Hat jemand die Kombination CRA2E Hinten und Bt023 Vorne
schon gefahren und kann seine Erfahrungen im Vergleich mit dem Reifensatz BT023
Vorne und Hinten berichten?
Unterschiedliche Reifen auf der MT
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Hat jemand die Kombination CRA2E Hinten und Bt023 Vorne
schon gefahren und kann seine Erfahrungen im Vergleich mit dem Reifensatz BT023
Vorne und Hinten berichten?Ich meine vorne und hinten müssen die selben Reifen montiert sein. So darfst du gar nicht fahren.
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Wenn ich mich nicht irre ist das Fahren mit Mischbereifung
bei einem Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung erlaubt. -
Dürfen tust du dass schon, nur wenn was passiert kannst du Ärger mit der Versicherung bekommen
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Wenn ich mich nicht irre ist das Fahren mit Mischbereifung
bei einem Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung erlaubt.Doch, das ist schon erlaubt.
Die MT hat schließlich keine Reifenbindung. Nur die Größenangaben und Belastungswerte müssen stimmen.Bei den Tourensportreifen macht so etwas, meiner Meinung nach, aber wenig Sinn. Die Mischungen sind darauf ausgelegt, dass die Laufleistung von Vorder- und Hinterrad ähnlich ist.
Tauscht man gleich beide Reifen, kann man in Zukunft immer den ganzen Satz wechseln. -
Wenn die Versicherung mir daraus
einen Strick drehen könnte werde ich keine Mischbereifung fahren.Zu dem Thema werde ich mich noch
erkundigen.Aber da mein Vorderreifen noch sehr
viel Profil hat denke ich würde dieser eh erst gewechselt werden müssen wenn
der neue Hinterreifen auch fast abgefahren seien würde. -
Dürfen tust du dass schon, nur wenn was passiert kannst du Ärger mit der Versicherung bekommen
Stimmt nicht! Erlaubt ist, was gefällt und passt!
Da kann man auch keinen "Strick draus drehen" - ist zulässig und Ende -
Und das stimmt einfach nicht didi!
Wenn du mit dem Möp wegrutschst, es Personenschaden gibt (fremd) und die Versicherung einspringen muss gibt es für den Fall:
- dass du einen Reifen fährst den der Hersteller nicht als Originalbereifung nutzt
- dass du einen Reifen fährst, den der Reifenhersteller nicht für dein Motorrad empfiehltnoch kein gerichtsurteil, das besagt, dass du nicht haftbar bist. Und deswegen muss man aufpassen. Am Ende besteht ne chance, dass es an einem selbst hängen bleibt. Gerade bei der 07 gibts ja nun wirklich für fast alle großen Reifenhersteller freigaben für fast alles. Da sollte man das Risiko nicht eingehen.
Polizei und TÜV können nix sagen, egal was du drauf hast, das Problem besteht lediglich bei Haftungsfragen...
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Danke seheMT besser hätte ich mich nicht "verteidigen" können, genau so sieht es aus.
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Aus meiner Sicht gibt es dazu sehr wohl zwei Meinungen, wie es auch zwei juristische Herangehensweisen gibt:
1. Verboten ist, was nicht erlaubt ist.
2. Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
In Foren wird fast IMMER in Richtung 1. argumentiert. Ist ja auch einfach herleitbar. Aber eben nur eine Annahme. Wenn ein Sachverständiger die die Reifen montiert und sie für das Fahrzeug zugelassen sind ist alles toppi. Hätte hätte Fahrradkette, Unfall, Gutachten, Regress etc. wünscht man niemanden. Und dann hat man hoffentlich eine Rechtschutz. Zwei Juristen drei Meinungen.
Allerdings hatte meine Freundin gestern einen Platten BT023. Der Händler hat ausdrücklich empfohlen: Entweder einen neuen BT023 hinten oder BEIDE neu wenn eine andere Pelle rauf soll. Und irgendwem muss man ja vertrauen oder? Frag deinen freundlichen.
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Ich war letzte Woche bei meinem Händler wegen einem neuen Hinterreifen.
Vorne noch die Erstbereifung in passablen Zustand.
Wollte hinten nun den im Forum angepriesenen RA Evo 2Ist nicht sagt der Händler... VERBOTEN
Entweder beide, oder hinten wieder die Erstbereifung ....
Nun lass ich mir hinten wieder den selben wie vorne montieren..
Beim nächsten mal dann den ganzen Satz....Habe morgen früh den Termin beim Händler..
Würde mich nun brennend interessieren ob der mir ein scheiss erzählt hat.. -
Sebastian, Du hängst genau noch in dem Netz, aus dem wir raus wollten - nämlich der Reifenbindung!
Jetzt isses so, aber es hängen noch die Gespenster in den Köpfen!
Hast schon mal davon gehört, dass es Probleme beim Auto gibt? Wenn der 2,50 €-Taiwan-Reifen beim Auto montiert ist? Der ist auch legal!
Nur beim Möpp tut man sich schwer!
Ich schreibs noch einmal: die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten, damit kann niemand einen Strick raus drehen!
Die Freigaben der Reifen-Hersteller sind mittlerweile nur noch Marketing-Gehabe - etwas kaufen kannst Dir dafür nicht!
Beispiel:
Der PiPo 3 ist Erstbereifung für meine Duke und noch drauf - das ist der letzte Kackreifen, rutscht ständig. Ich muss nur mal ausm Lauf abbiegen und leicht ans Gas gehen, schon schmiert der ab. Was soll ich da mit einer Freigabe anfangen? -
Ich schreibs noch einmal: die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten, damit kann niemand einen Strick raus drehen!
