Fahrerlaubnis/Füherschein umschreiben beantragt - Schwarzfahrer ?

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  • hallo,
    ich hab noch den alten rosa Lappen mit einem 1a (-27ps) Eintrag...und vor ca. 4 Wochen die neue Scheckkarte beantragt. Dort wird mir definitiv die Klasse A1, A2 und A eingetragen - soweit kein Thema.
    Mein noch gültiger rosa Lappen wurde mit "Kartenführerschein beantragt" abgestempelt und mit einem "Ablaufdatum" versehen.
    Der neue ist noch nicht da!
    Bin ich in der Zeit bis der neue da ist ein "Schwarzfahrer"...oder ist das gesetzlich i.O. ?

    Darauf konnte mir noch keiner ein verlässliche Antwort geben...vielleicht hat diesbezüglich jemand von Euch Erfahrungen z.B. in einer Kontrolle oder so gemacht !?

    Gruß

    ... wer langsam fährt wird länger gesehen ...

  • nun schwarzfahren sicherlich nicht, den ein führerschein ist ja vorhanden...nur eben nicht greifbar :)
    was sagt den ein ablaufdatum...ähm also von schein ..nicht deins :brauen
    du kannst ja nichts für die zeitschiene der behörde.

  • Auch wenn Du den Führerschein verbrennst, hast Du noch die Erlaubnis zum Fahren. Kannst es nur nicht vor Ort nachweisen. Das ist also "egal".
    Ist die Umschreibung auf die offene Klasse definitiv durch? Das kann natürlich zu Diskussionen führen und dann sollten die Daten im Straßenverkehrsamt schon stimmen, wenn die Cops Rückfragen haben.

  • Mein rosa Lappen gilt lt. dem Stempel bis zum Ausstelldatum des neuen, oder bis spätestens 11.9.16.
    Die Behörden genehmigen sich hiermit praktisch eine Bearbeitungszeit von max. 4 Monaten.

    Ich fahr halt jetzt dann mehr als die eingetragenen 27ps. Beweg mich dann halt im "Graubereich" ... damit kann ich leben :denk

    ... wer langsam fährt wird länger gesehen ...

  • Ich hatte selbst ein ähnliches Thema, vielleicht hilft dir das weiter:

    Ich bekam meinen A2-Schein am 07.05.14 ausgehändigt und habe im heuer im April den Aufstiegsschein gemacht.
    Den neuen Schein durfte ich mir frühestens am 07.05.16 abholen, da ich ja volle 2 Jahre warten muss.
    Der 07. ist allerdings auf einen Samstag gefallen. Habe nachgehakt, am 06. dürfen die mir den definitiv nicht ausstellen,
    muss bis zum 09. warten. Also wäre die Frage: Ich hab theoretisch den Schein, konnte ihn nur nicht abholen.
    Dürfte ich dann also ab 07. mit dem Mopped fahren, ohne dass die mir was können?

    Habe daraufhin mit der zuständigen Polizei und der Führerscheinstelle telefoniert. Beide Parteien konnten mir
    keine hundertprozentige Aussage geben. die Polizei schickte mich nur an die Führerscheinstelle weiter, und meinten,
    dass dies durchaus als Fahren ohne Führerschein gewertet werden !kann!, aber nicht muss. Die Zulassungsstelle
    sagte effektiv das selbe. Ich solle auch einfach auf Montag warten. Also hieße das, dass das rein nach der
    Laune des Polizisten geht, sollte man mich aufhalten. Kanns doch aber auch nicht sein!?
    Ich wollts auch nicht riskieren, habe also gewartet und dann urlaub genommen.

    Dürfte ja bei dir fast die selbe Situation sein? :denk

    Gruß
    Kev

  • nun die beamten fragen ja nach, sollte es unterschiede geben und du das ihnen ordentlich erklären kannst.
    denk mal an nen berufskraftfahrer..der müsste sich ja arbeitslos melden.

