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    • Offizieller Beitrag

    Also soweit ich weiß gibt es zwei Verfahren, einmal wegen dem Unfall und dann wegen seinen "tollen" Videos.

    "Die Polizei ermittelt nun auch wegen der Vergehen, die in den Videos zu sehen sind. „Wir ermitteln wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen Ordnungswidrigkeiten“"

    Und: In Berlin wurde ich bei beiden Probefahrten nach FS und PA gefragt. Bei der Streety damals nur PA und bei der 07 noch nicht mal PA.

  • Rein rechtlich ist er wohl kein Mörder. Dafür braucht es die sog. niederen Beweggründe. Die liegen jetzt eher nicht vor. Totschlag wg. bedingten Vorsatz ist aber durchaus drin.

  • habe es am anfang schon geschrieben. auch kein bedingter vorsatz. das bedeutet in irgendeiner form bewusste absicht. das können wir alle verneinen meine ich.
    Fahrlässigkeit (in kauf genommen) ganz klar, aber in keiner form vorsatz.

    MT 07 Race Blue ABS Sonderlackierung, RI-Thunder Carbon, Wilbers Federbein -20mm, progressive Gabelfedern Wirth, SW-Sturzpads Motor, GSG-Sturzpads an Achsen, Craze-Kühlergrillabdeckung, Hauptständer, Topcaseträger SW-MoTech, Ermax-Scheibe, Oxford-Touring Heizgriffe, Held Tankrucksack

  • Es war Vorsatz zu schnell zu fahren und dadurch wurden bewusst (Personen)Schäden in Kauf genommen. Aber wie das juristisch bewertet wird - keine Ahnung. Die Juristen werden sich darüber schon ihre Gedanken machen. Bisher ist alles Spekulation. Warten wir einfach ab, was das Gericht entscheidet.

  • ich will nicht diskutieren. klar ist er vorsätzlich zu schnell gefahren, er hat auch sicher vorsätzlich einen Unfall in kauf genommen. aber er hat nicht vorsätzlich getötet

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    • Offizieller Beitrag

    Es wird wegen Totschlag ermittelt.
    Das ist Mord ohne die typischen Beweggründe.

  • Ok, also nach dieser Definition wundern mich die Ermittlungen in Bezug auf Totschlag dann schon. Klingt für mich eher nach fahrlässiger Tötung.


    richtig, so ist es auch.
    bei mord wäre es ganz anders, da müsste a) vorsatz mit ins spiel kommen und b) die betroffene person schon ausgewählt haben die sterben soll

    man unterscheidet auch zwischen fahrlässigkeit und vorsatz
    https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blo…-im-strafrecht/

  • Mord stand ja auch nie zur Debatte. Das schreiben manche nur im Überschwang der Gefühle. Manche eben auch, weil sie provozieren wollen. Er wird seinen Leichtsinn so oder so teuer bezahlen müssen.

  • Das schreiben manche nur im Überschwang der Gefühle. Manche eben auch, weil sie provozieren wollen.

    was nicht sein darf.
    würde jemand dem anderen mord unterstellen, so wären wir in einem strafrechtlichen bereich der verleumdung.
    es ist schnell etwas behauptet, was einem betroffenden sehr schaden könnte. daher ist eine wortwahl in strafverfahren besonders wichtig.

    es wird oft vieles in einen topf geworfen, ohne sich vorher gedanken darüber zu machen. damit meine ich selbstverständlich niemand hier, die sich in diesem thread beteiligen. wollte dies nur erwähnen um missverständnisse auszuschalten :winken

  • Wurde das hier schon gepostet bzw. verlinkt?

    EDIT:

    Wenn man Kommentar #35 glauben kann, handelt es sich bei Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig und den Anwalt, den "Alpi" mit seiner Verteidigung beauftragt hat.
    Finde ich schon leicht krass, auch noch um Tipps für eine "erfolgreiche" Verteidigung zu bitten.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

    Einmal editiert, zuletzt von Wicked (14. Juli 2016 um 21:11)

  • habe es am anfang schon geschrieben. auch kein bedingter vorsatz. das bedeutet in irgendeiner form bewusste absicht. das können wir alle verneinen meine ich.
    Fahrlässigkeit (in kauf genommen) ganz klar, aber in keiner form vorsatz.

    Such dir einen der Punkte aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualv…chung_und_Lehre

    Bedingter Vorsatz ist keine bewusste Absicht. Bewusste Absicht ist Vorsatz und kein bedingter Vorsatz.

    Mord oder Totschlag kann nicht fahrlässig begangen werden. Das ist dann immer fahrlässige Tötung. Da Alpi wegen Verdacht des Totschlags sitzt, wird ihm jetzt schon mindestens der bedingte Vorsatz unterstellt. Obs gehalten werden kann, wird sich zeigen. Fakt ist, dass man ihn nicht wegen Totschlag einsperren kann weil das irgendeiner in seinem Suff bestimmt hat. Wäre es absolut abwegig dann hätte ihn der Anwalt schon 10x raus geholt.

    Und nein, er muss sich sein Opfer nicht vorher aussuchen. Das kann irgendein Mensch sein.

    Einmal editiert, zuletzt von coparni (14. Juli 2016 um 21:57)

  • Logische Konsequenz wenn man es rechtlich durchbegründet. Hatte ich ja damals schon geschrieben, dass evtl. Mord im Raum steht.

    Aber mal abwarten für was er schlussendlich verurteilt wird. Die Anklage lässt noch lange nicht auf die Verurteilung schließen. Das kann runter oder (in diesem Fall nicht) rauf gestuft werden.

  • Mord erfordert Vorsatz und da widerspricht sich schon der Herr Michel in seinem Artikel... .
    Nichtsdestotrotz ist das hoffentlich ein abschreckendes Beispiel für die Szene!

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Mord wirds nicht, soweit lehne ich mich aus dem Fenster. Was mich wirklich wundert ist, dass da von einer Szene gesprochen wird. Ein Großteil der Motovlogger fährt meines Erachtens im normalen Bereich. Kann mich täuschen, aber viele deutsche Raser fallen mir da nicht auf. Somit wird jeder mit Kamera am Helm direkt vorverurteilt. Wie mir Pauschalisierungen missfallen ... Ein tropfen Öl verpestet den Teich. So ist es hier auch mal wieder.