MT 07 und EURO 4 Auspuffanlagen

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  • Aber eben auch explizit "Euro 4 Konform"

    Und Dein Rückschluss ist jetzt, dass die Anlage legal ist, obwohl mindestens ein Artikelmerkmal klar dagegenspricht, weil der Verkäufer sie mit "EURO 4" bezeichnet?

  • Nein, es sagt mir dass wohl keiner immoment genau weiß was da konform ist und was nicht :freak .

    Tjo, wenn Du mir nicht glauben willst, dann ist das wohl so für Dich. :D
    Einem Verkäufer würde ich pauschal unterstellen, dass er primär seine Ware loswerden will und sich aus Italien heraus auch einen Dreck darum schert, ob das hier für Probleme sorgen könnte.

  • Kann theoretisch genauso sein, dass der "herausnehmbare Killer" Käse ist bzw. ein Copy&Paste-Überbleibsel. Den Texten kannst du nie 100% glauben ... du weißt einfach aktuell einfach nicht so recht , was du tatsächlich bekommst.

    Dank neuer Richtlinien wurde dieser Inhalt in meinen Bastelfred verbannt ... :kasper

  • Kann theoretisch genauso sein, dass der "herausnehmbare Killer" Käse ist bzw. ein Copy&Paste-Überbleibsel. Den Texten kannst du nie 100% glauben ... du weißt einfach aktuell einfach nicht so recht , was du tatsächlich bekommst.

    Klar, daher auch meine "Sofern das stimmt"-Formulierung weiter oben.

  • Um mal ein wenig frischen wind reinzubringen; email von CTC.

    Hintergrund sind die angebotenen euro 4 anlagen von shark.


    Hallo

    Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen:
    Warum sollten wir etwas schreiben von dem wir wissen dass es nicht stimmt und veröffentlichen dieses auch noch?
    Warum sollten wir Kunden mit Absicht hinters Licht führen?

    Auch zu EURO 4 gibt es Ausnahmen, bei SHARK und HURRIC Anlagen sind die Eater entfernbar, bei BOS z.B. das macht jeder Hersteller wie er möchte.

    Tun Sie uns und sich den Gefallen und glauben Sie nichts was in Foren steht.

    Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
    CTC BIKE PARTS
    07821 – 5498022
    https://www.mt07-forum.de/www.ctc-bikeparts.de

  • Viel Text, keine Nachweise. Wenn es denn erlaubt sein soll, dass Hersteller bei EURO IV nun frei entscheiden könnten, ob sie Killer fest verbinden, oder nicht, worauf stützt sich das? Ich konnte bisher nur nachlesen, dass es nicht erlaubt ist und nicht nur in Foren, denen man nie glauben soll, sondern auch auf Seiten wie "Motorradonline", "1000PS", oder beim ADAC.

    Sorry, bei der Antwort kann ich nur lachen. :lachen

    http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-…ng-seit-1-1-16/

    Und Vorsicht, mit dem Absatz "gilt erst ab 2020" kann man sich nicht herausreden, denn die MT-07 ist für Euro IV neu typzugelassen worden und nicht mehr das gleiche Modell.

  • Weisst du wie das rechtlich aussieht wenn er mir das als Euro 4 verkauft und "legal" sich dann aber hinterher herausstellt dass es das nicht ist?

    LG

    Nein, weiß ich leider nicht. Ich bin mir nur sicher, dass es einen Sachmangel darstellen würde, aber das ist eher für eine Reklamation interessant, nicht für die Frage, wer dann bei einer Kontrolle am Ende haftet.

    Leider rückt Shark mit den richtigen Genehmigungspapieren nicht heraus, auf der Webseite gibt es auch nur die "Visitenkarte" für die Grünen zum Download. Bei Akrapovic und Termignoni kann man sich das gesamte Dokument beschaffen, da hat man einen genauen Einblick in die Genehmigung.

    Einmal editiert, zuletzt von Kongo-Otto (14. Mai 2017 um 15:22)

  • Was steht denn genau in der Norm drin bezüglich DB-killer ?
    Da wird ja kaum drin stehen "müssen mit 3 Schweißnähten mit A-maß nicht unter 1,5mm und mindestens 10mm länge verbunden sein"
    Da steht doch sicher son firlefanz drin wie "muss gegen manipulation gesichert sein".
    Und schon stellt sich die Frage ob nicht vielleicht bereits das verwenden einer Torx statt Imbusschraube eine Sicherung gegen manipulation darstellt.

    Im endeffekt wirds also so laufen das die Hersteller das bauen wo sie der Meinung sind das passt,
    bis einer kommt und sagt dass das nicht passt.

  • Im endeffekt wirds also so laufen das die Hersteller das bauen wo sie der Meinung sind das passt,
    bis einer kommt und sagt dass das nicht passt.

    Nur hoffe ich da nicht dass der Kunde der gea***** ist... Weil im Endeffekt wenn man kontrolliert wird sieht das erstmal duster aus, glaube ich.

