Moin alle zusammen, ich habe heute den Shark Street GP an meine MT montiert und muss sagen das die selbst mit DB Killer echt laut ist. Kann mir jemand sagen wie bei Euro4 gemessen wird und was ich zahlen muss wenn ich über dem Grenzwert bin ?
Laune macht sie aber
Aus ECE R41
Das gilt für die Typprüfung. Die Nachprüfung durch die Ordnungshüter wird prinzipiell genauso durchgeführt. Hier gilt als Grenzwert, der Geräuschpegel auf dem Typenschild zzgl. 5 db Messtoleranz.
2. Standgeräusch des Kraftrads (Messbedingungen und Verfahren für die Überprüfung des im Verkehr befindlichen Fahrzeugs)
2.1. Schalldruckpegel des Kraftrads im Nahfeld
Zur Erleichterung späterer Überprüfungen der Geräuschentwicklung bei im Verkehr befindlichen Krafträdern ist der Schalldruckpegel auch im Nahfeld der Auspuffmündung nach den nachstehenden Vorschriften zu messen und das Messergebnis in das Mitteilungsblatt nach Anhang 1 einzutragen.
2.2. Messgeräte
Es ist ein Präzisions-Schallpegelmesser nach Absatz 1.2.1 zu verwenden.
2.3. Messbedingungen
2.3.1. Zustand des Kraftrads
Das Getriebe des Fahrzeugs befindet sich in der Leerlaufstellung und die Kupplung ist eingerückt.
Eine etwa vorhandene Klimaanlage des Fahrzeugs ist auszuschalten.
Ist das Fahrzeug mit automatisch betätigten Lüftern ausgerüstet, so darf während der Schalldruckmessung in diese Vorrichtung nicht eingegriffen werden.
Die Motorhaube oder Motorraumabdeckung muss geschlossen sein.
Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebstemperatur zu bringen.
Bei einem zweirädrigen Kraftfahrzeug ohne Leerlaufstellung wird während den Prüfungen das Hinterrad vom Boden abgehoben, so dass es sich frei drehen kann.
Ist es für die Durchführung der Prüfung erforderlich, ein zweirädriges Fahrzeug anzuheben, ist gemäß Position des Mikrophons so anzupassen, dass der vorgeschriebene Abstand vom Bezugspunkt des Auspuffrohres eingehalten wird; die Lage der Bezugspunkte ist der Abbildung zu entnehmen.
2.3.2. Prüfgelände
Ein geeignetes Prüfgelände muss sich im Freien befinden, aus Beton, Asphalt oder einem gleichwertigen Material bestehen und darf nicht mit Schnee, Gras, lockerer Erde, Asche oder anderen Schall schluckenden Stoffen bedeckt sein. Es muss sich um eine offene Fläche handeln, auf der innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 3 m um den Mikrophonstandort und um jeden Punkt des Kraftfahrzeugs herum keine großen reflektierenden Flächen vorhanden sind, etwa geparkte Fahrzeuge, Gebäude, Reklametafeln, Bäume, Gebüsch, parallele Mauern, Menschen usw.
Statt im freien Gelände kann die Prüfung auch in einem schallarmen Raum stattfindenden. Der schallarme Raum muss die oben aufgeführten akustischen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind erfüllt, wenn die Einrichtung das oben angegebene 3-m-Kriterium erfüllt und ihre Grenzfrequenz niedriger als der niedrigere der beiden folgenden Werte ist:
a) ein Terzband unterhalb der höchsten Grundfrequenz des Motors unter Testbedingungen und
b) 100 Hz ( 1 ).
2.3.3. Sonstiges
Durch Störgeräusche und Wind verursachte Anzeigewerte des Messgeräts müssen um mindestens 10 dB(A) niedriger sein als die zu messenden Schallpegel. Am Mikrophon kann ein geeigneter Windschutz angebracht werden, sofern dessen Einfluss auf die Empfindlichkeit des Mikrophons berücksichtigt wird.
Wenn während der Schallmessung die Windgeschwindigkeit, auch in Böen, 5 m/s überschreitet, dürfen keine Prüfungen durchgeführt werden.
2.4. Messmethode
2.4.1. Aufstellung des Mikrophons (siehe Anlage 2)
Das Mikrofon ist in einem Abstand von 0,5 m ± 0,01 m von dem in der Abbildung dargestellten Bezugspunkt des Auspuffrohres und in einem Winkel von 45° ± 5° zu der senkrechten Ebene aufzustellen, die die Achse des Auspuffendrohrs enthält. Das Mikrofon muss sich in Höhe des Bezugspunkts, mindestens jedoch 0,2 m über dem Boden befinden. Die Bezugsachse des Mikrofons muss parallel zum Boden verlaufen und auf den Bezugspunkt an der Auspuffmündung ausgerichtet sein.
Der Bezugspunkt ist der höchste Punkt, der folgende Anforderungen erfüllt:
a) Der Bezugspunkt muss sich am Ende des Auspufffrohres befinden.
b) Der Bezugspunkt muss auf einer senkrechten Ebene liegen, die die den Mittelpunkt der Auspuffmündung und die Achse des Auspuffendrohrs enthält.
Sind zwei Mikrofonstellungen möglich, so ist diejenige mit dem größeren seitlichen Abstand von der Längsmittelebene des Fahrzeugs zu wählen.
Bildet die Achse des Auspuffendrohrs mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 90° ± 5°, so ist das Mikrofon an dem Punkt aufzustellen, der am weitesten vom Motor entfernt ist.
