Irgendwie verwirrt die ganze Diskussion mehr, als dass sie Klarheit schafft.
Mein ergoogelter Kenntnisstand war bisher (so dachte ich jedenfalls) der, dass ein Endtopf über ein E-Prüfzeichen verfügen muss, da er ohne dies nicht im Bereich der StVO zulässig ist.
Ferner muss ein Endtopf oder eine Komplettanlage, wie im Fall der 07, für des jeweilige Motorradmodell zugelassen sein, was zusätzlich eine typspezifische Bauartgenehmigung (ABE) nötig macht.
D.H. zulässig ist nur E-Prüfzeichen + ABE.
(etwaige Möglichkeiten Anlagen mit E-Prüfzeichen aber ohne ABE per Einzelabnahme eintragen zu lassen, mal außen vor)
Das scheint mir soweit auch logisch und nachvollziehbar.
Nun mit E4 kommt eine weitere Verkomplizierung hinzu.
Ich habe also mal Google bemüht, und nun sind wirklich alle Klarheiten endgültig beseitigt:
ZitatAb 2016 gilt die EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder
Ab 2016 gilt mit Inkrafttreten der EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder die Abgasnorm Euro4, ABS wird Pflicht und die Regeln für Lärmemissionen verschärft. Die Kräder sollen hinsichtlich der Emissionen endlich deutlich manipulationssicherer sein als bisher. ...
2016???
Da ich das nun mehrmals so gelesen habe, scheint es kein Tippfehler zu sein.
Und als ob der Verwirrung nicht genug gestiftet wurde, kommt noch eins drauf:
ZitatEin weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt.
Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft.
Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um.
Solange die Auspuffanlage für das jeweilige Motorrad zugelassen ist, können auch die deutschen Behörden kaum etwas dagegen ausrichten, ...
Am Rande, und falls es interessiert, die "kleine Anfrage" der Grünen bezüglich "Verringerung von Straßenverkehrslärm".
Ein besonders Problem sehen die Grünen übrigens bei den Motorrädern.