notfalls mal beim KBA nachfragen:
im nachfolgendem Schriftverkehr ging es allerdings um einen Auspuff mit E-Kennzeichnung
ich bedanke mich für ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu folgendes mit.
Der §19 der StVZO sagt aus,
das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein-
oder Anbau von Teilen für diese Teile
eine EWG-Betriebserlaubnis,
eine EWG-Bauartgenehmigung,
eine EG-Typgenehmigung
oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen,
soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen
beachtet werden.
Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen
Genehmigungsart tragen ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer
einen Abdruck der Genehmigung mit sich führt.
Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein!
Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt
zusammen, sie beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem
großen E in einem Kreis.
Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt hat.
Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw..
In Ihrem Fall bezeichnet die Länderkennung E4 die Niederlande.
Dieses Thema wird auch auf unserer Homepage http://www.kba.de verdeutlicht. Sie
können dieses nachlesen unter:
- http://www.kba.de
- Über uns
- FAQ
- Typgenehmigung und Produktsicherheit
Hier ist ein Absatz zu finden, bei dem es sich um einen
Austauschschalldämpfer handelt. Gleiches gilt auch für Spiegel.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen telefonisch in der Zeit von
08.00 Uhr - 13.30 Uhr unter 0461 / 316 20 46 zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Silvia Lau
Kraftfahrt-Bundesamt
Silvia Lau
Abt.Technik
Sgb. 411
Fördestraße 16, D - 24944 Flensburg
Postanschrift: D - 24932 Flensburg
Tel.: 0461 / 316 20 46
Fax: 0461 / 314 17 37
Internet: http://www.kba.de
Wollte es nochmal genauer wissen ob ich was mitführen muß und probt kam die Antwort:
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Mein vorangegangenes Schreiben besagt, daß Sie keine ABE mitführen
müssen,wenn der Verwendungsbereich sichergestellt ist.
Was der Verwendungsbereich der ABE besagt, erfahren Sie beim Hersteller des
Sportauspuffs oder evtl. beim TÜV.