Aha! Ein Gutachten vom TÜV ....
du bist mir a wengele zu aggro... tut mir leid wenn du jetzt den Nachmittag damit verbracht hast ABE s zu wälzen... ich schrieb oben dass ich die Aussage vom Dekra Mann bekommen habe. Also hab ich nichts schriftliches... ich seh mich aber auch nicht in der Pflicht hier etwas zu beweisen ..... ich fragte dich danach ob du das ganz sicher weißt um mir zu überlegen ob ich nochmals in der Dekra stelle vorstellig werde.
Ich hatte sämtliches Zubehörteil das ich gekauft hatte dabei u.a. auch diesen Deckel über den ich mit ihm ausführlich gesprochen habe. Der Herr meinte man könne auch den ganzen Behälter tauschen. Es müsse allerdings das sichtfenster für die flüssigkeitsanzeige vorhanden sein damit das Behältnis zulässig sei. Der Austausch des Deckels sei erlaubt.
Ich gebe hier die Worte des Dekra Mannes wieder und nicht meinen eigenen Senf. Ich bin keine Fachfrau .....deshalb bin ich ja dorthin.
Evtl war dein Gutachten negativ weil du das ganze Behältnis ausgetauscht hast? Od. Das sichtfenster war nicht da. .. weiß ich nicht ....hab dein Gutachten nicht gesehen und ist mir aber auch Jupp.
Ich schließe das jetzt für mich ab und gehe eh nochmal fragen ...schon allein weil ich auf der sicheren Seite sein möchte ......
So Long