MT 07 und EURO 4 Auspuffanlagen

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  • Irgendwie verwirrt die ganze Diskussion mehr, als dass sie Klarheit schafft. :denk

    Mein ergoogelter Kenntnisstand war bisher (so dachte ich jedenfalls) der, dass ein Endtopf über ein E-Prüfzeichen verfügen muss, da er ohne dies nicht im Bereich der StVO zulässig ist.

    Ferner muss ein Endtopf oder eine Komplettanlage, wie im Fall der 07, für des jeweilige Motorradmodell zugelassen sein, was zusätzlich eine typspezifische Bauartgenehmigung (ABE) nötig macht.

    D.H. zulässig ist nur E-Prüfzeichen + ABE.
    (etwaige Möglichkeiten Anlagen mit E-Prüfzeichen aber ohne ABE per Einzelabnahme eintragen zu lassen, mal außen vor)

    Das scheint mir soweit auch logisch und nachvollziehbar.


    Nun mit E4 kommt eine weitere Verkomplizierung hinzu.

    Ich habe also mal Google bemüht, und nun sind wirklich alle Klarheiten endgültig beseitigt:

    Zitat

    Ab 2016 gilt die EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder

    Ab 2016 gilt mit Inkrafttreten der EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder die Abgasnorm Euro4, ABS wird Pflicht und die Regeln für Lärmemissionen verschärft. Die Kräder sollen hinsichtlich der Emissionen endlich deutlich manipulationssicherer sein als bisher. ...


    https://www.heise.de/autos/artikel/…er-2850835.html

    :denk 2016???

    Da ich das nun mehrmals so gelesen habe, scheint es kein Tippfehler zu sein.

    Und als ob der Verwirrung nicht genug gestiftet wurde, kommt noch eins drauf:

    Zitat

    Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt.

    Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft.

    Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um.

    Solange die Auspuffanlage für das jeweilige Motorrad zugelassen ist, können auch die deutschen Behörden kaum etwas dagegen ausrichten, ...

    http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-…ng-seit-1-1-16/


    :freak


    Am Rande, und falls es interessiert, die "kleine Anfrage" der Grünen bezüglich "Verringerung von Straßenverkehrslärm".
    Ein besonders Problem sehen die Grünen übrigens bei den Motorrädern.


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804556.pdf

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Das letzte Zitat kann ich mittlerweile echt nicht mehr lesen ...

    Die EURO III Anlagen sind homologiert für das Motorrad vom Typ "RM04"! Die Euro IV MT ist aber eine "RM17"! Ich sehe da keinerlei Basis, eine Euro III Anlage an der Euro IV Maschine zu betreiben, es sind zulassungstechnisch unterschiedliche Maschinen.

    Absolutes Unding, so ein Gedankenspiel von irgendeiner Tante, die 'nen Webshop betreut, auf einer Seite einer Rechtsanwaltskanzlei zu veröffentlichen ... Kernpunkt ist nämlich der letzte Satz "Solange die Auspuffanlage für das jeweilige Motorrad zugelassen ist". Eine MT-07 ist nicht gleich einer MT-07, wie ein Golf nicht gleich einem Golf ist. Das exakte Modell ist wichtig. Und genau das scheinen etliche Leser dann nicht mehr zu verstehen.

    OT: Ich bin wahrlich kein Fan der Grünen, aber pauschal Unrecht haben sie in der Sache nicht. Persönlich mehr stören mich jedoch Klappenauspuffanlagen. Das ist eine schlichte Frechheit, die Messpunkte zu dämpfen und an allen anderen auf Wunsch auf freien Durchgang zu stellen. Bei bestimmten Automobilen ist das mittlerweile gefühlt Platz 1 des gekauften Sonderzubehörs.

    Einmal editiert, zuletzt von Kongo-Otto (25. Mai 2017 um 12:12)

  • Das letzte Zitat kann ich mittlerweile echt nicht mehr lesen ...

    Die EURO III Anlagen sind homologiert für das Motorrad vom Typ "RM04"! Die Euro IV MT ist aber eine "RM17"! Ich sehe da keinerlei Basis, eine Euro III Anlage an der Euro IV Maschine zu betreiben, es sind zulassungstechnisch unterschiedliche Maschinen.

    Könnte man das nicht mehr lesbare Zitat nicht vielleicht auch so verstehen, dass es bis zum Inkrafttreten von UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen, es möglich sein könnte !!!, dass die Zubehörauspuffhersteller, ihre "alten" Anlagen für E4 Moppeds homologieren?

