SC-Project Auspuff. Infos, Fragen und Antworten

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  • Ist es eigentlich mal jemanden gelungen den SC ein wenig leiser zu bekommen? Vlt mit dem neuen Kat. Oder ist es möglich eine Art Gitter zu verwenden wie beim RI. Der SC ist schon Spitze aber wenn er nicht im legalen Rahmen liegt bringt er ja garnichts.

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

  • Gibt doch genug legale, Zard, Akra, Termignoni, RI mit leisen Eater....

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

    • Offizieller Beitrag

    Kiamaru hatte mal messen lassen.

    Also ich hab nun eine Messung machen lassen bei der Dekra ( standgeräuschmessung) bei 4050rpm Ergebnis 96 dB ! 87erlaubt +5 Toleranz also zu laut...

    Allerdings ist das die gedrosselte Variante? Hab die Zahlen von der ungedrosselten jetzt nicht genau im Kopf. Ich meine irgendwas mit 91dB bei 4500 U/min. Wie da das Ergebnis ausfällt weiß ich nicht. Aber sicher ähnlich. Höhere Drehzahl = Lauter...

  • Soll das jetzt heißen der SC ist nicht Regelkonform? Dachte mit ner ABE ist das alles kein Problem....Gibt es da einen konkreten Fall, bei dem jemand den Auspuff abbauen musste bzw. die Betriebserlaubnis verloren hat?
    Blöde Frage aber wie bekomme ich denn als Hersteller eine Zulassung für ein Produkt, wenn nicht auch so ein Punkt (Lautstärke) beachtet wird?

  • Sag ja kenne kaum nen ABE ESD der nicht zu laut ist.
    Spätestens nach 5000k brüllen alle lauter als erlaubt.
    Nur interessiert es bei einer Kontrolle ned wenn ABE oder E Nummer vorhanden.

    Es sei denn er hat dich genau deshalb rausgeholt und will es prüfen/ lassen...

    Der weiße Reiter :D

    • Offizieller Beitrag

    Ne ABE hat der nicht, da wird so weit ich weiß tatsächlich hier in Deutschland alles angeguckt, gemessen und geprüft.
    Wenn der aber w Ne E-Nummer hat wie eigentlich fast jeder, dann kommt die irgendwo aus dem EU-Ausland und was da passiert weiß keiner. Andere Länder andere Sitten und so. Bestechungen und dubiose Geschäfte sind da nicht auszuschließen. Aber da es ja EU ist, ist es eben trotzdem für die ganze EU rechtsgültig und somit ist der Auspuff mit einer E-Nummer auch hier in Deutschland theoretisch legal. Wenn er dann zu laut ist, ist das leider das Problem des Kunden...
    Das passiert bei einer ABE eher nicht. Eine ABE hat soweit ich weiß nur der Termignoni und der Akrapovic.

  • Ne ABE hat der nicht, da wird so weit ich weiß tatsächlich hier in Deutschland alles angeguckt, gemessen und geprüft.
    Wenn der aber w Ne E-Nummer hat wie eigentlich fast jeder, dann kommt die irgendwo aus dem EU-Ausland und was da passiert weiß keiner. Andere Länder andere Sitten und so. Bestechungen und dubiose Geschäfte sind da nicht auszuschließen. Aber da es ja EU ist, ist es eben trotzdem für die ganze EU rechtsgültig und somit ist der Auspuff mit einer E-Nummer auch hier in Deutschland theoretisch legal. Wenn er dann zu laut ist, ist das leider das Problem des Kunden...
    Das passiert bei einer ABE eher nicht. Eine ABE hat soweit ich weiß nur der Termignoni und der Akrapovic.

    Bitte Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber auf der Karte welche mitgeliefert wird steht doch ABE Bescheinigung bzw. "Offizielle AG ABE Prüfkarte" drauf. Ich hab a bissl eine andere als du, denn bei mir steht beides drauf.

  • Bei der ungedrosselten wurden 100DB gemessen also auch weit drüber. Mir gehts eig. nur darum evtl einen extra präperierten Eater mitzuführen dass wenn mich die Rennleitung wegen eines "überschreiten der zulässigen DB Werte" rankriegt ich einfach den anderen rein machen kann und damit wenigstens die Fahrt fortsetzen.... wenns auch nur kurz um die Ecke ist. Will mein Moded ungern stehen lassen müssen. Da war meine Frage ob das schon mal jemand realisiert hat oder irgendwelche Tipps für mich hat.

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

    • Offizieller Beitrag

    Bei der ungedrosselten wurden 100DB gemessen also auch weit drüber. Mir gehts eig. nur darum evtl einen extra präperierten Eater mitzuführen dass wenn mich die Rennleitung wegen eines "überschreiten der zulässigen DB Werte" rankriegt ich einfach den anderen rein machen kann und damit wenigstens die Fahrt fortsetzen.... wenns auch nur kurz um die Ecke ist. Will mein Moded ungern stehen lassen müssen. Da war meine Frage ob das schon mal jemand realisiert hat oder irgendwelche Tipps für mich hat.