  • Ich würde im Zweifelsfalle HEUTZUTAGE nichts mehr riskieren. Als ich den Schein gemacht habe, war das irgendwie noch einfacher. Ich hatte den Führerschein mit 17 fertig (lange vor der 17er Regelung von heute) und bekam daher den Lappen nicht ausgehändigt. Mein Geburtstag war aber ein Samstag vor Weihnachten, hätte also tagelang warten müssen, bis ich den Schein holen kann. Netterweise wurde der Führerschein in der Polizeidienststelle am Ort hinterlegt und den hat mein Vater dort an besagtem Samstag abgeholt. Sowas kann man heute leider knicken ... damals ging das einfach auf Vertrauensbasis.

  • Der Führerschein ist der formelle Nachweis des materiellen Rechts der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis hast du mit oder ohne Führerschein. Du bist nur gesetzlich verpflichtet einen Führerschein mitzuführen. Das Nichtmitführen kostet nen 10er, oder so.

    Der Spruch "den Führerschein versaufen" geht nicht wirklich. Du versäufst die Fahrerlaubnis und der Führerschein dazu wird eingezogen.

    Du bist auch weiterhin deutscher Staatsbürger wenn du keinen Personalausweis (mehr) hast.

  • Andere Beispiele:

    An seinem 18. (also der Tag ab dem die Fahrerlaubnis gilt) darf man zum Führerschein abholen selbst zum Amt fahren.

    Bekommt man im Führerschein eine Fahrerlaubniskasse eingetragen, die man nicht abgelegt hat, ist man deswegen noch lange kein Inhaber der Fahrerlaubnis. Also lieber keinen 40-Tonner fahren solange man da keine erfolgreiche Prüfung abgelegt hat. Das Problem trat massig bei Inhabern der Klasse 3 auf, denen bei der Umschreibung auf CE die Gewichtsbeschränkung nicht eingetragen wurde.

  • danke für die Rückmeldungen...

    Bin ja ohnehin Anfänger und werde auch solange keine großen Ausfahrten machen sondern nur ein bisschen im Landkreis rumgurken. Und irgendwo im Netz hab ich auch gelesen dass das im Inland schon in Ordnung geht...Im Ausland ist mit dem rosa Lappen ja grundsätzlich schon problematisch. Kann ja nicht mehr lange dauern...und im Falle des Falles stell ich mich blond.

    ... wer langsam fährt wird länger gesehen ...

  • An seinem 18. (also der Tag ab dem die Fahrerlaubnis gilt) darf man zum Führerschein abholen selbst zum Amt fahren.


    Das ist so, wenn die Fahrerlaubnis erteilt worden ist. Mein Sohn ist sogar schon Tage vorher Mopped gefahren - allerdings hatte ich mich vorher schlau gemacht, ob die Erteilung durch war!

    Volker: Du fährst definitiv ohne Fahrerlaubnis! "Offen" darfst erst fahren, wenn A1 erteilt worden ist. Eben auf diesen Verwaltungsakt kommt es an.

    War/ist übrigens bei den Leuten, die noch den Uralt-Lappen hatten/haben und theoretisch 125er fahren dürfen, weil sie die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben haben, genauso. Überall wurde damit geworben, aber nirgendwo habe ich gelesen, dass man 125er erst fahren durfte/darf, wenn man den Führerschein hat umschreiben lassen.

    Ob der Staatsanwalt bei einem festgestellten Verstoß die Sache einstellt oder weiter verfolgt, ist natürlich eine andere Geschichte, aber auf eine Einstellung würde ich mich nicht verlassen.

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Hallo Bike-Didi,
    ich upgrade ja vom alten 27ps 1a direkt zum A uneingeschränkt. Mit A1 hab ich nix am Hut...

    Du widersprichst dir doch selbst wenn du schreibst
    "...Überall wurde damit geworben, aber nirgendwo habe ich gelesen, dass man 125er erst fahren durfte/darf, wenn man den Führerschein hat umschreiben lassen. "
    Also wenn du mich noch mehr verwirren willst... dann bist du auf dem richtigen Weg.