    :denk

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  • Könnte man das nicht mehr lesbare Zitat nicht vielleicht auch so verstehen, dass es bis zum Inkrafttreten von UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen, es möglich sein könnte !!!, dass die Zubehörauspuffhersteller, ihre "alten" Anlagen für E4 Moppeds homologieren?

    Könnte man drüber diskutieren, nur finde ich dazu keine Quellen. Wäre also eine reine Spekulation. Shark/Hurric haben die ersten Anlagen zumindest laut eigener Aussage mit entfernbarem DB-Killer homologiert und sie berufen sich darauf, dass zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht alle Vorgaben gültig gewesen wären. Ob das so ist? Ich weiß es nicht.

    Ich halte es zumindest für etwas merkwürdig und in diese Grauzone scheinen sich einige große Namen in der Branche auch nicht begeben zu wollen und haben neue Anlage entwickelt, oder sind noch dabei.

  • ...

    Ich halte es zumindest für etwas merkwürdig und in diese Grauzone scheinen sich einige große Namen in der Branche auch nicht begeben zu wollen und haben neue Anlage entwickelt, oder sind noch dabei.

    Etwas, das auch mich stutzig macht.

    Wie ich gerade festgestellt habe, hat der Punkt, dass UNECE 92.01 erst 2020 in Kraft tritt, schon vor Monaten hier für Verwirrung gesorgt.


    Im Grunde kann (muss) man nur beachten, dass der Hersteller E-Prüfzeichen UND ABE mitliefert.

    Wenn es dem Hersteller dann gelingt, für eine Anlage mit entfernbarem DB Killer (z.B.) beides zu ergattern, bedeutet das zwar nicht, absolute Sicherheit, aber man ist relativ dicht dran.

    Das ist jedenfalls mein derzeitiges Fazit.

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  • Zitat

    Es gibt keine ABEs für Auspuffs.

    Das denke ich temporär auch immer wieder.

    Und ohne die Diskussion hier ins unendliche gestalten zu wollen, macht mich das dann wieder stutzig:

    Zitat

    Je nach Fahrzeugmodell werden Akrapovic Auspuffanlgen mit ABE, E1 - Nummer oder in der Racing-Variante angeboten. eine genaue Übersicht erhalten Sie bei den Artikeldeteils.

    Die Quelle dessen ist Akrapovic selbst.

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  • Ist nur ein Händler, nicht Akrapovic. Ich meine mich zu erinnern, dass speziell ältere Anlagen teilweise eine nationale ABE hatten. Aktuell wird aber meines Wissens nur noch mit E-Zulassung verkauft, oder eben Race Only.

  • Gut, sagen wir mal, dass die früher evtl. notwendige ABE heute durch eine Kennzeichnung mit dem E-Prüfzeichen (ist das jetzt mit einer EU/ABE gleichzusetzen?) ersetzt ist, und zudem, dass das mitführen etwaiger Belege für die Zulässigkeit daher obsolet ist.

    Woher soll aber der Beamte auf der Straße wissen, dass der Auspuff, mit der E-Nummer XY für Motorradmodell XYZ zulässig ist?

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  • DAS ist die ganz große Frage!

    Immer wieder kommen wir zu dem Punkt.
    Haben die überhaupt ne Datenbank um abzuchecken was überhaupt hinter einer E-Nummer steht!?

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Unterwegs einsehbar? Wo Internet Neuland ist? Möchte ich anzweifeln, vielleicht wenn ein Sachverständiger von TÜV/Dekra dabei ist.

    Die werden das eher nach Auge und Gehör entscheiden. Ist kein Killer drin, stimmt was nicht, hörte man die Maschine schon von Weitem aus allen anderen heraus, wird der Auspuff vermutlich zu laut sein. Mängelbericht ist schnell geschrieben und dann kann sich später der TÜV drum scheren.

  • Ich hab hier leider den Überblick verloren und bin mir nicht sicher, ob das schon erwähnt wurde.

    Arrow führt hier: https://www.arrow.it/en/assembled/1347
    mittlerweile auch die RM17/RM18 explizit mit auf. Klickt man dort eine der Anlagen an, steht dort auch explizit "Silencer welded mount" also geschweißt. Damit sieht das für mich zumindest alles passend aus. (Zumindest der Jet Race und der X-Kone, bei den anderen steht doch was von "Clamp" also Klammer)

  • Ich hab hier leider den Überblick verloren ...