Verfügt ein Fahrzeug über mehr als zwei Auspuffmündungen, die weniger als 0,3 m voneinander entfernt und mit demselben Schalldämpfer verbunden sind, wird nur eine Messung durchgeführt. Das Mikrophon ist dann in Bezug auf die Mündung zu platzieren, die am weitesten von der Längsmittelebene des Fahrzeugs entfernt ist; ist eine solche Mündung nicht vorhanden, erfolgt die Platzierung im Bezug auf die Mündung, die sich am höchsten über dem Boden befindet.
Bei Fahrzeugen, deren Auspuffanlage zwei Mündungen im Abstand von mehr als 0,3 m voneinander aufweist, wird für jede Mündung eine Messung so durchgeführt, als ob sie die einzige wäre, und der höchste Schalldruckpegel festgehalten.
Bei Unterwegskontrollen kann der Bezugspunkt auf die äußere Oberfläche der Fahrzeugkarosserie verschoben werden.
2.4.2. Betriebsbedingungen
2.4.2.1. Solldrehzahl
Die Solldrehzahl beträgt:
75 % von S für Fahrzeuge mit S ≤ 5 000 min –1 und
75 % von S für Fahrzeuge mit S > 5 000 min –1 .
Bei einem Fahrzeug, das bei einer Standprüfung nicht in der Lage ist, die Sollmotordrehzahl zu erreichen, werden als Sollmotordrehzahl stattdessen 95 % der höchsten Drehzahl verwendet, die bei einer Standprüfung erreichbar ist.
2.4.2.2. Prüfverfahren
Die Motordrehzahl wird allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zur Sollmotordrehzahl erhöht und auf dieser innerhalb einer Toleranzspanne von ± 5 % gehalten. Dann ist die Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlaufstellung zu bringen und die Motordrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen. Der Schalldruckpegel wird während eines Zeitraums mit konstanter Motordrehzahl von wenigstens 1 s und während der gesamten Verzögerungsphase gemessen. Der höchste Schallpegelmesserwert wird als Prüfwert übernommen.
Eine Messung ist gültig, wenn die Motordrehzahl mindestens 1 Sekunde lang um nicht mehr als die angegebene Toleranzspanne von ± 5 % vom Sollwert abweicht.
2.4.3. Auspuffanlage mit mehreren Betriebsarten
Fahrzeuge, die mit einer Auspuffanlage mit mehreren Betriebsarten, die sich von Hand einstellen lassen, ausgestattet sind, werden in allen Betriebsarten geprüft.
2.5. Ergebnisse
2.5.1. In der Mitteilung nach Anhang 1 müssen alle wichtigen Daten, darunter vor allem die bei der Messung des Standgeräusches des Kraftrades verwendeten Daten, angegeben werden.
2.5.2. Die Messungen sind an den oben beschriebenen Mikrophonstandorten durchzuführen. Der höchste während der Prüfung angezeigte A-gewichtete Schalldruckpegel wird festgehalten, und zwar auf eine aussagekräftige Stelle hinter dem Dezimalzeichen genau (z. B. wird 92,45 notiert als 92,5 und 92,44 als 92,4).
Die Prüfung wird so lange wiederholt, bis für jede Mündung drei aufeinander folgende Messungen, die nicht mehr als 2,0 dB(A) voneinander abweichen, erzielt worden sind.
2.5.3. Das Ergebnis für eine bestimmte Mündung ist das arithmetische Mittel der drei gültigen Messungen nach mathematischer Rundung auf die nächste ganze Zahl (z. B. wird 92,5 notiert als 93 und 92,4 als 92).
2.5.4. Für Fahrzeuge mit mehreren Auspuffmündungen ist der Schalldruckpegel für die Mündung zu melden, für die sich der höchste durchschnittliche Schalldruckpegel ergeben hat.
2.5.5. Für Fahrzeuge mit einer Auspuffanlage mit mehreren Betriebsarten, die von Hand eingestellt werden, ist der Schalldruckpegel für die Betriebsart zu melden, für die sich der höchste durchschnittliche Schalldruckpegel ergeben hat.
3. Geräusche des fahrenden Kraftrades (Meldung der Daten, um die Prüfung des im Verkehr befindlichen Fahrzeugs zu erleichtern)
3.1. Ein Prüfverfahren für die Einhaltung der Vorschriften im Verkehr kann von einer Vertragspartei festgelegt werden, wobei alle Unterschiede zu den Prüfbedingungen bei der Typgenehmigung angemessen zu berücksichtigen sind.
3.2. Um die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften im Verkehr für Krafträder zu erleichtern, werden die folgenden Angaben über die Schalldruckpegelmessungen, die nach Anhang 3 Absatz 1 für das fahrende Kraftrad durchgeführt werden, als Bezugsdaten für die Einhaltung der Vorschriften im Verkehr bezeichnet:
a) Gang (i) oder, bei Fahrzeugen, die mit nicht verriegeltem Getriebe geprüft werden, für die Prüfung gewählte Gangwählerstellung;
b) Vorbeschleunigungsabstand l PA in m;
c) durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit in km/h zu Beginn der Beschleunigung mit Volllast für Prüfungen im Gang (i); sowie
d) Schalldruckpegel L wot,(i) in dB(A) für Prüfungen mit Volllast in Gang (i), definiert als Höchstwert von zwei Werten, die gesondert als Durchschnitt der einzelnen Messergebnisse an jedem Mikrophonstandort gebildet wurden.
3.3. Die Bezugsdaten für die Einhaltung der Vorschriften im Verkehr sind in das Mitteilungsblatt nach den Vorgaben von Anhang 1 einzutragen.