    Schon schön kompliziert mit den Behörden, aber deutsche Bürokratie sichert schließlich Arbeitsplätze ... :freak

    Gruß
    Volker

    ... wer langsam fährt wird länger gesehen ...

  • ich upgrade ja vom alten 27ps 1a direkt zum A uneingeschränkt...

    Solange dir der neue Scheckkartenführerschein nicht ausgehändigt wurde, bist du nur im Besitz des alten 1A-Scheines und fährt die XSR in der Zeit bis dorthin ohne gültige Fahrerlaubnis!

    Normalerweise wird das Datum zu A-unbeschränkt erst bei der Übergabe von Hand in den Führerschein eingetragen. (Feld 14)

    Ich denke Didi wollte dasselbe ausdrücken

    Wer noch nie zu früh gekommen ist, fickt nicht am Limit!

  • Mit der Aushändigung hat das nichts zu tun sondern nur mit der Erteilung. Natürlich fragt man vorher nach ab wann die FE erteilt wird. Dann kann man ihn theoretisch ewig im Amt liegen lassen.

  • Natürlich fragt man vorher nach ab wann die FE erteilt wird...

    Die Frage wird das überaus fachlich geschulte Führerscheinstellenpersonal garantiert erst dann positiv beantworten,wenn das Teil bei denen aufm Schreibtisch liegt- also abholbereit ist! Von daher wird sich der Zeitgewinn in Grenzen halten...

    Wer noch nie zu früh gekommen ist, fickt nicht am Limit!

  • In meinem Fall wird mir der neue Schein <nach Bezahlung der 24€ Gebühr> per Post zugestellt. Die Aushändigung seitens des Briefträgers kann sicher nicht den "offiziellen Akt" der Hochstufung darstellen. (die 24€ Bearbeitungsgebühr ist längst überwiesen)

    Aber im Grunde genommen habt Ihr ja völlig recht... 100%ig gesetzeskonform ist's erst wenn ich das Kärtchen in Händen halte. Trotzdem lass ich mir davon nicht die Abholung der Maschine "verderben" und werde das tun. Damit will ich aber niemanden zum Nachahmen animieren. Und wer weis...vielleicht liegt er ja schon am Montag im Briefkasten, damit wäre die ganze Sache ohnehin hinfällig.

    Gruß
    Volker

    ... wer langsam fährt wird länger gesehen ...

  • Ich würde warten, bis du den neuen Führerschein abgeholt hast. Wenn hier bei uns jemand zB. den BE-Schein macht, und beim TÜV noch kein Führerschein vorliegt, bekommt derjenige erstmal eine Bescheinigung, dass er die Prüfung bestanden hat. Damit darf er aber noch keine Fahrzeugkombinationen fahren, die der BE-Klasse entsprechen. Erst wenn er den Führerschein in Händen hält, bzw. wenn das Ganze in die BF17-Bescheinigung eingetragen wurde darf er die Kombination auch wirklich fahren.

    Marty McFly
    :geschockt Spiegel :brauen Blinker :denkSchulterblick :freak

    MIVV GP

  • Naja, auf deinem Führerschein steht ja hinten immer das Datum drauf wo die Prüfung bestanden wurde, also solltest du offen fahren dürfen - selbst wenn da da der 7.5. draufsteht, sehen das die Polizisten wenn sie das checken .. denn wenn man sein Führerschein zuhause vergisst schauen die ja auch im System und sehen die Daten

  • habe meinen Führerschein damals auch mit 17 gemacht. Mein 18.er Geburtstag fiel auf einen Samstag. Ich konnte den Führerschein erst am Montag holen und auch nicht vorher fahren. Im Besitz der Fahrerlaubnis war ich erst mit Aushändigung des Führerscheins.

    Volker
    Du fährst ohne Fahrerlaubnis. In deinem noch vorhandenen rosa Lappen steht schwarz auf weiß (rosa), dass dieser Führerschein noch gültig ist bis zum .......

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