Die Freigaben der Reifen-Hersteller sind mittlerweile nur noch Marketing-Gehabe - etwas kaufen kannst Dir dafür nicht!Lieber didi,
ich will dir nicht auf den Schlips treten, aber bitte lese meinen Beitrag nochmal genau! Wenn dir ein Gerichturteil bekannt ist, auf das man sich beziehen kann, gerne her damit, aber so lange es das nicht gibt, gehe ich davon aus, dass die Haftungsfrage noch nicht geklärt ist endgültig.
Ich rede nicht von Pozilei / TÜV. Die halten sich an die Gesetze und folglich ist denen das egal, was drauf ist.
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Ich sag mal so viel: Regress ist gedeckelt, denke da beißt die Maus keinen Faden ab.
Egal wie hoch der Schaden ausfällt. Ich meine das sind 5000€.
Also nix mit lebenslang zahlen und so.Ich selbst GLAUBE nicht das eine Versicherung jemand dafür in Regress nehmen kann
sofern beide Reifen für das Modell eine "Freigabe" seitens des Reifenherstellers hat.Immerhin hat die MT keine Reifenbindung.
Radial und Diagonal Reifen dürfen nicht vermischt werden.
Und natürlich müssen die im Schein angegeben Daten stimmen.Aber lasse mich gerne eines besseren belehren.
PS. ich selbst würde keine Reifen mischen, es sei denn der Reifenhersteller gibt eine Freigabe hierfür.
Das Beispiel habe ich selbst an meiner SMC-R gehabt.
Damals hat Conti eine Unbedenklichkeitsfreigabe ausgegeben.
Danach durfte man vorne den CSA2 und Hinten den CASM fahren.
Siehe PDF. -
Hi zusammen,
also mal ganz davon abgesehen, ob erlaubt oder nicht. Ich halt es eh nur für sinnvoll unterschiedliche Reifen, wenn der vorne besseren Grip hat.
Und da ist der Battlax - naja eher mittelmaß.
Schmeiß den weg und mach auch vorne was vernünftiges drauf. Das ist der einzige Kontakt zur Strasse.
Ganz ehrlich, wenn es an den 100 Euro hängt, lass das Mopped lieber stehen. Ist eh erst Saison start.
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Ich selbst GLAUBE nicht das eine Versicherung jemand dafür in Regress nehmen kann
sofern beide Reifen für das Modell eine "Freigabe" seitens des Reifenherstellers hat.Exakt. Und die Frage ist was passiert, wenn es die nicht gibt...
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Ich denke der Denkansatz ist genau verkehrt rum.
Gibt es ein Urteil wo dem Biker bei einem Unfall eine Teilschuld zugeschrieben wurde, weil er Reifen gemäß Vorgaben des Herstellers aufgezogen hatte, diese aber keine explizite Freigabe des Herstellers hatten?
Diese Reifenfreigaben sind von Gesetzes wegen nicht mehr vorgesehen und nötig. Ende Gelände.
Gegen eine nicht existierende Regelung kann man nicht verstoßen.Sogar Mischbereifung ist erlaubt, wie auch beim Auto.Sogar Sommer und Winterreifen darf man beim Auto mischen. Solange die Reifen in Ordnung sind und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind - fein.
Stelle ich mir praktisch auch äußerst kompliziert vor für eine Gutachter zu belegen, daß bei einer anderen Reifenwahl ein wegrutschen mit Beteiligung Dritter vermieden werden hätte können. Sehe ich im Grunde als unmöglich an.
Von daher - ich schmeiss drauf was zugelassen ist und wenn ich mit den Reifen ein gutes Gefühl bekomme hab ich alles richtig gemacht.
Hab auch mal vorne und hinten unterschiedliche Fabrikate gehabt, da vorne einfach noch zu gut war zum Wegschmeissen.
Hat wunderbar harmoniert.Man muß nicht jedem Marketingbla hinterher laufen - alle wollen schließlich nur euer Bestes - nämlich euer Geld.
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Ich war letzte Woche bei meinem Händler wegen einem neuen Hinterreifen.
Vorne noch die Erstbereifung in passablen Zustand.
Wollte hinten nun den im Forum angepriesenen RA Evo 2Ist nicht sagt der Händler... VERBOTEN
Entweder beide, oder hinten wieder die Erstbereifung ....
Würde mich nun brennend interessieren ob der mir ein scheiss erzählt hat..Dein Händler hat Scheisse erzählt.
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Ich denke der Denkansatz ist genau verkehrt rum.
...weil er Reifen gemäß Vorgaben des Herstellers aufgezogen hatte, diese aber keine explizite Freigabe des Herstellers hatten?Hä, wie kann ein Hersteller Vogaben zu einem Reifen machen, wenn der Reifen keine Freigabe hat?
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Na ja, Sebastian, dass ist für mich "vorauseilender Gehorsam".
Wenn es irgendwelche Urteile zu irgendwelchem Verhalten gibt, sind diese Urteile immer auf einen Einzelfall bezogen. Kann man schon nicht verallgemeinern.
Hier gibts noch keine Entscheidungen, von daher ist das wie "Tontauben-Schießen"!
Den Wegfall der Reifenbindungen gibt's ja schon seit 2007, das sind schon einige Jahre - bring mal ein Beispiel für eine Negativ-Auslegung... ;). -