Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Vermutlich nicht als KRAD, sondern als PKW einsortiert, daher erst nach 3 Jahren TÜV.

  • Da war wohl die Zulassungs-Trulla mal wieder mächtig überfordert und hat Neufahrzeug-Kraftrad mit Neufahrzeug-Kraftfahrzeug vertüddelt und 3 Jahre statt 2 Jahre bis zur nächsten HU eingetippt und dementsprechend das kennzeichen falsch bebäbbt! Würde ich berichtigen lassen - 2 Jahre nach EZ ist beim Kraftrad die erste HU fällig - unabhängig vom Eintrag im Schein und dem Bäbber aufm Kennzeichen!

    Die alte Schlampe Edith schmeisst noch hinterher, daß der Afro-Eumel schneller war..... :D

    Wer noch nie zu früh gekommen ist, fickt nicht am Limit!

  • Ich war am 18.4.16 beim TÜV. Mir ging es ähnlich wie wheeland. Nicht warmgefahren und es wurde die MT-03 ausgewählt. Auch bei mir war die Abgasmessung mehr "nicht bestanden" als "bestanden". Am Ende wurde ein Wert von 0,29 manuell eingetragen und ich hatte die Plakette. Ich habe übrigens den leovince mit Kat drunter.
    Ich habe anfangs die ABEs für Wilbers-Federbein, V-Trec Hebel und Auspuff vorgelegt und der Prüfer hat sich dann erst für die Teile interessiert.
    Was ihm gar nicht gefallen hat, war mein Katzenauge in Form einer Reflektionsfolie auf der Kennzeichenbeleuchtung vom Jürgen-Halter. Die musste runter und er verkaufte mir ein "schickes" rechteckies, das bis gestern an der Stelle klebte. Ich hätte sonst keinen TÜV bekommen. Jetzt habe ich ein Katzenauge "Daytona" unterm Nummernschild.

    Auch das geht vorbei!

  • oder gleich umschreiben auf 1sitzer
    hab ich auch
    kann sonst nämlich auch mal bei den Kollegen von der Rennleitung Probleme geben

    ist eh kein Moped für 2 Personen ;)

  • Ja, ich denke mal das die gute Frau gedacht hat, es läuft genau so wie beim PKW.
    Ist mir gar nicht aufgefallen. Nur als ich das Kennzeichen beim Yamaha Händler abgab, sagte er mir das dies ihm auch noch nie passiert sei.
    Naja, denke mal Glück für mich ;)

  • Könnte kann alles. Der Prüfer wird's in jedem Fall merken. Was er dann macht, weiß nur er.

    Wie es rechtlich ist, weiß ich ehrlich gesagt in dem Fall nicht. Prinzipiell ist der Fahrer/Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeug verantwortlich, nicht die Ämter. HU mehr als 8 Monate überzogen gibt auch nen Punkt.

  • Alles nur sinnlose Panikmache

    Ab dem ersten TÜV läuft es wieder normal
    TÜV Prüfer geben keine Punkte und verteilen auch sonst keine Strafen
    Kein TÜV Prüfer wird eine strafgebühr verlangen wegen TÜV überzogen , er wird höchstens über die deppen beim Amt lachen und gut

    Polizei interessiert es auch nicht, die schauen was in der Zulassung steht und ob das mit der Plakette übereinstimmt und fertig


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • Nach kurzem googlen hab ich was gefunden, dass einer die überzogenen Monate nachzahlen musste. Auto in dem Fall.

    Merken wird's jeder Poli, der den Tag der Erstzulassung mit dem HU-Termin abgleicht. Macht aber wohl kaum einer.

  • Mir fällt gerade auf, dass bisher nur vom Kennzeichen gesprochen wurde. Steht's im Fahrzeugschein auch falsch, Susanne?

    Fakt ist halt, dass das Gesetz ausschlaggebend ist und das sieht 2 Jahre für Kräder vor. Der Fehler der Zulassungsstelle ändert daran nix. Susanne wäre somit ein Jahr mit abgelaufener HU unterwegs. An der Vorwerfbarkeit wird ein VOWi-Verfahren wohl scheitern außer man sagt, dass man es eigentlich gewusst hat. Der Zustand ist aber trotzdem nicht rechtmäßig.