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  • Meiner Meinung/Vermutung nach wird es (leider nur) eine Bewährungsstrafe geben.
    Eventualvorsatz bzgl. des Totschlags zu beweisen dürfte schwierig werden. An Alpis Fahrweise sieht man ja, dass er geistig zurückgeblieben ist und nicht erkannt hat, dass er einen Menschen totfahren könnte. Somit kann er es auch nicht billigend in Kauf genommen haben. Zumindest würde ich als sein Anwalt so argumentieren.
    Es bliebe bei einer fahrlässigen Tötung und ein paar Straßenverkehrsdelikten, die alle keine Mindeststrafe vorschreiben.

    Andererseits weiß die Polizei/Staatsanwaltschaft vielleicht mehr als wir, da mMn. auch kein Haftgrund vorliegt, diese aber anscheinend angeordnet wurde.

    Bin jedenfalls gespannt, was dabei rauskommt.

  • ... An Alpis Fahrweise sieht man ja, dass er geistig zurückgeblieben ist und nicht erkannt hat, dass er einen Menschen totfahren könnte. ....


    In einem seiner Vids beschwert er sich über einen Fußgänger, dem er gerade noch ausweichen konnte, und erklärt, er hätte ihn totfahren, ja zerlegen können.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
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    - Renthal Griffgummis
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    - Wilbers vorn und hinten

  • In einem seiner Vids beschwert er sich über einen Fußgänger, dem er gerade noch ausweichen konnte, und erklärt, er hätte ihn totfahren, ja zerlegen können.

    Kann man so oder so sehen. Wer weiß, wie oft es Situationen gab, die gerade nochmal gut gegangen sind? Und gerade weil noch nie etwas passiert ist, könnte man auch sagen, dass Alpi nicht einmal die Möglichkeit in Erwägung gezogen hat, dass diemal jemand stirbt.

    Ich finde die Anzeige wegen Totschlags absolut richtig und nachvollziehbar, aber wie gesagt, es ist von der Beweislage schwierig und solange gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz "in dubio pro reo."

  • Alpi und ein anderer "Raser" bleiben in U-Haft.


    http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-…id,1415790.html

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  • Ich denke mit ner mehrjährigen Haftstrafe hat Alpi im Leben nicht gerechnet bei seinen Aktionen. Naja selbst Schuld...

    Erst einmal abwarten, wie das Verfahren ausgeht. Muss nicht zwangsläufig eine Haftstrafe werden, auch wenn es zum aktuellen Zeitpunkt so aussieht. Aber allein die U-Haft wird sicherlich Eindruck hinterlassen. Sind ja schon ein paar Tage.

  • Ich vermute, der Unfall und seine sonstigen Verstöße werden getrennt behandelt. Sicher kommt für seine Verteidigung erschwerend hinzu, dass er offensichtlich mit voller Absicht die StVO ignoriert.

    Dennoch wird schwer zu beweisen sein, dass das am Unfallzeitpunkt auch der Fall war.

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  • Ich hoffe ja auf eine Haftstrafe. Mal abgesehen davon, dass nach meinem Empfinden so ein Unfall von ihm schon immer billigendend in Kauf genommen wurde und ich daran dann eigentlich schon einen Vorsatz sehe, so glaube ich nicht, dass er seinen Fahrstil künftig groß ändern wird, daher ists vielleicht ganz gut, wenn so jemand eine Zeitlang von der Straße verschwindet. Vielleicht übernimmt das fortschreitende Alter dann eine gewisse Bildung der Reife.

    Alternativ gibt es ja evtl. die Möglichkeit ein Fahrverbot für Zweiräder zur Auflage einer Bewährung zu machen - keine Ahnung ob sowas in Deutschland geht, kenn ich jetzt nur von US-Strafen in denen beispielsweise ein PC Verbot ausgesprochen wird.

    verbaut: Akrapovic, Synto Hebel, Yamaha KZH u. LED Blinker, Komfort-Sitz, Yamaha Satteltaschen, USB-Buchse, Kühlergitter, Schlumpf-Spiegeladapter
    geplant: anderes Motorrad wenn ich mich mal entscheiden kann

  • Alternativ gibt es ja evtl. die Möglichkeit ein Fahrverbot für Zweiräder zur Auflage einer Bewährung zu machen - keine Ahnung ob sowas in Deutschland geht, kenn ich jetzt nur von US-Strafen in denen beispielsweise ein PC Verbot ausgesprochen wird.

