Hey Jerome,
das ist ja mal ne coole Nummer. Ich glaub, ich hätte mich bis jetzt nicht von dem Lachanfall erholt... .
Hätte mein Mopped an die Seite gefahren und genüsslich abgewartet.
Außer, ich hätte noch einen Termin gehabt oder müsste zur Arbeit, dann wäre ich einfach weitergefahren. Hast da ja nur gestanden und mit dem Unfall nichts zu tun - wahrscheinlich hast Du es nur Krachen hören, damit bist Du nicht mal Zeuge... .
Unfall der anderen Art
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MTler: Nicht zwingend. Gibt Leute die haben erst am nächsten Tag Nackenschmerzen. Soll recht normal sein bei einem Schleudertrauma. Dann muss aus dem Kleinunfall ein Schwerwiegender mit Anzeige gemacht werden. Dann braucht man wieder Fotos.
Aber wenn eine Aufnahme gemacht wurde ist Jerome bestenfalls Zeuge.
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Didi:
http://dejure.org/gesetze/StVO/34.html
Der Begriff "Beteiligter" ist sehr eng gefasst. Als Laie kann man das nicht zwingend einschätzen. Lieber mal abwarten und sich von der Polizei entlassen lassen denn auch als Zeuge/Geschädigter kann man eine Unfallflucht begehen.
Da steht auch, dass man bei geringem Schaden beiseite zu fahren hat.
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Die Schmerzen treten oftmals nachträglich nach anwaltlicher Beratung auf (:D) und werden dann regelmäßig nur auf der zivilrechtlichen Seite relevant.
Aber schauen wir mal, ob der Topicerstatter nur informell angehört wurde oder anders erfasst wurde.
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Bei jungen, unerfahrenen Verkehrsteilnehmern reicht auch oftmals die elterliche Beratung. Dann wird meist zur Polizei gerannt. Als Anwalt weiß man, dass man das Schmerzensgeld auch ohne Polizei bekommt.
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Didi:
http://dejure.org/gesetze/StVO/34.html
Als Laie kann man das nicht zwingend einschätzen.Musst mich nicht aufklären, bin selbst rechtskundig.
Wenn ich an einer Ampel (warum auch immer) bei "grün" stehen bleibe und jemand, der hinter mir gestanden hat, ausschert und es dadurch zu einem Unfall kommt, bin ich nicht "Beteiligter".
Sicherlich macht es im Sinne des von Dir genannten § Sinn, dort zu warten, bis die Sache aufgenommen ist... - unstrittig. -
Erstmal: Gut das dir nix passiert is
Mei, ich wäre rot angelaufen vor lachen
"Zwei Dinge sind unendlich: Die Dummheit der Menschen & das Universalität... wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin"
... einfach nur hohl die FrauDie Sache mit Panik wegen "bösem Biker": das war doch vor hundert Jahren, jetzt doch nicht mehr!
Das stelle ich sehr in Frage! Erst letztes Jahr habe ich beobachtet, dass ein Mann mit einer Autofahrerin im Verkehr wohl ne "Meinungsverschiedenheit" (?) hatte und er dann neben sie ran gefahren ist und ihr ins offene Fenster reingefasst hat... kein Plan was da genau los war, aber des is scho krass & macht Angst... der Biker war sichtlich aggressiv.
Geil, dass Zivis grad zur Stelle waren & beide dann rausgezogen haben
Kein Plan wie das endete... -
Der Begriff "Beteiligter" im Sinne von § 34 II STVO/ § 142 V StGB ist nicht eng, sondern (für Laien) eher weit:
ZitatUnfallbeteiligter im Sinne des Abs. 5 und damit Täter nach § 142 (Rn 9) ist nach hM jeder, der am Unfallort anwesend ist und bei dem – anhand einer ex-ante-Betrachtung – die nicht ganz unbegründete, aus dem äußeren Anschein des Unfalls zu folgernde Möglichkeit besteht, dass sein Verhalten den Unfall mitverursacht hat.
Zopfs, in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 142 Rn. 36Wenn hier jemand mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt trotz Wechsel auf "Grün" - für einen objektiven Dritten ohne Grund und eine gewisse "Gedenkzeit"- dann besteht wohl eine kausale Beziehung zum Ausweichverhalten der Verkehrsteilnehmer dahinter und man ist Unfallbeteiligter mit entsprechenden Folgen.
