Leises Auf Wiedersehen....

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  • Hinten am Kennzeichenhalter - leider ja.
    ABER....der ist eh viel zu lang und wird bei der 1.000er Inspektion ausgetauscht. Mal sehen, ob sich dann irgendwo die Reflektoren anbringen lassen, oder so :denk

  • Müssen diese Reflektoren denn zwingend wieder angebracht werden?
    Habe mir gestern eine Z900 angesehen und da war vom Händler ein kurzes Heck verbaut.
    Die Reflektoren waren nirgends mehr zu sehen.

    Grüßle Becci :toeff

  • Ja, ist aber gefühlsmäßig ein 10€-Verstoß und ich würde die hässlichen Dinger wohl auch weg machen. Allerdings können Heckreflektoren auch als Sicherheitsrelevant eingestuft werden. Dann gibt's nen Punkt. Bei den seitlichen evtl. weniger ein Problem.


  • Ja, ist aber gefühlsmäßig ein 10€-Verstoß und ich würde die hässlichen Dinger wohl auch weg machen. Allerdings können Heckreflektoren auch als Sicherheitsrelevant eingestuft werden. Dann gibt's nen Punkt. Bei den seitlichen evtl. weniger ein Problem.

    Die XSR ist seit 20 Jahren mein erstes Motorrad mit Reflektor hinten, ich hätte weder beim TÜV noch bei der Rennleitung Probleme deshalb.

    Was mehr als 215kg (ohne Koffer) wiegt, wäre besser ein Auto geworden.

  • Laut Gesetzestext müssen die Dinger tatsächlich wieder dran......

    6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
    6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
    6.12.2. Anbau
    Keine besondere Vorschrift.
    6.12.3. Anordnung
    6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
    6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
    6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des
    Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden
    6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
    Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
    Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
    6.12.5. Ausrichtung
    Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen
    und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenk-
    einschlag mitschwenken.

    Wie allerdings die Rennleitung oder der TÜV das sieht, wenn man die nicht mehr am Moped.... :0plan

    Evtl. weiss ja jemand aus dem Forum etwas darüber?

  • Die XSR ist seit 20 Jahren mein erstes Motorrad mit Reflektor hinten, ich hätte weder beim TÜV noch bei der Rennleitung Probleme deshalb.

    Was leider rein gar nix aussagt. Lt. den Hauptuntersuchungsrichtlinien ist es ein erheblicher Mangel. Also Wiedervorführung. Von der Motorradkontrollgruppe Oberbayern weiß ich, dass die dafür regelmäßig einen Punkte-Verstoß draus machen.

    Kann sein, dass bei ganz alten Zulassungen ein Reflektor nicht erforderlich war. Es gilt ja fast immer das zum Zeitpunkt der Zulassung bestehende Recht weiter. Aber jeder hier weiß auch, dass der Werkstatt-TÜV z. B. eher großzügig ist, was andererseits wieder eine Dienst- und Amtsverletzung seitens des Prüfers ist. Da es kein Recht im Unrecht gibt, gibt's auch keinen Anspruch auf ein "ordnungsgemäßes" Fahrzeug weil der Prüfer was absichtlich oder unabsichtlich falsch gemacht hat.

  • Diese hässlichen Seitenreflektoren sind ja auch erst Pflicht für neue Motorräder 2017.

    Ich zitiere mal einen Text eines Anwalts:

    Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
    An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
    Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.
    Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

    Denke, somit sollte man sie dran lassen oder an einer anderen Stelle verbauen. Ganz Wagemutige riskieren es einfach. :D

  • Denke, somit sollte man sie dran lassen oder an einer anderen Stelle verbauen. Ganz Wagemutige riskieren es einfach.


    Sehe ich genauso. Wenn man einen kurzen KZH nachrüstet müsste der ja auch für die Reflektoren vorbereitet sein, wenn am Original KZH welche dran waren.
    Alles andere provoziert nur Ärger mit der Rennleitung. Die sind entgegen der landläufigen Meinung nicht "auf der Brennsuppen daher geschwommen"
    Das der eine oder andere in der Euro 4 Übergangszeit ein Auge zudrückt ist keine Absicherung gegen zukünftiges Ungemach. Alternativ kann man sich ja auch welche für vorne an der Gabel besorgen. Das sieht nicht ganz so behämmert aus.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Aber auf diese Weise bleibt sie uns viiieeel länger erhalten.
    Im übrigen hat mich nur interessiert ob sie auch SEITLICHE ROTE Reflektoren dran hat. Das war ja auch schnell beantwortet.
    Danke @Littleelk ,  :daumen-hoch

    BG
    Andi

  • Aber auf diese Weise bleibt sie uns viiieeel länger erhalten.
    Im übrigen hat mich nur interessiert ob sie auch SEITLICHE ROTE Reflektoren dran hat. Das war ja auch schnell beantwortet.
    Danke @Littleelk ,  :daumen-hoch

    :blumen
    Danke für die Blumen....und ich gebe halt immer gerne meinen Senf dazu und wenn ich helfen kann.....dann sehr gerne. Also bin ich hier sicherlich weiterhin aktiv.

    Im Übrigen bin ich gestern die ersten Kilometer mit dem neuen Gschoss gefahren - und was soll ich sagen, es war die richtige Entscheidung. Tolles Gefährt, wie für mich gemacht.