    Geht nicht nur Dir so.


    Zitat

    ... steht dort auch explizit "Silencer welded mount" also geschweißt. ...


    Übersetzt heißt das aber wohl nur, "geschweißte Schalldämpfer-Halterung".

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  • Sie scheint aber ja für die RM17 homologiert zu sein und auch die 92.01 zu erfüllen. - Aber das wird ohnehin wer anders testen müssen :D Die langen Versionen mag ich optisch nicht und in kurz hab ich sie noch nicht an der MT gesehen. Da sagen mir andere Hersteller eher zu

    Ich warte mal ab, was nächsten Monat so kommt bzw ob was kommt.

    Sofern die RM17 aufgeführt ist, mach ich mir da keine großen Gedanken um die Legalität. Und da ich persönlich nur nach einem bassigem vollem Klang suche, möchte ich sowieso nichts Ohrenbetäubendes :)

  • ...
    Sofern die RM17 aufgeführt ist, mach ich mir da keine großen Gedanken um die Legalität. ...

    Nun, der Hersteller könnte beim Internetauftritt noch eine ganze Reihe anderer Motorräder aufführen, bewiesen wäre damit allerdings nur, dass das möglich ist.

    Was ich damit sagen will: Es muss doch auch für Kunden selber die Möglichkeit geben, die angebliche Zulässigkeit zu verifizieren.

    Bei anderen zulassungstechnisch relevanten Anbauteilen ist das relativ simpel, in der ABE muss das jeweilige Motorrad aufgeführt sein.

    Und bei Auspuffanlagen, die, wie wir nun wissen, keine ABE haben bzw. benötigen?

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    • Offizieller Beitrag

    eine Datenbank zum Abfragen solcher Daten hat die Polizei sicherlich nicht. Anfang des Jahres haben sich die Innenminister der Länder auf den Plan zum Aufbau einer Länderübergreifenden Datenbank für Verbrechen geeinigt, da ist man noch sowas von weit von einer Datenbank für erlaubte Anbauteile für Fahrzeuge entfernt :lachen

    Ich gehe davon aus, dass es auf der Straße dann um die einfach zu erkennenden Merkmale geht:
    dB-Killer entfernbar? -> (vermutlich) nicht Euro IV tauglich
    dB-Killer entfernt? -> definitv verboten

    inwieweit das mit den entfernbaren oder nicht entfernbaren Killern wirklich in der breiten Masse der Beamten die Runde macht, steht ja auch in den Sternen. Es gab auch Fälle, da wurden 2 Jahre nach Umsetzung der entsprechenden Erlaubnis noch Strafzettel für während der Fahrt dauerhaft leuchtende Blinker als Positionslichter verhängt, da es der entsprechende Polizist schlicht nicht wusste und es für einen unerlaubten Umbau gehalten hat.

  • Die E-Nummer des Auspuffs kann aktuell nur über eine Abfrage beim KBA überprüft werden. Im Zweifel bedeutet dies vorerst weiterfahrt und später Post oder stilllegung des Fahrzeugs bis zur Klärung (wenn der Auspuff zu laut klingt/wirkt). Eine Überprüfung ist weder für den Käufer noch für die Polizei anders möglich.

    Ich bleibe von daher bei meiner Einschätzung. Wenn der Hersteller RM17 angibt und auf dem Auspuff eine E-Nummer ist, habe ich damit kein Problem. Wenn sie zu laut ist, merkt man das denke ich selber, bevor die Rennleitung einschreitet.


    Edith sagt noch: Auch wenn die StVZO zunächst angibt, dass keine Papiere mitgeführt werden müssen, wird das auch wieder eingegrenzt. Bei einem eingeschränkten Verwendungsbereich (wie er bei einem Auspuff vorliegt/vorliegen könnte) schreibt die EG-FGV vor, dass dem Bauteil (in diesem Fall Auspuff) Papiere beigefügt werden.
    Edith führt fort: zu finden hier: https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__6.html

    Einmal editiert, zuletzt von Sproud (25. Mai 2017 um 18:15)

  • Wenn das alles so ist, kann man auch an einer RM17 viele mit E-Prüfnummern versehene, aber eigentlich nur für die RM04 zulässige Anlagen fahren - und keiner wird's merken.

    Außer evtl. der Mann beim TÜV.

    So gesehen hätten die Hersteller, die ihre E3 Anlagen für die RM17 anbieten, gar nicht mal so unrecht. :D

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