Auto, die zweite Liebe

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  • Hallo,

    mal was ganz anderes.... Im Internet sind zu folgendem Thema 1000 Meinungen, und leider eben auch 1000 mal nur Quatsch :daumen-runterzu lesen:

    Darf eine Felge am Kfz einen geringen Überstand haben? Also breiter als der Kotflügel (siehe Dateianhang). Man ließt von Lauffläche muss überdeckt sein, bis Felge muss verdeckt sein ,alles. Unter uns wird hier doch sicherlich jemand sein, der es zu 100% weis, evlt sogar ein Sachverständiger.

    Ich möchte gerne erst dann zur Eintragung zum Tüv, wenn ich mir sicher sein kann.

    (Felgen haben ABE/Gutachten fürs Fahrzeug, aber eben eine niedrigere ET als die Originalfelgen)

    Hat jemand evlt schon selbiges Problem erlebt? Und NEIN, ich wechsel nicht einfach auf irgendwelche Originalalus :freak.Screenshot_20190310-131023_WhatsApp.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Nordja (10. März 2019 um 16:00)

  • Bei dem was ich da auf dem Bild sehe, sehe ich keine Probleme.

    Voraussetzung ist das die Freigängigkeit auch bei Verschränkung gegeben ist.

    Manchmal trifft man auf schwierige Prüfer, das kann passieren...

    • Offizieller Beitrag

    Ohne jetzt nen Sachverständiger zu sein aber wenn das hier stimmt (wovon ich ausgehe), dann ist die Situation doch ganz klar und es gibt eine einheitliche Regelung:

    Zitat

    „In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“.

    https://www.keba-verlag.de/tuning-wiki-ra…g-eg-zulassung/

    Somit wäre es aus dieser Perspektive okay. Interessant ist wie es von der Seite aussieht.

  • Tach,

    also schlimm sieht das jetzt mal nicht aus.

    Und gut ist das es eine ABE oder Teilegutachten dafür gibt.

    Wenn dann noch unter dem Verwendungsbereich dein Fahrzeug steht ist das noch besser.

    Wenn dann noch die richtige Reifengröße montiert ist und im Gutachten gibt's keine Auflagen bezüglich

    irgendwelcher Karosseriearbeiten dann sollte einer Eintragung nichts mehr im Wege stehen.

    Manchmal stehen da so Sachen drin dass die Front- oder Heckschürze ein wenig auszustellen ist damit es mit der Radabdeckung passt, ist aber meistens nicht erforderlich.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
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    SC-Project Auspuff
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    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

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    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • Hey,

    das sind ja schon mal ein paar sehr ordentlichen Meinungen, danke dafür. Die Krux ist , das eben so ein Mist mit "Radhausaustellung" im Gutachten für mein Fahrzeug vermerkt ist (Verkäufer meinte nicht beachten)... Nun habe ich gerade gesehen, das die jetzige Reifen/Felgengröße im Fahreugschein eingetragen ist. (Stimmte gar nicht mit den alten reifen überein.) Also wäre die Frage, ob man die überhaupt eintragen lässt, wenn eh mit Ärger zu rechnen ist.... (eingetragen: 225/35 R19, nur halt die ET 45 nicht)

  • Naja,

    da die Tiefer-Breiter-Härter-Fraktion des öfteren mal von der Rennleitung kontrolliert wird

    sollte die eingetragene KBA Nummer mit der auf der Felge übereinstimmen.

    Ist das nicht der Fall wird's die Rennleitung beanstanden.

    Die falsche Einpresstiefe ist dagegen von außen fast nicht sichtbar da sie meist von innen auf einer Speiche steht.

    Das heißt bei der nächsten Hauptuntersuchung könnte es auffallen weil der Prüfer vielleicht etwas genauer schaut.

    Michel

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  • In beinahe jedem ABE steht was von "geeigneter Radabdeckung" - "Nacharbeiten" usw. drin. Ist so ein Standardtext.

    Es ist auch immer etwas Glückssache auf welchen Prüfer man trifft. Deshalb ist es oftmals auch ganz gut zu warten bis der Gutachter zum Reifenhändler kommt (meistens 1x pro Woche) wo man das ganze gekauft hat. Ja, ich weiß, vermutlich Onlineshop...

    Ohne Eintragung zu fahren ist doof und kann teuer werden. Es geht hier immerhin um die Verbindung Fahrzeug zu Straße.

    Aber wie schon geschrieben, so schlimm schaut das ganze jetzt nicht aus, dass ich mir da Gedanken machen würde.