Frage zum Führerschein A2

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  • Hallo Leute,

    mein Freund hat mich gerade mal wieder auf eine Idee gebracht.
    Folgende Situation:
    Ich habe am 09.10.2012 meinen Führerschein der Klasse "A - beschränkt" gemacht. Also noch nach altem Recht. Damals war ich 22 Jahre alt, konnte also keinen A - direkt machen, weil man dazu 25 Jahre alt sein musste.
    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich halt einfach bis zum 09.10.2014 warten muss, wenn die zwei Jahre rum sind und dann ganz normal alles fahren darf.
    Jetzt haben sich ja die Führerscheinregelungen geändert und nach den neuen Regeln kann man den Führerschein A (also unbeschränkt) jetzt schon mit 24 erwerben.
    Ich bin vor 3 Wochen 24 geworden...darf ich also jetzt schon offen fahren, weil ich das richtige Alter erreicht habe, oder zählt trotzdem die 2-jahres-Frist???

    Werde am Montag auch mal bei der Führerscheinstelle anrufen, aber vielleicht weiß ja hier schon jemand was?

  • Servus,

    meinem Wissensstand nach darfst du ab dem 09.10.2014 dann offen fahren. :heil  Die neuen Führerscheinregelungen gelten nur für die, die den Führerschein erst nach der Reform erhalten haben.
    Ich hoffe ich verzapfe keinen Schwachsinn  :weia

    Gruß
    Marc

  • Vielleicht hilft das bis zur Möglichkeit des Fragens

    Zitat

    Für Motorradfahrer, die vor dem 19. Januar 2013 eine Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommen, gelten – bis auf Ausnahmen bei der A1- und A2-Lizenz – die alten Regeln. Stichtag für den neuen Führerschein ist der 19. Januar 2013. Allerdings existieren auch Übergangsregeln, die die Fahrerlaubnis vom Datum des Antrags und nicht dem der Erteilung abhängig machen, wenn der Kandidat das erforderliche Mindestalter erreicht hat.


    Entnommen der Quelle http://m.motorradonline.de/recht-und-verk…-ab-2013/387737.
    Aber so oder so sind es ja gerade mal nur noch 12 Tage.

    Anwesenheit MT-07-Forentreffen 100%!

  • Hm, interessant...12 Tage können aber viel sein, wenn man nach momentanem Kenntnisstand erst ab 09.10. fahren darf, aber die Möglichkeit hätte, ab ca. 05.10. mit Freunden einen Motorrad-Urlaub zu machen :D

  • Wenn du, so wie du schreibst, deine praktische Prüfung vor dem 19.01.2013 abgelegt hast gilt das alte Recht. Kannst also nach Ablauf der zwei Jahre offen fahren. Es müsste auch hinten auf deiner Karte, das Datum der Aufhebung stehen

    Marty McFly
    :geschockt Spiegel :brauen Blinker :denkSchulterblick :freak

    MIVV GP

  • Wheeland, scheinst Dir Deiner Sache sicher. Das mit den 34 und 48 PS hatte mich schon durcheinander gebracht. Vervollständigst Du dann auch mein Verständnis, dass nach neuer Regelung von A2 auf A eine schriftliche Prüfung gemacht werden muss, bei alter Regelung von A beschränkt auf A nach 2 Jahren automatisch offen gefahren werden darf?

    Anwesenheit MT-07-Forentreffen 100%!

  • @Anna: Das ist wahrlich hart. Und das wegen 4 Tagen ;(
    Option 1 Termin verschieben, Option 2 als Sozia mitfahren?
    Aber Deine MT bekommst Du ungedrosselt, oder?

    Anwesenheit MT-07-Forentreffen 100%!

  • chica:
    Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
    Anna1290:
    Das ist echt hart. Ich würde mit der gedrosselten mitfahren. Bei genügend Kurven, haste evtl. die Nase vorn :D

    Marty McFly
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  • Später fahren geht nicht, weil da nicht mehr alle Urlaub haben.


    Momentan habe ich meine MT ja leider auch noch gar nicht, sodass die Überlegungen momentan eh hinfällig sind.

    Gedrosselt fahren? Drossel kostet, Eintragung kostet, Austragung kostet...das lohnt sich leider wegen 4 Tagen wirklich nicht, habe sie deswegen auch gleich ohne Drossel bestellt.

    Ob ich dann als Sozia mitfahre oder evtl mit unserer Honda Innova muss ich mir dann noch überlegen, falls die Aktion wirklich stattfindet.

    • Offizieller Beitrag

    Wheeland, scheinst Dir Deiner Sache sicher. Das mit den 34 und 48 PS hatte mich schon durcheinander gebracht. Vervollständigst Du dann auch mein Verständnis, dass nach neuer Regelung von A2 auf A eine schriftliche Prüfung gemacht werden muss, bei alter Regelung von A beschränkt auf A nach 2 Jahren automatisch offen gefahren werden darf?

    Also wer den A (beschränkt) vor dem 19.1.13 abgelegt hat, für den gilt grundsätzlich die alte Regelung. Heißt: Nach 2 Jahren offen fahren dürfen ohne weitere Prüfung jeglicher Art. Zusätzlich profitiert man vom Vorteil der neuen Regelung, nämlich, dass die Leistungsbegrenzung von 34PS auf 48PS angehoben wurde.
    In dem Fall darf man also 48PS fahren und nach 2 Jahren einfach offen.
    Wie das mit der Regelung zum Leistungsgewicht genau aussieht, weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es ein paar Maschinen gibt, die mit 48PS zu viel Leistung haben. Glaube die KTM Duke ist z.B. so ein Fall.

    Gruß Wheeland

  • Also wer den A (beschränkt) vor dem 19.1.13 abgelegt hat, für den gilt grundsätzlich die alte Regelung. Heißt: Nach 2 Jahren offen fahren dürfen ohne weitere Prüfung jeglicher Art. Zusätzlich profitiert man vom Vorteil der neuen Regelung, nämlich, dass die Leistungsbegrenzung von 34PS auf 48PS angehoben wurde.
    In dem Fall darf man also 48PS fahren und nach 2 Jahren einfach offen.
    Wie das mit der Regelung zum Leistungsgewicht genau aussieht, weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es ein paar Maschinen gibt, die mit 48PS zu viel Leistung haben. Glaube die KTM Duke ist z.B. so ein Fall.

    Gruß Wheeland

    Jupp, denke du liegst da genau richtig.
    Bei der Duke ist das wirklich der Fall, weil sie zu leicht ist. Der KTM-Händler in Weilheim hat sie mir trotzdem zum Probefahren gegeben und mir das nicht gesagt...fand ich hinterher nicht so prickelnd, wenn die Polizei gekommen wäre, dann wäre mein Schein weg gewesen :weia
    Doof, dass die MT trotz Erhöhung auf 48 PS immer noch zu viele Pferdchen hat für mich  :lachen (zumindest bis zum 09.10.)