Hallo,
mal was ganz anderes.... Im Internet sind zu folgendem Thema 1000 Meinungen, und leider eben auch 1000 mal nur Quatsch zu lesen:
Darf eine Felge am Kfz einen geringen Überstand haben? Also breiter als der Kotflügel (siehe Dateianhang). Man ließt von Lauffläche muss überdeckt sein, bis Felge muss verdeckt sein ,alles. Unter uns wird hier doch sicherlich jemand sein, der es zu 100% weis, evlt sogar ein Sachverständiger.
Ich möchte gerne erst dann zur Eintragung zum Tüv, wenn ich mir sicher sein kann.
(Felgen haben ABE/Gutachten fürs Fahrzeug, aber eben eine niedrigere ET als die Originalfelgen)
Hat jemand evlt schon selbiges Problem erlebt? Und NEIN, ich wechsel nicht einfach auf irgendwelche Originalalus .Screenshot_20190310-131023_WhatsApp.jpg