SC-Project Auspuff. Infos, Fragen und Antworten

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  • TBNR 319500 Sie nahmen das Fahrzeug­ in Betrieb, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war

    Probier es mal in Bayern aus.

    Lasst doch einfach die KATs und die geprüften db-Eater in der Anlage. Man schadet nur dem Ansehen der anderen Motorradfahrer und diverse Lokalpolitiker sehen sich genötigt, Streckensperrungen auszusprechen.

  • Genau, ich habe nur zwei Sachen gefunden die es wohl bundesweit gibt.

    - fahren mit defektem Auspuff
    - fahren ohne Betriebserlaubnis

    Beides kann eigentlich gar nicht fahrlässig begangen werden. Nach der Quelle die ich gefunden habe sind nahezu alle Ordnungswidrigkeit vorsätzlich. Und wenn wird bei Fahrlässigkeit wohl das Bußgeld verringert.

    Interessant ist doch immer was der Ordnungshüter aus dem Sachverhalt macht. Gefährde ich andere oder die Umwelt bekommt die Sache jeweils einen gaaaanz anderen Drive! Deswegen würde ich mich bei solchen Sachen nie zu pauschalen Angaben hinreißen lassen. Dat kommt immer schön auf die Stimmung von Moppedfahrer und Rennleitung an.

    Und die ABE oder wie auch immer das Ding heißt sollte ein- eindeutig regeln ab wann die Tüte nicht mehr ABE-konform ist...hoffentlich.

  • Da geh ich mal davon aus das der SC wenn er nach dem "Freibrennen" zu laut ist unter den Sachverhalt "Defekte Auspuffanlage" fällt, was dann 20€ machen würde.
    Man muss einen ja eine Manipulation beweisen, also im Zweifelsfall einfach auf ein Gutachten bestehen.

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

  • Dann wär halt nur wieder die Frage in wie weit das einsetzen eines Uni-Kats als manipulation der Anlage Zählt?

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

    • Offizieller Beitrag

    Gefährde ich andere oder die Umwelt bekommt die Sache jeweils einen gaaaanz anderen Drive! Deswegen würde ich mich bei solchen Sachen nie zu pauschalen Angaben hinreißen lassen. Dat kommt immer schön auf die Stimmung von Moppedfahrer und Rennleitung an.

    und genau diese Stimmung kippt, wenn der Motorradfahrer den Killer dabei hat, also ganz bewusst ohne gefahren ist um ihn dann schnell einzubauen wenn die Polizei ihn dazu zwingt.

    Und Lärm ist eine Gefährdung der Umwelt.

  • Aber um Missverständnissen vorzubeugen, eine "Stimmung" ändert nichts am objektiven (Tüte zu laut bzw. worst-case: Betrieb ohne ABE) oder subjektiven (man hat den Killer nunmal nicht "fahrlässig" rausgeschraubt) Tatbestand! Es bleibt die Ordnungswidrigkeit und sie bleibt von Anfang an vorsätzlich... egal ob der Killer unterm Sozius oder zu Hause liegt.

    Ich bin gespannt ob hierfür mal jemand einen Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgrund findet! :freak

  • Ich hab das schon im KTM Forum vor einer Weile über den MIVV an der Duke 390 meiner Frau gesagt.

    Wenn ich als Kunde bei einem großen Motorradzubehör Laden einen Auspuff mit E-Prüfzeichen und in deren Katalog

    angepriesenen "völlig legalen" Auspuff kaufe, dann kann keiner von mir erwarten dass ich nach der Montage dieses legalen Zubehörauspuffs incl. DB Eater eine Lautstärke Messung durch führe.

    Ich montiere das Teil und fertig. Sollten dann diese blauen Männchen mir erzählen dass ich einen zu lauten Auspuff fahre,

    dann werde ich alles was da dann kommt an den Händler weiterleiten bei dem ich diesen Zubehörauspuff nach bestem Wissen und Gewissen

    gekauft habe.

    André

    PS. So schnell wie Fechter/ Louis den Shark nach veröffentlichen meines Videos zurück genommen haben könnt ihr euch nicht vorstellen. ;)

    Der war damals wirklich zu laut.

    https://www.youtube.com/watch?v=VBLHjv9dmzc

    Einmal editiert, zuletzt von Andre.666 (11. März 2016 um 15:29)

    • Offizieller Beitrag

    Bitte Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber auf der Karte welche mitgeliefert wird steht doch ABE Bescheinigung bzw. "Offizielle AG ABE Prüfkarte" drauf. Ich hab a bissl eine andere als du, denn bei mir steht beides drauf.