  • Ich hab mich da mal ein wenig durchgewühlt und bin tatsächlich erstaunt wie durchgeplant die ganzen Messungen und Prüfverfahren tasächlich sind.
    Allerdings ist sehr vieles reine Rechnerrei und das dann mit werten die in der Praxis so nicht vorkommen, beispielsweise ein Hochschalten beim >Beschleunigen< bei um die 4200 umdrehungen...
    Dann liest man was von Fahrergewicht 75kg Beifahrer 65kg, fand ich auch irgendwie lustig.
    Und zuletzt das die Teile (nicht ausschließlich AgAs) nicht etwa auf dem entsprechenden Motorrad geprüft werden, sonder auf einem Prüffahrzeug, das ungefähr den markt wiederspiegelt.
    Heißt also, Lautstärke auf Prüffahrzeug I.O, obwohl für mein Mopped zugelassen an meinem Mopped aber zu laut.
    Da hat sich also wenig getan.

    Um aber mal auf die DB Killer Geschichte zurück zu kommen, ich hab da bis jetzt nur was von abgasanlagen mit Fasermaterial zur dämmung gefunden. Und da heißt es eindeutig das selbst beim entfernen des Dämmaterials die Grenzwerte trotzdem eingehalten werden müssen.
    Heißt für mich, entfernbare "db-killer" sind ok, weil ein entfernen eben dieser die Anlage nicht lauter machen darf.

    falls sich das noch jemand antuen möchte :

    Hier

    Und Hier

  • Ein Kernpunkt ist die Verringerung von Manipulationen und die dauerhafte Einhaltung von Grenzwerten. Das heißt, die Anlagen müssen bei einem Betrieb von 35.000km noch innerhalb der Grenzwerte bleiben, sowohl bei Schalldruck, als auch bei den Abgaswerten.

    Es geht doch völlig konträr, wenn DB-Killer mit einfachsten Werkzeugen weiterhin abnehmbar sind. Bisher habe ich auch nur das Gegenteil gelesen. Den DB-Killer halte ich übrigens technisch nicht für Dämm-Material, er ist eigentlich Teil des Gehäuses, bzw. der abgasführenden Rohre.

    Dem Importeur von Shark habe ich nun mal geschrieben und um Schilderung seiner Sicht gebeten, in Bezug auf die abnehmbaren Killer bei EURO IV Anlagen.

  • Hi,
    irgendwie hatte ich tatsächlich nichts Besseres zu tun, als EU-Dokumente zu wälzen  :weia .
    Folgendes habe ich gefunden:

    UNECE Richtlinie 41 S.11 (auf diese wird in den EU-Papieren überall verwiesen)

    In den EU-Dokumenten von Der Gerät steht dann noch, dass ein Zubehörauspuff dieselben Auflagen erfüllen muss, wie der Originale +5%
    1. Link im PDF auf Seite 270

    Was ich daraus mitnehme:

    • Das ist alles so geschrieben, dass man es nicht verstehen SOLL
    • Egal ob Leistung, Lautstärke o.ä. - ein Zubehörauspuff muss den Originalwerten entsprechen und diese wie der Gerät geschrieben hat auch 35k km halten
    • Eine Anlage ohne Lambdasonde ist nicht zulässig (das sieht man den online erhältlichen Anlagen meist zumindest an)
    • Schlupflöcher gibt es z.B. Kleinserien, vorläufige Zulassungen, Schönrechnerei oder wenn ein Land es nicht so genau nimmt - was das aber dann für den Fahrer bedeutet ist mir noch nicht ganz klar - aber einer muss ja der Depp sein :denk wer wohl? Denn nur weil die Italiener etwas zulassen gilt das noch lange nicht EU-weit.


    Das war's - langt auch :bier

    LG Daniel

    Ténére 700 Ceramic Ice
    gemacht/geplant: hoher Kotflügel, Elektronik, Motorschutz, Gepäcklösung, kurzer KZH, Graphics, Heizgriffe, Blinker, Fahrwerk, Rallyevorbau, Radsatz, ...

    "... also ich fands lustig ?("

  • Naja da steht ja sinngemäß, das DB Killer nicht "einfach" entfernbar sein sollen. Jetzt ist die Frage wie in dem Zusammenhang einfach zu verstehen ist? Mit Hammer und Flex ist vieles einfach, mit bloßen Händen eher weniger...

  • Naja da steht ja sinngemäß, das DB Killer nicht "einfach" entfernbar sein sollen. Jetzt ist die Frage wie in dem Zusammenhang einfach zu verstehen ist? Mit Hammer und Flex ist vieles einfach, mit bloßen Händen eher weniger...

    Das steht ja drin. Nicht mit konventioneller Verschraubung und so, dass bei einer Entfernung ein dauerhafter Schaden am Auspuff entsteht.