    Das kann dann schon als Vorsatz gewertet werden, damit tust du dir keinen Gefallen.

  • stehen lassen tuen die dich damit eigendlich nicht mehr. Es handelt sich zwar um einen mangel, der vielleicht durch zu wenig dämmwolle dann hervorgerufen wurde, den musst du dann beseitigen, aber solang du ne e nummer hast und alles legal ist, erlischt nicht die betriebserlaubnis.
    du wirst eventuell zu einer erneuten vorführung gebeten und bekommst eine verwarnung.
    Ihr macht euch zu viele gedanken :D Bis jetzt wurde glaub ich noch keiner im forum angehalten und hier haben sehr viele einen anderen topf dran. Und im vergleich zu einer ducati sind unsere bikes ja wohl leise :D

    Termignoni Titan, LSL Lenker, SW Motech Lenkererhöhung, Syntho Brems- und Kupplungshebel, Kellermann LED Blinker, Kurzer KZH, Handguards, Ermax Scheibe, MotoCage Rahmen, MotoCage SidePads, Rote Lufteinlässe, Wilbers 640+625, Craze Kühlerschutzgitter
    [size=8][color=#666666]

  • Wenn ihr meint das man nicht mehr stehen gelassen wird, da kenn ich andere Geschichten. Ist halt bisl blöd wenn die dich eh schon im Auge haben.
    Und zum Vorführen dann wieder den originalen dran machen?
    Also einfach hoffen das nie eine DB Messung der Polizei stattfindet, sonst ist man am A....
    Das mit dem Vorsatz hatte ich garnicht bedacht... aber stimmt. Wär blöd^^

    "Es heißt die Menschen kriegen nur Angst, weil sie zu viel Fantasie haben"

  • Vorsatz verdoppelt nur den Ahndungssatz. Hat auf Punkte, Fahrverbot oder Untersagung der Weiterfahrt keinen Einfluss. Da in Bayern immer noch Unklarheit über das Fahren mit manipulierter Auspuffanlage herrschte, habe ich letzte Woche erneut Anfrage an die ZBS gestellt. Warte noch auf Antwort.

    Was viele nicht wissen oder glauben: Man darf nicht nur abstellen weil die ABE erloschen ist sondern auch zur Unterbindung der Ordnungswidrigkeit oder zur Abwehr einer Gefahr für die öSuO (öffentliche Sicherheit und Ordnung). Wenn einem Auto nachts die Lichter ausfallen, ist deswegen nicht die ABE erloschen. Das Auto würde vom Polizisten aber trotzdem abgestellt werden (wenn man halt selbst nicht so vernünftig ist und weiter fährt) und auch der Schlüssel dürfte sichergestellt werden, falls es der Fahrer gar nicht einsehen will.

  • Vorsatz... was ist Vorsatz? Sprechen wir mal von Wissen und Wollen.

    Also ich hab bewusst und gewollt einen Auspuff montiert zu dem ein DB-Eater mitgeliefert wird. Check!

    Steht in der Betriebserlaubnis, dass ohne den Eater die BE erlischt und ich werde mit dem Auspuff ohne Eater angehalten verwende ich ein Anbauteil welches BE pflichtig ist nicht entsprechendend der BE. Keine BE. Check!
    Und an dieser Stelle endet der subjektive Tatbestand in der Sache. Aber... hmm... subjektiver Tatbestand von was? Kann mir einer der Hobbyjuristen mal erklären welcher Straftatbestand hier geprüft werden soll? Oder sind wir gar im Bereich von Ordnungswidrigkeiten?

    Wenn nun in der BE nichts davon steht, dass ohne den Eater keine BE vorliegt... wäre es natürlich Vorsatz wenn ich den Eater herausgenommen mitführe. Klar habe ich den Eater bewusst und gewollt rausgenommen. Nun ist die Karre zu laut. Soll ich mit bloßem Ohr hören können wo irgendeine DB-Grenze anfängt oder überschritten wird? Also es möge hier doch mal ein Hobbyjurist erklären welchen Straftatbestand ich hier vorsätzlich begehe. Eins ist unbestritten, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber kann mal bitte jemand aus dem StGB zitieren welcher Straftatbestand jeweils vorliegt?

    Oder werden hier Vorsatz, Ordnungswidrigkeiten, Strafgesetzbuch und Bestimmungen der ABE oder wie auch immer die Teile heute heißen vermischt?

    Mal die erste konkrete Frage : Steht in der ABE dass ohne den DB-Eater die ABE erlischt?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weise hier ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei Bildung auf juristischem Gebiet habe sondern mein "Wissen" primär aus Dokumentation etc ziehe.

    Soweit ich weiß, hat man mit nachweisbarem Vorsatz (z.b Fahren ohne Killer, aber Killer dabei -> bewusst entfernt) mit doppeltem Bußgeld zu rechnen. "Noch mal ein Auge zudrücken und mit ner Standpauke davonkommen lassen" ist dann auch nicht mehr drin