    Es ist möglich eine spezifische Fahrerlaubnis einzuziehen, auch in Deutschland. Kenne selbst jemanden, der vor vielen Jahren den Lappen für Motorräder endgültig abgegeben hat, Auto durfte er behalten. Der war nach eigener Aussage auch kurz davor, sich mit dem Motorrad kaputtzufahren und die Abgabe der Fahrerlaubnis war eine Art Deal vor Gericht, weil er das Auto für den Job brauchte.

  • Ein Absatz aus dem Artikel, der oben gepostet wurde:

    "Die Auswertung des Film-Materials dauere an, sagt Silke Noltensmeier von der Bremer Staatsanwaltschaft. Laut Polizei hatte der Unfallfahrer zum Tatzeitpunkt keinen gültigen Führerschein für seine Maschine."

    Verstehe ich das richtig... er hatte keinen Führerschein (mehr) oder nur den A2? :verdutzt

  • Ich glaube eher nicht, dass er weiter so irre umherfahren wird, wenn er eine Strafe auf Bewährung bekommt. Dazu braucht es schon kriminelle Energie und die unterstelle ich Ihm mal eher nicht. Er ist ein kleiner dummer Junge der sich jetzt auf der Herdplatte die Finger mal mächtig verbrannt hat.

  • "Verstehe ich das richtig... er hatte keinen Führerschein (mehr) oder nur den A2? :verdutzt"

    denke mal letzteres.

    Wenn jemand die Eignung zum Führen eines KFZs fehlt, dann doch diesem Heiner. Der ist quasi ein Paradebeispiel. Von daher sollte da neben ner Haftstrafe auch gleich ne Führerscheinsperre von 10 Jahren verhängt werden, inkl. anschließender MPU bei Neuantrag.

  • Bisher war die Formulierung immer so, dass man daraus schließen konnte, dass eine Fahrerlaubnis vorlag, aber eben nicht für A-Maschinen, also nur A2.

    Wenn wirklich alle Dinge zutreffen, die hier im Raum stehen - Fahrerflucht, weit über 100 innerorts, keine gültige Fahrerlaubnis und seinen unreifen Umgang mit Kraftfahrzeugen, belegt durch im Internet verbreitete Videos - dann muss es eine Haftstrafe und einen Entzug der Fahrerlaubnis auf Dauer geben. Wenn nicht in diesem Fall, wann dann? Dafür spricht schon, dass die U-Haft nicht ausgesetzt wurde.

  • [...] Er ist ein kleiner dummer Junge der sich jetzt auf der Herdplatte die Finger mal mächtig verbrannt hat.

    Klar, er hat die Konsequenzen seines Handelns nicht einschätzen können, seine ignorante Unreife und Selbstüberschätzung hat er oft bewiesen. Bin gespannt wie ein Gericht mit einem 23-jährigen Studenten mit diesen Begleiterscheinungen umgeht.

  • ...
    Verstehe ich das richtig... er hatte keinen Führerschein (mehr) oder nur den A2? :verdutzt


    Mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit A2.

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  • Dann versteh ich nicht, welche Händler ihm offene Maschinen geben zur Probefahrt, ohne gültigen Führerschein.

    Hat er tatsächlich eine Probefahrt gemacht? Übrigens, mein Händler verlangt von mir auch keinen Führerschein zu sehen. Ich kenne auch Menschen, die haben nicht mal einen Führerschein gehabt, Jahrelang und sind trotzdem Auto gefahren.

  • Könnte mit Vitamin-B gewesen sein. Vllt hat er den Händler gut genug gekannt, dass der ihm vertraut hat, ohne nach dem Lappen zu fragen.

    Ist überhaupt nicht nötig. Erstens kann man ohne Probefahrt kaufen, zweitens jemanden schicken, der offen fahren darf, und drittens eine (wenn vorhanden) gedrosselte Version Probe fahren.

    .

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