Was sagen denn die Gesetze zu Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrer befestigt werden ?
Tankaufkleber entfernen
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Ich gehe davon aus, dass durch die Normierungen alle Lichtquellen unterbunden werden sollen, die einem Kraftfahrzeug als solchem in seiner Einheit zugerechnet werden können - also auch ein LED-Anzug im Auto wäre dann nicht erlaubt.
Ganz störend finde ich in Führerhäusern von LKW diese blauen Lichter - egal ob an der Frontscheibe oder an der "Wand" hinterm Fahrersitz.....das irritiert häufig.
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Was hat das jetzt eigentlich mit Tankaufklebern zu tun?
Was ich noch fragen wollte, ist ne Diskokugel auf dem Sozius eigentlich auch verboten? Ist ja schließlich keine Beleuchtung.
Gruß Dirk
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Was ich noch fragen wollte, ist ne Diskokugel auf dem Sozius eigentlich auch verboten? Ist ja schließlich keine Beleuchtung.
Gruß Dirk[/quote]
Kannst dir ja die Spiegelchen von der Discokugel ja auf den Helm kleben, dann hast'e den Sozius frei für die Disco-Maus
Gruß Winnie
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Das beleuchtete Zeichen sieht schon ganz cool aus, aber mehr auch nicht
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Was ich noch fragen wollte, ist ne Diskokugel auf dem Sozius eigentlich auch verboten? Ist ja schließlich keine Beleuchtung.Da hast du dir die Frage gleich selbst beantwortet
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Was sagen denn die Gesetze zu Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrer befestigt werden ?
Da gab es doch mal ein Video, in dem der Fahrer einen speziellen Kombi trug!
Dieser hatte eingebaute Lichtelemente und war mit dem Motorrad gekoppelt -> Blinker rechts, er blinkt auch nach rechts, er bremst, er bremsleuchtet?
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