doch gleich auf Euro0 zurück wenn du schon dabei bist, dann kannst du den ganzen Schalldämpfer inklusive Kat weglassen!