He Leute, weis einer von euch ob man Schein und Brief bei der Zulassungsstelle abändern muss wenn man die MT zum Einsitzer umbaut? Also Yamaha oder Bodystyle Soziusabdeckung drauf und Soziusfussrasten ab. Zumindest weis ich von einem Tüvler das keine Einzelabnahme fällig wird. Aber wie sieht das zulassungstechnisch und versicherungstechnisch aus? Habe mich durch andere Foren gelesen, bin jetzt aber genau so schlau wie vorher. Steht im Fahrzeugschein das die MT ein Zweisitzer ist? Hat jemand Ahnung wie da die Rechtslage ist?
Gruß Ralf
Eintragung bei der Zulassungsstelle zum Einsitzer?
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Sobald die Rasten abegemacht werden, muss das als Einsitzer eingetragen werden.
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Ich würde rein aus dem Bauch heraus sagen, dass jedes Motorrad grundsätzlich ein Einsitzer ist (irgendwer muss das Ding ja bewegen) und nur eine Zulassung für zwei Personen benötigt (also ein "Mehr"). Glaube kaum, dass du das Fahrzeug als Einsitzer eintragen lassen musst, das ist doch eh jedes Fahrzeug, sonst wäre es ja kein Fahrzeug.
Aber wie gesagt, rein aus dem Bauch heraus, kann auch sein, dass es drauf ankommt, wie du sie genau veränderst.
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Glaube kaum, dass du das Fahrzeug als Einsitzer eintragen lassen musst
Doch muss man.
Vorraussetzung für die "2 Mann Zulassung" ist bspw. das Soziusrasten dran sind.
Sind die nicht dran, entspricht das KFZ nicht dem was im Schein steht, was strenggenommen heißt das die Betriebserlaubnis erlischt. -
Hat jemand von euch seine MT zum Einsitzer umbaut und die Fußrasten entfernt? Ich gelesen es soll auch die Möglichkeit bestehen in die Papiere eintragen zu lassen , "wahlweise als Ein oder Zweisitzer". Ich werde mich mal erkundigen ob das möglich ist. Ansonsten Soziusabdeckung drauf und Fußrasten dran lassen.
Ich denke die meisten Leute auch hier aus dem Forum die einen solchen Umbau vornehmen, lassen es nicht in den Papieren ändern. -
Gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Nachschlagewerke, wo man sowas rauslesen kann? Würde mich schon interessieren
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Doof gefragt wozu muss man das machen , ist das nicht scheiß egal ob ich alleine oder zu zweit fahr.
Gruß Phillip
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sobald du die soziusrasten abgebaut hast,muß eine Soziusabdeckung drauf,da muß nichts eingetragen,umgetragen oder sonst irgend was getragen werden,fahre so alle zwei jahre zum Tüv(dekra) und die sind etwas genauer, wie ein Hinterhoftüv.
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Manfred hat Recht.
Habe eben meinen Kumpel gefragt ( Fahrzeug Ing. bei der Dekra ).
Wenn die Sozius Fußrasten abgebaut sind, muss eine Soziusabdeckung angebracht sein, um zu verhindern, dass einer den Sozius nutzen kann.
Änderungen in den Papieren sind nicht notwendig.
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Das Erfordernis von Soziusfußrasten bei einem zugelassenen Zweipersonenbetrieb ergibt sich aus §§ 30, 61 StVZO - egal welcher TÜV/Dekra-Mann soetwas durchwinkt. Sofern es eingetragen ist muss es auch vorhanden sein.
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Also, mit dem Paragraph 30 und 61 StVZO bin ich auch nicht schlauer als vorher.
§ 30 StVZO - Beschaffenheit der Fahrzeuge
Straßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungStand: 13.10.2014
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
1. (Allgemeine Vorschriften)
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
§ 61 StVZO - Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
Straßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungStand: 13.10.2014
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Habe gerade mal in meinem Fahrzeugschein nachgesehen und da steht unter dem Punkt S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) eine "2".
Also müssen solange, wie die 2 im Schein steht auch Fußrasten dran sein, Punkt. Wenn man es genau nimmt erlischt die Betriebserlaubnis wenn man die Rasten abschraubt und auf dem Amt es nicht in eine 1 umändern lässt!
MTler hat Recht, wenn es für 2 Personen eingetragen ist müssen auch Fußrasten dran sein.Gruß Ralf
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Ich habe die Fußrasten ab und eine Soziusabdeckung drauf. In der ABE dieser Abdeckung ist die Demontage der Fußrasten vorgeschrieben. Für mich reicht das aus, um nichts ein- bzw umtragen zu lassen =)
Und wenn ich mich irre zahl ich den netten Herren und Damen in grün (oder blau) gerne ein wenig Lehrgeld =D -
Hi, welche Soziusabdeckung hast du denn drauf?
Hat die originale Yamaha Abdeckung eine ABE?
Oder ist das die von Bodystyle? Kannst du vielleicht mal ein Bild davon mit Motorrad hier einstellen?
Gruß Ralf -
Hi, welche Soziusabdeckung hast du denn drauf?
Hat die originale Yamaha Abdeckung eine ABE?
Oder ist das die von Bodystyle? Kannst du vielleicht mal ein Bild davon mit Motorrad hier einstellen?
Gruß Ralfer hat die bodystyle
bilder in seiner galerie -
Hi, welche Soziusabdeckung hast du denn drauf?
Hat die originale Yamaha Abdeckung eine ABE?
Oder ist das die von Bodystyle? Kannst du vielleicht mal ein Bild davon mit Motorrad hier einstellen?
Gruß Ralf
Bodystyle, Ob die Yamaha-Abdeckung eine ABE hat weiß ich nicht, find die aber eh nicht so schön - lediglich das MT-logo darauf ist ein nettes Schmankerl
Bilder findest du zu genüge in meiner Galerie. Aber eigentlich ist BigHMan mir ja schon zuvor gekommen -
Laut TÜV muss das wirklich abgenommen werden ...
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kann ja durchaus sein.
hab ja nur geschrieben, dass es mir ausreicht, wenn es in der ABE steht, ob das andere so sehen, bleibt ja denen überlassen =D