Beurteilt wird zum Zeitpunkt des Unfalls und nicht im Nachhinein (ex-post), wenn man den Sachverhalt ausreichend ermittelt hat - hierfür gibt es gerade die Feststellungspflicht.
Ohne das Stehenbleiben des Topicerstellers wäre es nicht zur Ausweichbewegung der Dame gekommen. -
Wir meinen das Gleiche. Bei näherer Betrachtung ist eng das falsche Wort. Danke für die Verbesserung.
Ursächlich für den Fahrstreifenwechsel war nicht das Stehenbleiben sondern das Zugehen auf die BMW-Fahrerin mit anschließender Panikreaktion. Sie muss trotzdem schauen wenn sie raus fährt. Wir haben den Fall oft genug bei Unfallfluchten auf der Autobahn. Einer fährt über den Beschleunigungsstreifen rein und wechselt angeblich zu früh auf den rechten Fahrstreifen. Der der gerade dort ist weicht nach links aus - es kommt zu keiner Berührung der ersten zwei - und rammt jemanden der auf dem linken Fahrstreifen fährt. Weil er selbst gefährdet wurde darf er noch lange nicht um sich zu schützen den nächsten gefährden. Der auf der rechten Spur bekommt eine VOWi-Anzeige wegen Missachtung Rechtsfahrgebot, einen Punkt und seine Versicherung muss den Schaden von demjenigen auf der linken Spur zahlen.
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Beleidigung ist klar aber ich gehe von Nötigung aus weil - verbal ausgeübter Druck von hinten, mit aggressiver Beleidigung, Platz zu machen oder Gas zu geben nicht anders zu behandeln ist als Lichthupe oder links blinken und co
Wenn die Olle (wollte schon Dame schreiben - ist sie aber nicht ) jetzt n 140kg schwerer Hells Angel in nem fetten Pickup wäre die ne kleine leicht einzuschüchternde Nonne auf nem Roller durch aggressive Beleidigung drängt Platz zu machen oder Gas zu geben würde man nicht lange überlegen ob es Nötigung wäre! Das könnte zu einem Unfall führen weil man von hinten gestresst wird
Nur weil in dem Fall die Olle hinten ist und vorne n gestandener Mann darf man das nicht anders sehen
Wie war das? Alle Menschen sind gleich!
Edit: und gegenüber Zweiradfahrern, jeglicher Art, die ehh als ... wie nennt sich das gefährdete oder Risikoteilnehmer, im Verkehr unterwegs sind so oder so ehh schlimmer als gegen geschützte Autofahrer
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Für die Nötigung fehlt das Tatbestandsmerkmal der Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Hier ist lediglich die Aufforderung Platz zu machen und die Beleidigung. Einen als Arschloch zu bezeichnen ist ja keine Drohung. Manchmal die Wahrheit (siehe Buch von James Aaron) aber keine Drohung.
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mmmmmhhhh Das ganze sagt mir wieder nur eines:
Das Deutsche Rechtsverkehr scheint genau so kompliziert wie das Steuersystem....!!!! Am besten nimmt man einen guten Anwalt die sich damit jeden Tag beschäftigt und die ganzen Tricks/Lücken kennt.
Ich habe bis jetzt nichts von die Polizei oder Versicherung gehört. Und ich hoffe es bleibt auch so. Ich hate euch auf den laufenden und bedanke mich schon mal bei euch für die ganze Info...
Ich werde nächstes mal aber sicher anders reagieren. Wahrscheinlich, lächeln und mich bedanken für die Netten Worten und dann weiter fahren...
Jerome
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Ich werde nächstes mal aber sicher anders reagieren. Wahrscheinlich, lächeln und mich bedanken für die Netten Worten und dann weiter fahren...Jerome
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Das Deutsche Rechtsverkehr scheint genau so kompliziert wie das Steuersystem....!!!! Am besten nimmt man einen guten Anwalt die sich damit jeden Tag beschäftigt und die ganzen Tricks/Lücken kennt.Im Zweifel immer "Klappe" halten; man kann sich durch (ungeschickte) Ausführungen ggü. der Polizei oftmals nur tiefer bzw. überhaupt erst "reinreiten" - kommt natürlich auch auf den Polizist ggü. an
Ich werde nächstes mal aber sicher anders reagieren. Wahrscheinlich, lächeln und mich bedanken für die Netten Worten und dann weiter fahren...
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Polizisten sind nicht immer böse Menschen. Was ich der Versicherung erzähle würde ich mir 5x überlegen.
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