Nur zur Info für euch und es darf auch gerne darüber diskutiert werden. Die bloße Existenz dieses Paragrafen und das Zeigen desselbigen stellt übrigens keine Meinung von mir dar.
Ein Kollege hat mich heute darüber informiert, dass er in Kraft getreten ist. Hoffe das stimmt. Die nächsten Tage werde ich mich zwangsläufig etwas mehr damit beschäftigen. Zuerst der reine Text. Ist aus dem Internet kopiert. Ich hoffe er ist richtig und vollständig.
ZitatAlles anzeigen§ 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen
Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wichtig für Motorradfahrer: es reicht ein Rennen gegen die Uhr. Wer an seinem Lieblingsberg rauf und runter schießt, macht sich bereits strafbar ohne dass weitere Folgen notwendig wären.
Somit wurde auch eine klare Regelung (lex specialis) geschaffen. Es braucht keine rechtlichen Verrenkungen mehr im Falle eines Unfalls durch Raserei. Allerdings ist es natürlich immer noch möglich andere Straftaten wie Körperverletzungen oder Tötungsdelikte tateinheitlich zu realisieren.
Letzter Absatz ist übrigens aufgrund der Mindeststrafe ein Verbrechenstatbestand. Ist das realisiert, gibt es keine Geldstrafe sondern immer eine Freiheitsstrafe!