Das Gesetz ist doch eindeutig. Runderherum müssen die 1,6 mm sein. Gleiches gilt für die 3/4 Reifenbreite. Wenn hier irgendwo die 1,6 unterschritten werden ist der Tatbestand erfüllt.
Mit anderen Worten: nur der schmale Randstreifen kann als Slick gefahren werden.
Naja steht doch dort was das Hauptprofil ist! Eben NICHT der ganze Reifen.
Es gibt einige Reifen die haben in der Mitte kein Profil und jetzt? Vorallem nicht das Hauptprofil welche 1,6mm aufweisen muss.
Auf dem Bild gut zu erkennen. (klar könnte dort kleine Rillen gewesen sein aber es gibt welche die dort keine haben)
Was ist dann? Hier mal so ein Reifen der von Anfang an kein Profil in der Mitte hat.
Wie soll der dort 1,6 mm haben?
Was sagt jetzt der Gesetzgeber?
Hoffe ihr versteht was ich meine.
Mir gehts rein um den Text des Gesetztes.