Fahrerlaubnis/Füherschein umschreiben beantragt - Schwarzfahrer ?

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Nochmal, Führerschein hat fast nichts mit Fahrerlaubnis zu tun. Du kannst auch ohne Führerschein eine Fahrerlaubnis haben und umgekehrt. Aushändigung des Führerscheins hat keine Auswirkung, es geht um Erteilung der Fahrerlaubnis.

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (oder trotz Fahrverbot) ist eine Straftat gemäß 21 StVG.

    Fahren ohne Führerschein ist eine 10-€-VOWi gem. FeV.

  • Bei BF17 stimmt das nicht ganz. Du darfst ab deinem 18ten Geburtstag auch mit der BF17-Bescheinigung alleine fahren. Die Bescheinigung ist bis 3 Monate nach deinem 18ten gültig

    Marty McFly
    :geschockt Spiegel :brauen Blinker :denkSchulterblick :freak

    MIVV GP

  • Ich habe damals noch klasse a gemacht und nur dieses Datum steht in meinen Führerschein
    Nach zwei Jahre. Dürfte ich damals offen fahren das hat nie wer nachgetragen
    Und ich sehe nicht ein nur für das Datum in der Entdprechenden Spalte 64€ auszugeben

  • Ich hatte damals mit 18 meine Motorradführerschein gemacht. Nach der Prüfung bekam ich so einen Zettel wo drauf stand dass die Prüfung bestanden ist und dann hat mich der Fahrlehrer alleine die 25 KM zurück zur fahrschule fahren lassen. Er blieb in der Stadt. Och glaube nicht dass er mich ohne fahrerlaubnis gefahren gelassen hätte. :D

    Termignoni Titan, LSL Lenker, SW Motech Lenkererhöhung, Syntho Brems- und Kupplungshebel, Kellermann LED Blinker, Kurzer KZH, Handguards, Ermax Scheibe, MotoCage Rahmen, MotoCage SidePads, Rote Lufteinlässe, Wilbers 640+625, Craze Kühlerschutzgitter
    [size=8][color=#666666]

  • ich bin am Samstag 18 geworden. Am Montag konnte ich meinen Führerschein erst abholen. In meinem Führerschein steht "seit Montag". Das Datum wurde damals erst bei Abholung eingetragen.

    MT 07 Race Blue ABS Sonderlackierung, RI-Thunder Carbon, Wilbers Federbein -20mm, progressive Gabelfedern Wirth, SW-Sturzpads Motor, GSG-Sturzpads an Achsen, Craze-Kühlergrillabdeckung, Hauptständer, Topcaseträger SW-MoTech, Ermax-Scheibe, Oxford-Touring Heizgriffe, Held Tankrucksack

  • Na klar. Am Wochenende arbeitet kein Beamter, der die FE erteilen kann. Man muss mit dem Amt klären ab wann die FE erteilt wird. Den Lappen kann ich dann auch ein anderes Mal holen.

    Achtung: Ausstellungsdatum des Führerscheins nicht mit dem Erteilungsdatum der FE verwechseln.

    Einmal editiert, zuletzt von coparni (7. Juni 2016 um 17:18)

  • Das ist immer so ein ärgerliches Thema. Ich kann von Glück reden, in der Zeit geprüft worden zu sein, in der der Führerschein automatisch hochgestuft wird und man nicht erst zur Führerscheinstelle muss.

    Ein Freund hatte noch früher den Führerschein gemacht, noch den alten Papierführerschein glaube ich. Dort musste man es umschreiben lassen und der arme Tropf hat da eine Odysee sondergleichen hinter sich. Zur neuen Saison als er schon lange für den offenen Ofen berechtigt war, hat er sich auch einen solchen gekauft. Er wollte am Freitag eine Tour starten über das Wochenende mit Freunden und vorher bei der Führerscheinstelle ranfahren um den aktuellen Führerschein einfach umschreiben zu lassen. Auf dem Weg dorthin (ca. 15 Kilometer) wurde er von der Polizei angehalten und die bestanden darauf, dass es sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt. Es hat alles bitten nicht genutzt, Sie haben ihm den Führerschein abgenommen. Er hat sich dann trotzdem noch den neuen geholt und behauptet den alten verloren zu haben. Das Wochenende war gerettet. Trotzdem wandte sich natürlich die Bußgeldstelle an Ihn. Er schilderte den Fall doch die Bußgeldstelle weigerte sich den Fakt einzusehen. Um es abzukürzen, damit ihr nicht viel lesen müsst: Er musste sich einen Anwalt nehmen und das vor einem Gericht (Amtsgericht glaube ich) klären. Der Fall wurde zwar eingestellt aber auf den Kosten blieb er natürlich trotzdem sitzen.

    Ich verstehe dieses hin und her nicht. Gestern habe ich mit dem Bruder eines Freundes eine Ausfahrt gemacht, er hat noch 48 PS. Er sagte mir, er müsse demnächst eine Prüfung für den offenen Schein machen. Was soll denn der Quatsch schon wieder. 48 PS sind ohnehin schon genug um sich totzufahren, das beschleunigt vermutlich schneller als meine 200 PS im 1,5 Tonnen Auto. Das ist doch nur Geldmacherei. Was erhofft man sich durch diese Prüfung?

    Ich kann das nur so interpretieren, dass Motorradfahrer den hiesigen Politikern ein Dorn im Auge sind und man den Nachwuchs möglichst erschweren will.

    So, sorry für den langen Text aber nachdem ich den Thread gelesen habe, konnte ich nur mit dem Kopf schütteln. Immer diese Neuregelungen, furchtbar.

