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    • Offizieller Beitrag

    A sieht nach Schubert aus, B & C nach ROCC...richtig geraten???

    hmm, jetzt müsste man halt wissen, wie das mit bild, ton- und videorechten ist. theoretisch haben wir ja nur RI erlaubt, die Bilder zu benutzen (bzw ich eiegtnlich nicht wortwörtlich- ich wusste nicht, was damit passiert). und mit dem video ist natüröich sehr dreist.

    Wo taucht denn das video von fluppe und jonas auf? vielleicht ist da meins auch dabei?

    evtl rufe ich meine rechtschutzversicherung mal an..

    • Offizieller Beitrag

    Also mein Video wurde von dem User hier noch mal hochgeladen:

    https://www.youtube.com/user/pippone291/videos

    da ist deins aber nicht dabei.

    RI habe ich auch nie erlaubt meine Bilder zu benutzten. Ich hab sie nur für Fluppe freigegeben und ihm erlaub die RI zu geben weil die die gerne mal sehen wollten. Von Werbezweck war jedenfalls keine Rede...

    • Offizieller Beitrag

    RI habe ich auch nie erlaubt meine Bilder zu benutzten. Ich hab sie nur für Fluppe freigegeben und ihm erlaub die RI zu geben weil die die gerne mal sehen wollten. Von Werbezweck war jedenfalls keine Rede...

    das selbe hier. deshalb denke ich, dass wir gute chancen hätten...

    • Offizieller Beitrag

    Kannst ja mal bei deiner Rechtschutzversicherung fragen und denen die Situation erklären. Mal sehn was die sagen.
    Hab keine Rechtsschutz und kenn auch keinen Anwalt und selber kenn ich mich damit zu wenig aus...

  • Ist doch ganz einfach!

    Foto kostet so und so, wenn nicht Löschen Danke!

    Ich habe bis jetzt schon 2 mal ein Foto verkauft die in einem Journal abgedruckt wurden. Ich als Quelle wurde trotzdem angegeben. 70€ waren's pro Foto, war 1h Arbeit.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Yamaha LED Blinker Carbon, Rizoma KZH kurz, LSL 79cm A02 Lenker, Evotech Kühlerschutzgitter, V-trec Hebel kurz Titan/Rot, Yamaha Sturzschutz am Motor Carbon, Progressive Federn von Wirth, Wilbers Federbein RAL, Tachoerhöhung von Hepco&Becker, Brembo Sinterbeläge, Termipuff in Carbon,

    greeeeeetz Scuta :toeff:winken

    • Offizieller Beitrag

    Kannst ja mal bei deiner Rechtschutzversicherung fragen und denen die Situation erklären. Mal sehn was die sagen.

    Ich glaube, das mache ich mal.

    Hab keine Rechtsschutz und kenn auch keinen Anwalt und selber kenn ich mich damit zu wenig aus...


    WAS? gerade, wenn man aktiv im Straßenverkehr zu tun hat, solltest du UNBEDINGT eine haben.
    Ich habe meine dieses jahr schon 3 mal gebraucht, ohne wäre ich ziemlich aufgeschmissen gewesen. (jedes mal "opfer"- Mietkaution etc etc.)

    ich kanns dir nur empfehlen- die 180€ im Jahr für Miete, Beruf, Verkehr und nochetwas sollten es dir wert sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, du hast wohl Recht. Hab ich irgendwie noch nie drüber nachgedacht und bis jetzt hätte ich auch noch keine gebraucht. Aber ist wohl besser sie zu haben bevor man sie mal braucht.


