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    Was der Typ einen Mist von sich gibt ist schlicht beeindrucken, da trieft seine Zuneigung zu alpi aus jedem Satz.

    "Ob er überhaupt zu schnell war, muss auch erst geklärt werden, denn ein Motorrad wird immer als zu schnell eingeschätzt". Natürlich, der Typ ist ja bekannt dafür sich an die Geschwindigkeiten zu halten. Der war bestimmt nicht zu schnell. Vor allem, wenn der vorher noch Fahrerflucht begangen hat, da geht ers bestimmt besonders gemütlich an.

  • "Ob er überhaupt zu schnell war, muss auch erst geklärt werden, denn ein Motorrad wird immer als zu schnell eingeschätzt". Natürlich,....


    Ja, natürlich muss das geklärt werden.

    Wir sind uns wahrscheinlich alle einig, dass Alpi extrem unreif, für das führen eines KFZ charakterlich nicht geeignet, und selbst mit einem Tretroller übermotorisiert ist, dennoch müssen die Unfallumstände geklärt werden. Alles andere wäre wenig rechtsstaatlich.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Und was auch Klasse ist, das die Familie von dem Rentner wahrscheinlich keinen Cent für irgendwas von der Versicherung bekommt, da Alpi keinen Versicherungsschutz hat(te) ;(

    MT-07 Race Blue 2016, v-trec Hebel Kurz (Titan, blauer Versteller), Ermax Windschild, SW-Motech Kobra Handguards, Bordsteckdose, Schlumpf Spiegelverlängerung, SW-Motech TAnkrucksack ION two, original Yamaha Soft Gepäcktaschen, Kurzer Kennzeichenhalter (endlich) :D

    Bald: Aufgepolsterte Sitzbank *-*

    Wenn ich mal Geld habe: IXIL Hyperlow XL, Wilbers Federbein mit Höhenverstellung

  • Und was auch Klasse ist, das die Familie von dem Rentner wahrscheinlich keinen Cent für irgendwas von der Versicherung bekommt, da Alpi keinen Versicherungsschutz hat(te) ;(


    Das wird Gott sei dank nicht passieren. Die Versicherung wird dem Opfer zahlen, sich aber hoffentlich alles von Alpi zurück fordern

    wiederschaun, reingehaun!

    Soo long


  • Das wird Gott sei dank nicht passieren. Die Versicherung wird dem Opfer zahlen, sich aber hoffentlich alles von Alpi zurück fordern

    Leider nein...da er Schwarzgefahren ist ist der Versicherungsschutz flöten und Versicherungen sind keine freundlichen Stiftungen die da erstmal helfen und dann evtl ihr Geld nicht wieder bekommen.

    Die Familie müsste Alpi direkt verklagen aber wenn es kein Geld hat...Pech ;/

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  • Ne, das Motorrad war ja hoffentlich versichert. Dann muss die Versicherung bzw. die Haftpflicht erst mal zahlen, wird Alpi bzw. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Falls ein anderer der Halter ist, kann der auch noch die Schaufel kriegen. Es ist nämlich nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar sondern auch das Fahren lassen.

    Ein Kennzeichen seines Motorrad hat man nie gesehen, oder? Der Typ war immer anonym unterwegs?

  • ...
    Stadt/Landkreis Buchstaben konnte ich nicht erkennnen.

    HB

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
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    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

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    - Wilbers vorn und hinten

  • Ne, das Motorrad war ja hoffentlich versichert. Dann muss die Versicherung bzw. die Haftpflicht erst mal zahlen, wird Alpi bzw. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Falls ein anderer der Halter ist, kann der auch noch die Schaufel kriegen. Es ist nämlich nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar sondern auch das Fahren lassen.

    Ein Kennzeichen seines Motorrad hat man nie gesehen, oder? Der Typ war immer anonym unterwegs?

    Wie ich gerade schonmal erklärt habe und da bin ich mir auch sicher weil mein Vater Fahrlehrer ist...das Motorrad kann zwar versichert gewesen sein aber dieser Versicherungsschutz ist weg wenn man SCHWARZ fährt!
    bei den meisten Versicherungen auch noch wenn Alkohol im Spiel ist oder das Fahrzeug nicht sicher ist also Verkehrsuntauglich.
    und da geht keine Versicherung freiwillig in Vorkasse

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    Bald: Aufgepolsterte Sitzbank *-*

