Ich wurde gerade auf Facebook auf diese Teile hingewiesen und fand die Idee super:
Habe mal einen Satz bestellt.
Und nein, keine Werbung, ist nicht von mir, kriege keine Provision.
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Ich wurde gerade auf Facebook auf diese Teile hingewiesen und fand die Idee super:
Habe mal einen Satz bestellt.
Und nein, keine Werbung, ist nicht von mir, kriege keine Provision.
Hallo Benxter,
danke für den post bin schon lange auf der Suche nach so reflektoren habe mir gerade auch direkt welche bestellt.
Müssen die nicht Weiß sein und auf der Reifenflanke (nicht Felge), um StVZO konform zu sein? Hätte sowas auch gern, hab mich aber nicht getraut...
Müssen die nicht Weiß sein und auf der Reifenflanke (nicht Felge), um StVZO konform zu sein? Hätte sowas auch gern, hab mich aber nicht getraut...
diese Frage beschäftigt mich auch, selbst Reflektoren für die Speichen am Fahrrad müssen irgendwie der StVo entsprechen. Und die Seitenreflektoren dürfen ja auch nur rot oder orange sein.
Finde auch, das sieht top aus und nachts bestimmt ein riesen Sicherheitsplus.
Bussgeldkatalog.org sagt: Ja, wenn entsprechend genehmigt.
Hier nachzulesen: https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/
Siehe Kommentare, Antwort auf Frage von Wolfgang M. Der Carl bekommt stattdessen nur ein „Wende dich an den TÜV“.
Quasi braucht der Aufkleber dann eine E-Nummer oder wie? Denke das wird nicht so einfach und riecht nach abfummeln wenn man an nen übergenauen Kollegen kommt.
TÜV sagt: https://www.tuev-sued.de/uploads/images…ngen_082007.pdf
Seite 8 spricht von nicht dreieckigen, reflektierenden weißen Reifenflanken.
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG
E-Nummer gibts doch nur für Leuchtmittel?! Als ich die Werbung im Facebook sah, hat das jemand in den Kommentaren auch gefragt, aber ich finde die Werbung nicht mehr und auf deren Facebook-Seite gibts den Post mit der Frage nicht.. Habe die mal per PN gefragt.
Hab auch gedacht dass es E-Nummer nur auf Leuchten gibt: https://www.kaufdeinschild.de/detail/495/war…BCABEgKqhPD_BwE
Hersteller sagt, reflektierende Klebebänder seien erlaubt. Die verkaufen die angeblich schon seit Jahren und hatten nie Probleme! Die werden in Frankreich gefertigt und verschickt.
Selbst wenn ich Sie noch nicht bestellt hätte, würde ich das Risiko eingehen. Ob zulässig oder nicht, es ist damit jedenfalls sichergestellt eher gesehen zu werden, wenn es dunkel ist.
Hm okay... Bin da eher skeptisch. Kannst du bitte Fotos einstellen und kurzes Feedback zur Montage geben? Super, danke dir!
mach ich, wenn ich sie geliefert bekomme. die haben ein video auf ihrer facebook seite. kannste anschauen, wenn du FB hast. da sieht man am ende die montage und davor bildmaterial.
Mit solchen Dingern fahr ich schon seit Jahren.
Weiße Reflektoren an den Felgen, und schwarze am Helm (reflektieren silber).
Ob das nun erlaubt ist oder nicht is mir ziemlich ralle. Ich werde dadurch bestimmt besser gesehen.
Mit solchen Dingern fahr ich schon seit Jahren.
Weiße Reflektoren an den Felgen, und schwarze am Helm (reflektieren silber).
Ob das nun erlaubt ist oder nicht is mir ziemlich ralle. Ich werde dadurch bestimmt besser gesehen.
meine Rede!
so meine Aufkleber sind die Woche gekommen (verschickt aus Thailand), heute hab ich die Felgen gewaschen, mit Alkohol den Rand entfettet und die Aufkleber aufgebracht. Die Aufkleber sind aufgeteilt in Stückchen. D.h. pro Felge 4-5 Stücke damit es einen kompletten Kreis gibt. Hier das Ergebnis. Später wenns dunkel wird hau ich mal mit der Funzel drauf, um den Reflektionseffekt anzuschauen und evtl. zu fotografieren.
Nochmal kurz bzgl. der gesetzl. Regelung wie ich das verstehe:
Felgenaufkleber: Nur wenn geprüft und genehmigt.
Reifenflankenaufkleber: Wenn sie das Signalbild nicht verändern und nur in weiß reflektierend (bedürfen aber wohl keiner zusätzlichen Zulassung/Genehmigung)
Reflektoren am Helm sind in Frankreich Vorschrift (mein ich)
Auch müssen die Handschuhe eine Prüfungsangabe haben /Frankreich
Ob nun die Betriebserlaubnis durch das anbringen von "schmuck" auf der Felge erlischt, ist mir noch nicht bekannt.
Reflektoren am Helm sind in Frankreich Vorschrift (mein ich)
Auch müssen die Handschuhe eine Prüfungsangabe haben /Frankreich
Ob nun die Betriebserlaubnis durch das anbringen von "schmuck" auf der Felge erlischt, ist mir noch nicht bekannt.
Da ich nur wenige km von F weg wohne habe ich mich beim ADAC und Louis erkundigt: die Reflektoren sind nicht (mehr) notwendig und meine Louis-Handschuhe haben kein CE-Zeichen, wäre laut Louis aber kein Problem, die sind europaweit zum Mopedfahren zugelassen und ich bekäme damit keine Probleme.
Diese Worte im Ohr des Flics - falls mich mal einer anhalten sollte.
auf Bussgeldkatalog.org steht folgendes:
Die seitliche Sichtbarkeit bei Nacht erhöhen auch weiße reflektierende Felgenaufkleber – entscheidend dabei ist, dass das Signalbild nicht verändert wird.Die seitliche Sichtbarkeit bei Nacht erhöhen auch weiße reflektierende Felgenaufkleber – entscheidend dabei ist, dass das Signalbild nicht verändert wird.
Ist verboten, habe ich bei der Polizei nach gefragt:
ZitatReflektierende Materialien gelten als lichttechnische Einrichtungen (§ 49a Abs. 1 Satz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO). Lichttechnische Einrichtungen dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr nur angebracht werden, wenn sie vorgeschrieben oder für zulässig erklärt worden sind (§ 49a Abs. 1 Satz 1 StVZO). Zulässig sind gemäß § 51a Abs. 5 StVZO ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern. Für Felgen von Krafträdern sind keine reflektierenden Zierstreifen vorgeschrieben, deren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist damit unzulässig.
Es werden in der Tat im Zubehörhandel eine Reihe von Zubehörteilen angeboten, deren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr im Geltungsbereich der StVZO nicht erlaubt ist.