    Sperrfrist- Die ersten 3 monate zahlen sie nicht ;)


    zurück zum thema...die frage ist halt echt, ob es das wert ist.


    viel lustiger ist doch die tatsache, dass es vielleicht leute gibt, die die anlage für 950€ gekauft haben :ablachen

  • Inkl. Kat verlangen die 511€ für den Thunder. Die UVP ist ja wie im Möbelmarkt, eine UVP gestalten um größtmöglichen Rabatt zu Gewährleisten. ;)

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    greeeeeetz Scuta :toeff:winken

  • Ist bestimmt ein einziges grosses italienisches Auspuffsyndikat mit Streufirmen in ganz Europa :lachen

    Aber mit den Fotos find ich schon sehr dreist, davon mal ab ,dass bestimmt jeder von uns schon fremde Fotos irgendowo ohne Erlaubnis benutzt hat :na-guck
    Denke aber nicht, dass die Geld rausrücken eher nehmen sie die Fotos nach mehrmaliger Ermahnung raus...

  • Ist bestimmt ein einziges grosses italienisches Auspuffsyndikat mit Streufirmen in ganz Europa

    Mit solchen Aussagen wär ich vorsichtig, nacher schenkt dir jemand ein Paar Betonschuhe zu Weihnachten... :D

    Denke aber nicht, dass die Geld rausrücken eher nehmen sie die Fotos nach mehrmaliger Ermahnung raus...

    Da wurden Bildinhalte zu Werbezwecken genutz.
    Folglich könnte durch dieses Bildmaterial Umsatz generiert worden sein.
    Ob die sich da dann noch mit "wir nehmes raus dann isses gut" weg kommen...

  • Ja, mit einem "wir nehmens raus kommen die schon weg. Mit dem Video habt ihr aber sehr wohl sehr schlechte Karten. Das frameing ist durchaus erlaubt. Hier wurden keine Rechte verletzt.

  • Ein Schelm, wer Dubioses dabei denkt... . Kann mal jemand nach einer Homo-Erklärung fragen... :lachen ??
    Vielleicht sitzt der Dott. Ing., der die Homologation für die in Norditalien ansässige Fa. Exan bescheinigt, ebenfalls in Süditalien - im Norden scheint es ja kein entsprechend qualifiziertes Personal zu geben... :schmunzeln .

    Dass MIVV und Storm aus demselben Werk kommen, ist allerdings bekannt und kein Geheimnis - die Storm-Püffe sind quasi die Billigableger von MIVV. Technisch identisch, allerdings mit anderer, günstigerer Oberflächen-Bearbeitung. Die Preisunterschiede fallen relativ klein aus.
    Meine Homo-Erklärung zum MIVV hat übrigens Scheckkarten-Format und trägt kein Datum... ;)

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Ja, mit einem "wir nehmens raus kommen die schon weg.

    Nein kommen sie nicht.

    Das Recht des Urhebers wurde verletzt. Die Verletzung ist eingetreten, der Schaden da - mit einem "sorry, kommt nicht mehr vor" lässt sich das nicht beseitigen (§ 97 UrhG).
    Es besteht ein Anspruch auf Unterlassung, der sinnvollerweise durch einen Anwalt mittels Abmahnung durchgesetzt wird. Hierbei muss sich der Verletzer verpflichten eine U-erklärung abzugeben. Folgen weitere Verstöße, wird idR eine Vertragsstrafe von 5001 Euro aufwärts fällig (was eben vereinbart wurde).
    Die Kosten der Abmahnung trägt der Abgemahnte nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag/unerlaubte Handlung. Sollte dieser Insolvent sein, so steht zumindest Marco die Versicherung zur Seite, die die Kosten tragen sollte.

    Für den Rechteinhaber kommen verschiedene Schadensberechnungen in Betracht (u.a. Lizenzanalogie usw.) - welche hier am "besten" ist muss der Anwalt entscheiden. Möglich wäre natürlich auch ein Vergleich mit Einräumung eines Nutzungsrechts gegen Entgelt.