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  • Wie ich gerade schonmal erklärt habe und da bin ich mir auch sicher weil mein Vater Fahrlehrer ist...das Motorrad kann zwar versichert gewesen sein aber dieser Versicherungsschutz ist weg wenn man SCHWARZ fährt!
    bei den meisten Versicherungen auch noch wenn Alkohol im Spiel ist oder das Fahrzeug nicht sicher ist also Verkehrsuntauglich.
    und da geht keine Versicherung freiwillig in Vorkasse

    Madara
    da liegst du falsch. sofern das Motorrad zugelassen war ist es auch versichert. Auch wenn er zwischenzeitlich die Drossel entfernt hat und diese noch nicht eingetragen war. Ist genauso wie wenn du dein Auto chippen lässt, aber erstmal paar Tage ohne einzutragen fährst.
    In Deutschland gibt es nicht ohne Grund eine Pflichtversicherung für Fahrzeuge. Die Versicherung muss für den Schaden eintreten und sich dann um den Regreß bei Alpi (möglicherweise begrenzt, nur bis zu einer bestimmten Grenze) kümmern.

    MT 07 Race Blue ABS Sonderlackierung, RI-Thunder Carbon, Wilbers Federbein -20mm, progressive Gabelfedern Wirth, SW-Sturzpads Motor, GSG-Sturzpads an Achsen, Craze-Kühlergrillabdeckung, Hauptständer, Topcaseträger SW-MoTech, Ermax-Scheibe, Oxford-Touring Heizgriffe, Held Tankrucksack

  • Madara

    Das bezweifle ich. Das Motorrad selbst ist versichert, eben auch um Dritte vor finanziellem Schaden zu bewahren. Die Versicherung wird sich das Geld zurückholen, sofern das geht. Wenn dem nicht so wäre, müssten die Opfer in solchen Fällen auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

    Ich weiß es aber nicht, gibts hier einen kundigen Vetsicherungsexperten?

  • Wie ich gerade schonmal erklärt habe und da bin ich mir auch sicher weil mein Vater Fahrlehrer ist...das Motorrad kann zwar versichert gewesen sein aber dieser Versicherungsschutz ist weg wenn man SCHWARZ fährt!
    bei den meisten Versicherungen auch noch wenn Alkohol im Spiel ist oder das Fahrzeug nicht sicher ist also Verkehrsuntauglich.
    und da geht keine Versicherung freiwillig in Vorkasse

    Such dir mal nen Vater, der Versicherungsvertreter ist. :D

    Ne, die Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet für jeden Schaden, den die Haftpflicht abdecken muss, zu zahlen. Sie können dich aber in Regress nehmen. Das sind normal bis 5000€. Obs in Ausnahmefällen darüber geht, müsste mal ein Fachmann erläutern.

  • Wie ich gerade schonmal erklärt habe und da bin ich mir auch sicher weil mein Vater Fahrlehrer ist...das Motorrad kann zwar versichert gewesen sein aber dieser Versicherungsschutz ist weg wenn man SCHWARZ fährt!
    bei den meisten Versicherungen auch noch wenn Alkohol im Spiel ist oder das Fahrzeug nicht sicher ist also Verkehrsuntauglich.
    und da geht keine Versicherung freiwillig in Vorkasse

    Das ist nicht wahr und würde den Sinn einer HAFTPFLICHT komplett aushebeln. Kaskos sind sicherlich "weg", die werden nicht leisten.
    Die Versicherung kann aber bei der Haftpflicht Regressforderungen an den Versicherungsnehmer stellen, die allerdings stark begrenzt sind. Die sind auf 2500 oder 5000 EUR gedeckelt, in Ausnahmefällen ist eine Addierung möglich, also 7500 EUR.

  • Wer hats vorhergesagt? :geht-klar

    Bei seiner Fahrweise kann man auch fast nicht mehr von fahrlässiger Tötung sprechen. Meiner Meinung nach trifft da schon der bedingte Vorsatz zu. Kommt drauf an ob der Richter ein Richter ist oder ne Muschi. Letztere habe ich zu oft erlebt. Wenn er ein Richter ist dann kommt Alpi wegen Totschlag in den Knast. Damit ist er einige Jahre weg. Zurecht und kein Mitleid.

  • Bin jetzt kein Jurist, aber ihm Tötungsabsicht zu beweisen wird vermutlich schwierig. Denke es wird eher auf fahrlässige Tötung laufen.

    Keiner sprach von Absicht. Absicht ist Vorsatz. Es billigend in Kauf nehmen, und davon wurde gesprochen, ist sog. "bedingter Vorsatz". Fällt aber in die selben Paragrafen und Absätze wie Vorsatz. Bisschen drunter ist grob fahrlässig, das wäre dann aber halt fahrlässig. Bin gespannt wo es zum Schluss landet.

    Edit: https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz