Habe das erst jetzt gesehen - kurzes statement bzw. Richtigstellung
1. Aussagen zum Erlöschen BE sind korrekt
2. Steuerverstoß ist falsch - die Berechnung erfolgt lediglich nach Hubraum
3. "Betriebserlaubnis erloschen" bedeutet im Klartext das, was diese beiden Worte aussagen - keine Weiterfahrt bis zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis. Das Weiterfahren mag schon gestattet werden, rechtlich ist es falsch. Daher auch keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit!
4. Das Fahren ohne Kat ist immer noch keine Straftat - siehe Gesetzestext zu Punkt 1. Zur Verfolgung dieser Verstöße bedingt es eines Sachbeweises, sprich eine Untersuchung durch einen Sachverständigen. Wenn vor Ort ein "Geständnis" von den Sheriffs akzeptiert wird und Ihr weiterfahren dürft, habt Ihr sehr gut Chancen, dass nach Widerspruch das Verfahren eingestellt wird... .
Wer sich diese 5 dB Toleranz ausgedacht hat, ist mir auch nicht klar, denn die gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 07.11.1980.
Es müssen drei Messungen durchgeführt werden, dessen Differenz nicht mehr als 2 dB auseinander liegen darf! Der höchste der drei Werte wird "gewertet" (aufgrundeter Wert gilt).
Was dabei noch ganz interessant ist und kaum jemand weiß: es muss zunächst die Lautstärke der Umgebung gemessen werden, die min. 10 dB unter der der Messung liegen muss. Im Umkreis von min. 3 Metern dürfen keine Gegenstände, Wände etc. sein, die den Wert verfälschen können.
Ach ja, selbst der Sachverständige nimmt zur Feststellung der Drehzahl gern den eingebauten Drehzahlmesser. Das ist nicht zulässig. Die Werte der Messungen dürfen übrigens nicht mehr als 3 % abweichen.
Die Drehzahl für die Messung des Standgeräusches liegt bei 4.500 U/min.
Noch Fragen...??