    Kostenrisiko (bei Deckungszusage der Versicherung) gering, Erfolgschancen hoch da rechtlich klar - ich würds machen :daumen-hoch

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Nö isses nicht. Zumal noch immer eine selbstbeteiligung bei der Versicherung fällig wird. Von einem Schaden zu sprechen ist wohl ein schlechter Witz. Mich würde ja mal interessieren wie er denn geschädigt wurde. Außerdem ist doch unklar, ob hinter den beiden nicht ein und dieselbe Person steckt, der er die Nutzung ja bereits erlaubt hat. Insofern ist das reine Spekulation.

  • Nö isses nicht.

    Was? Genaue Zitate helfen manchmal ;)


    Zumal noch immer eine selbstbeteiligung bei der Versicherung fällig wird.

    Kommt auf selbige an und auch die muss nur zahlen (und du als Versicherungsnehmer die SB), wenn beim Gegner nichts zu holen ist.


    Von einem Schaden zu sprechen ist wohl ein schlechter Witz.

    Nein, pure Realität.



    Mich würde ja mal interessieren wie er denn geschädigt wurde.

    Als Urheber des Fotos hat er ein umfassendes Nutzungsrecht. Dies könnte er teilweise einem Dritten eingeräumt haben (Wortlaut der Vereinbarung). Damit war nur eine beschränkte Nutzung des Fotos erlaubt; von einer Nutzung der gesamten Branche war wohl weniger die Rede.
    Weitere Personen (auch juristische wie eine GmbH) hätten sich daher ebenfalls ein Nutzungsrecht einräumen lassen müssen. Eine einmalige unentgeltliche Einräumung des Nutzungsrechts an einen Dritten lässt den grdsl. Anspruch auf Vergütung jedem Dritten ggü. nicht untergehen (Wirkung des eingeräumten Rechts samt Gegenleistung nur inter partes).
    Im Rahmen der Lizenzanalogie hat er daher einen Anspruch auf Zahlung dessen, was die Einräumung einer Lizenz (=Nutzungsrecht) des entsprechenden Bildes zur Nutzung im gewerblichen Verkehr gekostet hätte. Gerade im gewerblichen Bereich gibts da ggf. noch Anhebungen/Zuschläge weil andere damit - wie hier - z.B. Gewinn erzielt haben, indem sie das Bildnis unberechtigt verwendet haben.



    Außerdem ist doch unklar, ob hinter den beiden nicht ein und dieselbe Person steckt, der er die Nutzung ja bereits erlaubt hat. Insofern ist das reine Spekulation.

    Das mag möglich sein, hier kommt es auf die genaue Vereinbarung an und ob diese beweisbar ist.
    Im Übrigen müsste der Rechteverletzer nachweisen, dass ihm ein Nutzungsrecht entsprechend der hier vorgenommenen Nutzung eingeräumt wurde - kann er das nicht, sieht es schlecht für ihn aus (bspw. nur telefonisch o.ä.).

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Fragt sich auch ob man RI da eins reinwürgen möchte. Der günstige preis kommt allenfalls daher das man gewisse marketingkösten einsparrt. Glaube mich auch zu erinneren das jemand in einem fred mal erwähnte das RI gerne bilder möcht auch um auf die HP hochzuladen...
    Ich würde sie höchstens darauf aufmerksam machen und mich über den günstigen pot freuen...

  • Ein Schaden muss erstmal ersichtlich sein. Allein das Nutzungsrecht legitimiert höchstens eine Unterlassung. Der Rest bleibt weiter Spekulation. Grundsätzlich ist es relativ einfach das nachzuweisen, ein Screenshot aus dem Forum reicht völlig. Er hat dies ja bereits mehrfach betont, dass er es zur Verfügung gestellt hat. Genauso betonte er, dass es für ihn ja nicht das Problem sei. Mir tut sich sowieso der Verdacht auf, hier ginge es darum das möglichst auszuschlachten. Andernfalls wäre ein Anwalt zunächst gar nicht nötig. Erst einmal gelte es zu klären, wer dahinter steckt. Woher er das Bild hat und ob er sich im Zweifel entschuldigt und man sich so ggf. einigen kann.