    Also auf diese Karten darf man nichts geben, da es sich um kein offizielles Dokument vom TÜV oder dem KBA handelt. Das sieht ganz anders aus (Papierform und mit Stempel und Unterschrift von TÜV, KBA oder sonst was). Das ist lediglich von SC-Project erstellt, warum auch immer. Vielleicht gibt es Länder oder Polizisten die sich damit zufrieden geben weil sie zu faul sind auf dem Auspuff die E-Nummer zu suchen.

    Hier noch mal der Unterschied zwischen ABE und EG-BE: http://www.scorpionexhausts.de/ABE%20und%20EG…bserlaubnis.htm

  • Ist nicht der Halter des KFZ für den ordnungsgemäßen Zustand der Maschine verantwortlich?

    Was sagt das Gesetzt oder ein Richter dazu?

    Der weiße Reiter :D

  • http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkt…nden-db-killer/

    Durch die neue Punkteregelung gibts beim Erwischtwerden keine Punkte mehr, da man im Gegensatz zu früher nur Punkte erhält, wenn die Verkehrssicherheit eindeutig beeinträchtigt wird. Das Herausnehmen der dB-Killer ist aber wohl ein ganz klarer Fall von Modifizieren des Auspuffs, ohne aber die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Erlaubt ist es nicht, man zahlt ein Bußgeld, aber Punkte bekommt man keine mehr.

    Ist die SCP-Anlage denn mit eingesetzten Killern so leise? Oder übersteigt sie selbst mit den Killern die zulässige Lautstärke? Hab das beim Lesen der Beiträge nicht so ganz verstanden.

    Dass die Anlage mit herausgenommenen Killern die zulässige Lautstärke übersteigt ist auch egal, da man ohne Killer ja eh nicht fahren darf da die EG-Genehmigung nur für die unmodizierte (also mit eingesetzten Killern) Anlage gilt. Sie könnte ohne Killer auch so leise wie ein KFZ-Elektromotor sein, die Polizisten werden einen ja dann wegen den fehlenden Killern anhalten. Blind sind die ja nicht.

    "Aber junge Leute bauen keine Unfälle, weil jeder der beste Fahrer ist." -coparni

  • Ist nicht der Halter des KFZ für den ordnungsgemäßen Zustand der Maschine verantwortlich?

    Was sagt das Gesetzt oder ein Richter dazu?


    Ist nicht der Verkäufer für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Ware verantwortlich?

    Du kaufst ein Auto und dann stellt sich heraus dass da am Auspuff viel mehr Dreck raus kommt als angegeben, bist du da jetzt schuld oder der Hersteller. ;)

    Ich würde nie ohne DB-Killer fahren, die KTM hat allerdings 94db Standgeräusch eingetragen.

    Ich gehe davon aus dass genau in dem Drehzahlbereich wo die Messung für das Fahrgeräusch betrieben wird , die angegebenen Dezibel auch bei den Zubehöranlagen passen.

    Ein Kunde von mir, er ist KFZ Sachverständiger hat mir erzählt dass genau diese Lücke im Gesetz demnächst geschlossen wird.


    André

    2 Mal editiert, zuletzt von Andre.666 (11. März 2016 um 16:29)

  • http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkt…nden-db-killer/

    Ist die SCP-Anlage denn mit eingesetzten Killern so leise? Oder übersteigt sie selbst mit den Killern die zulässige Lautstärke? Hab das beim Lesen der Beiträge nicht so ganz verstanden.


    Ja die Anlage ist auch mit eingebautem Killer zu laut.

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

  • Dann muss man das halt echt mal bei nem Experten nachfragen. Ich mein da passt doch was überhaupt nicht zusammen. Ne EG-Genehmigung gilt für die gesamte EU, also für alle Länder innerhalb dieser. Die Regelung dieser Genehmigung wurde ja von allen Mitgliedern zusammen beschlossen, daher haben ja alle Länder zugestimmt.

    Wenn also ein Auspuff eine EG-Genehmigung (egal wo) erhalten hat, wie kann er dann zu laut sein? Liegt in manchen Ländern der Grenzwert der erlaubten Laustärke höher? Selbst wenn, dann müssten die Länder ihre landeseigenen Regelungen dementsprechend anpassen. Sonst funktioniert doch die ganze EG-Genehmigung nicht mehr...

