KFZ Steuer für die MT07 falsch berechnet

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • ... kann es sein, dass beim Motorrad keine Unterschied bei der Steuerzahlung besteht, ob man mit oder ohne KAT unterwegs ist ?
    Habe mal mit dem Tool herumgerechnet .

    Grüsse aus Südhessen

    Kurt

  • Wenn es sich um Gesetzwidrige Behördenfehler handelt, kann man auch nach einer Einspruchsfrist bei der Behörde anklopfen. Zur Not mit Rechtsschutz.....
    Da du bei der Bezahlung von der richtigen Berechnung aus gegangen bist. Auch eine Behörde kann sich nicht gegen ein Gesetz stellen.

    Leider nicht ganz richtig, wenn wie gesagt die Frist abgelaufen ist, ist der Bescheid bestandskräftig. Eine Rücknahme/Aufhebung kann, aber muss nicht erfolgen. Schon gar nicht mit der Begründung man habe erst später den Fehler der Behörde entdeckt. Gerade hierfür ist die Einspruchsfrist da, um innerhalb dieser Frist den Bescheid zu überprüfen und dann ggf. Einspruch einzulegen.
    Da kann der Bescheid noch so rechtswidrig sein, solange er nicht nichtig ist, bleibt es bei der genannten Rechtsfolge.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Leider nicht ganz richtig, wenn wie gesagt die Frist abgelaufen ist, ist der Bescheid bestandskräftig. Eine Rücknahme/Aufhebung kann, aber muss nicht erfolgen. Schon gar nicht mit der Begründung man habe erst später den Fehler der Behörde entdeckt. Gerade hierfür ist die Einspruchsfrist da, um innerhalb dieser Frist den Bescheid zu überprüfen und dann ggf. Einspruch einzulegen.
    Da kann der Bescheid noch so rechtswidrig sein, solange er nicht nichtig ist, bleibt es bei der genannten Rechtsfolge.

    und was is mit der "offenbaren unrichtigkeit" des Bescheid´s?

    Also ich würde einfach mal beim Hauptzollamt anrufen und nachfragen ob da noch was gemacht werden kann. Ich weis Bescheid is bestandskräftig usw. aber da die ja von den fehlern wissen denke ich mal sind die da bestimmt kulant.

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
    Albert Einstein


  • und was is mit der "offenbaren unrichtigkeit" des Bescheid´s?

    Du stellst auf die Nichtigkeit ab? Da gelten sehr hohe Anforderungen, die hier nicht vorliegen.

    Ein rechtswidriger, nicht begünstigender VA wie hier kann immer zurückgenommen werden (§ 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) - kann.
    Es ist nicht ermessenfehlerhaft sich auf die Bestandskraft des Bescheides seitens der Behörde zu berufen, auch wenn der Bescheid bzw. dessen Rechtswidrigkeit zum Himmel schreit.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
    Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich ergangenen Verwaltungsakt die Berichtigung begehrt, ist die Finanzbehörde berechtigt, die Vorlage des Schriftstücks zu verlangen, das berichtigt werden soll.

    Das meine ich. Einfach mal anfragen ob die das machen. :D (hierzu ist ja evtl auch § 48 Abs. 4 VwVfG nützlich)

    Allerdings weis ich ja nciht was die im Bescheid berechnet haben um auf die falsche Steuer zu kommen. Da brauchten wir mal nen richtigen und nen falschen Bescheid zum vergleich.

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
    Albert Einstein