    Erinnert mich an die Anhänger Regelung für Klasse B. Bei Vollmond dürfen Gespanne mit zugelassenem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen gezogen werden allerdings nur vorausgesetzt, dass die hintere Achslast des Anhänger 2/3 der addierten Achslast des Zugfahrzeuges geteilt durch Pi + Pi * 0,5 nicht überschreitet :freak

    PS: Wegen dieser Anhängerlogik bin ich auch einmal versehentlich ohne Fahrerlaubnis gefahren, weil der LEERE Anhänger ein zu hohes zugelassenes Gesamtgewicht hat....der LEERE Anhänger....SRSLY?

    So Ende, Sorry :freak:D

  • Tja, Chris,
    das Führerscheinrecht ist kompliziert und in vielen Dingen nicht nachvollziehbar.
    Fährst besoffen und man erwischt Dich mit 1,9 Promille, machst nach der Sperrfrist einfach ohne MPU den neuen Lappen in Griechenland und fährst sorglos weiter... . Funktioniert (immer noch!)!
    Das mit der Tonnage war aber schon immer so und hat sich nie geändert- das Gewicht eines leeren Anhängers war noch nie maßgeblich!
    Das mit dem Verwaltungsakt habe ich ja schon erklärt - darauf kommt es an. Mim Anwalt kommt man da meist raus, aber die Kosten bleiben... .

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Jo Didi und das geile ist ja, alle Jahre frage ich mich immer wieder, ob ich überhaupt legal fahre. Ich habe ja noch den 34 PS Lappen gemacht und bin danach nie wieder zur Führerscheinstelle gegangen. Bei mir ist ein Sternchen mit Klammer zu bei A, aber nur im oberen kleinen Mopped. Aber ganz ehrlich, wenn mir da einer an den Karren fahren will, der kriegt ne Backpfeife, koste es was es wolle ;)

  • du hast noch 34ps und musst aufstiegslappen machen? warum hast du ihn damals nicht einfach nach 2 jahren getauscht?

    MT 07 Race Blue ABS Sonderlackierung, RI-Thunder Carbon, Wilbers Federbein -20mm, progressive Gabelfedern Wirth, SW-Sturzpads Motor, GSG-Sturzpads an Achsen, Craze-Kühlergrillabdeckung, Hauptständer, Topcaseträger SW-MoTech, Ermax-Scheibe, Oxford-Touring Heizgriffe, Held Tankrucksack

  • So 100% verstehe ich das mit dem 34PS Lappen nicht. Den konnte man durch einen reinen Verwaltungsakt umschreiben lassen. Voraussetzung: 2 Jahre gefahren und 4000km gemacht (nicht prüfbar, stand da aber so). Das müsste doch immer noch gehen, bedingt durch den Bestandschutz, oder nicht?

    Ich habe selbst noch so einen rosafarbenen Wisch, der nach 2 Jahren einfach umgeschrieben wurde.

  • du hast noch 34ps und musst aufstiegslappen machen? warum hast du ihn damals nicht einfach nach 2 jahren getauscht?

    Ich habe natürlich schon seit Jahren keine 34 PS mehr. Ich habe nur noch den alten Lappen und habe den nie umschreiben lassen (für teuer Geld).

  • Das ist ja Deine Geschichte. Aber wenn Du jetzt angehalten wirst mit ner 75 PS MT und Du hast noch den 34 PS Schein (den ich damals auch gemacht hab und dann 99 umschreiben hab lassen) dann kannst Du keinen offen Schein nachweisen!

    Das ist nicht der gleiche Schein. Ich habe das Plastikkärtchen. Das sieht ungefähr so aus (ziemlich genauso, nur mit anderem Datum)

  • Wer weiß das schon so genau, denn letztlich muss mir diese ohnehin erteilt werden.

    Klar hast Du so gesehen Anspruch auf die Umschreibung, aber wenn die nicht erfolgt ist, zählt das nicht. Der Verwaltungsakt wurde nicht vollzogen. In Deinem Führerschein (demnach ein prä-2013 Kartenführerschein, der nicht mehr ausgegeben wird) steht in Symbolsprache klar ersichtlich "A beschränkt". Du fährst also ohne Fahrerlaubnis für Dein Motorrad. Das würde ich schleunigst ändern.

    Willst Du jetzt echt erzählen, das Risiko wäre das "teuer Geld" wert? :0plan

  • Klar hast Du so gesehen Anspruch auf die Umschreibung, aber wenn die nicht erfolgt ist, zählt das nicht. Der Verwaltungsakt wurde nicht vollzogen. In Deinem Führerschein (demnach ein prä-2013 Kartenführerschein, der nicht mehr ausgegeben wird) steht in Symbolsprache klar ersichtlich "A beschränkt". Du fährst also ohne Fahrerlaubnis für Dein Motorrad. Das würde ich schleunigst ändern.

    Willst Du jetzt echt erzählen, das Risiko wäre das "teuer Geld" wert? :0plan

    Wie gesagt, ich habe es nicht ändern lassen, weil dies damals mein Fahrlehrer gesagt hat, dass es nicht nötig sei. So groß ist das Risiko ja nun auch nicht ;)

  • Umschreiben hat mich damals keinen Cent gekostet. Ich musste nur die rosa Karte bezahlen. Den rosa Wisch gabs nicht mehr.

    Chris, lt. deinem Führerschein fährst du ohne Fahrerlaubnis. Ganz sicher. Falls du erwischt wirst, wird's in jedem Fall teurer als ein neuer Schein.