    "Aber junge Leute bauen keine Unfälle, weil jeder der beste Fahrer ist." -coparni

  • Die E Nummer ist ja kein Garant für eine Legalität was die Lautstärke betrifft, lediglich das man das Teil überhaupt anbauen darf.
    Ist es eig. möglich einen Auspuff mit Dämmwolle leiser zu bekommen ohne einen Leistungsverlust zu erzielen?

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Erteilung einer solchen Genehmigung die Lautstärke keine Rolle spielt. So würde doch kein Land beim gemeinsamen Beschließungsprozess dieser Genehmigung zustimmen.

    Es ist auch schwachsinnig, eine Genehmigung für das legale Anbauen eines Objekts an einem bestimmten Fahrzeug zu erteilen, obwohl dieses Objekt gleichzeitig aufgrund seiner Lautstärke nicht zulässig ist.

    Auch ist es ja egal in welchem EU-Land einem Objekt eine Genehmigung erteilt wird. Schließlich wurde die Regelung von allen beschlossen, also wird diese Genehmigung mit Berücksichtigung der von allen Mitgliedsländern beschlossenen Regeln erteilt. Somit hat auch Deutschland indirekt der Genehmigung dieser Auspuffanlage zugestimmt. Obwohl sie zu laut ist und damit mit unserem gesetzlichen Pegelgrenzwert nicht vereinbar ist.

    Ich sehe einen gravierenden Fehler in der Gesetzeslage. Einfache Abhilfe würde die Erhöhung der in Deutschland geltenden Pegelgrenze für Kraftfahrzeuge leisten :heil

    "Aber junge Leute bauen keine Unfälle, weil jeder der beste Fahrer ist." -coparni

  • ^^ ja bin da ganz deiner Meinung.

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

  • Die E Nummer ist ja kein Garant für eine Legalität was die Lautstärke betrifft

    Doch, das ist sie eigentlich schon. Mit der Zulassung wird bestätigt, dass keine Verschlechterung des Emissionsverhalten eintritt und keine einzutragende Leistungserhöhung. Schaut Euch mal die Papiere genau an, bei meiner Termignoni stehen Messwerte der Testmaschine.

    Die Frage ist eher, wie genau nimmt es der Hersteller, wenn die Zulassung erteilt worden ist? Das Problem gab es schon immer, gerade bei eher günstigen Anlagen. Meine Frau hatte in ihren wilden Jahren mal einen billigen Proletenauspuff an ihrem gebrauchten Polo. Der war neu schon viel zu laut und knallte beim Ausrollen wie ein alter Panzermotor. Nach 2 Jahren gab es das Teil zwar immer noch im Handel, aber oh Wunder, der Innendurchmesser der Endrohre war auf einmal drastisch verringert, wo vorher noch alles offen gewesen ist.



    Ich sehe einen gravierenden Fehler in der Gesetzeslage. Einfache Abhilfe würde die Erhöhung der in Deutschland geltenden Pegelgrenze für Kraftfahrzeuge leisten :heil

    "In Deutschland geltend" kannst Du in der EU gleich knicken. Aber es sind bereits neue Pegelgrenzen beschlossen, der Plan dafür ist auch schon im Internet abrufbar. Betrifft natürlich neue Fahrzeuge und nicht den Altbestand. Vor allem soll dann auch die Trickserei mit den Klappenanlagen nicht mehr umsetzbar sein. Man wird sehen.

  • das mit der Klappenlösung ist mmn. ein Treppenwitz und da macht man bei VW so´n Zores um Schummellösungen

    Grüsse aus Südhessen

    Kurt

  • Das geplante Verbot von Klappenauspuffanlagen hatte ich auch mal mitbekommen. Diese Klappenanlagen bei den Fahrzeugen (Golf R oder GTI um mal ein typisches Beispiel zu nennen) können sie ruhig verbieten. Ich benutze sowas nicht und mag die auch nicht. Viel zu künstlich. Vorallem wenn so ein GTI mit DKG durch die Straßen fährt und dann aufs Gas drückt und mal mehrere Gängen durchschleunigt, das klingt meiner Meinung nach einfach nur kacke, vorallem beim Schalten des DKGs klingt das wie Furzen...

    Für mich ist einfach nur laut bedeutungslos, es muss halt auch schön klingen. Denn nur dann ist für mich die hohe Lautstärke gerechtfertigt :D

    Man denke nur mal an die nervigen einspurigen Rasenmäher (50er Roller mit modifiziertem Auspuff). Hauptsache laut aber klingt nach nichts Richtigem :klatschen

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