Hat jemand diese LED verbaut und die entsprechende Bauartgenehmigung dafür heruntergeladen?
Suche ABG für Philips Ultinon Pro6000 LED
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Ich habe ja noch keine
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??? Erst schauen, ob das eigene Moppedmodell gelistet ist, dann runterladen und bei Bedarf kaufen. Die Anfrage finde ich ein wenig seltsam, denn selbst wenn das für das eigene Mopped gilt, muss es doch für ein anderes nicht gelten.
Für Yamaha darf die LED-Leuchte nur hier verwendet werden (https://www.philips.de/c-e/au/motorra…t/yamaha.html):
Gruß
Klaus
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Dann lad mal runter...
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Ich sehe dein Problem mit der Philips Verifizierungs-Vorschalte und kann vielleicht lösen
https://cdn1.louis.de/content/catalo…lips_H4_LED.pdf -
TipTop‼️
Besten Dank!!
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Dann lad mal runter...
Warum sollte ich das tun? Philips hat die Vorgehensweise beschrieben:
Erst vergewissern, dass das Mopped in der Kompatibilitätsliste vorkommt, dann LED kaufen, registrieren und Dokument runterladen, sodann mitführen. Warum sollte ich eine AGB runterladen wollen, wenn ich das Leuchtmittel gar nicht habe?
So ganz klar ist mir deine Vorgehensweise nicht, muss es aber auch nicht sein. Die AGB ist eine ausschließlich deutsche Lösung! Das schreibt Philips selbst. Und die Identifikation über den QR-Code ist sicherlich sinnvoll, um vor billigen Nachbauten aus China schützen zu können.
Mit dem Link bei Louis kannst du nun zwar ein Exemplar runterladen, aber wohl nicht die aktuellste AGB. Diese wird ständig erweitert.
Gruß
Klaus
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das Papierchen heist ABE, Allgemeine BetriebsErlaubnis. Nicht ABG
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Ich wollte das Dokument vor dem Kauf herunterladen und das geht nicht.
Der Link von Gonzo war sehr hilfreich, da mein Moped darin aufgeführt ist.
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das Papierchen heist ABE, Allgemeine BetriebsErlaubnis. Nicht ABG
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es gibt tatsächlich beides:
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Die ABE wird bei den meisten Tuningteilen automatisch mitgeliefert. So zum Beispiel beim Kauf von Tönungsfolien oder bei Alufelgen, die die gleichen Eigenschaften wie die im Fahrzeugschein befindlichen Felgen aufweisen (Serienbereifung). Diese Teile müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Man muss diese ABE immer mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen können. Achtung: Die ABE bezieht sich immer auf das Serienfahrzeug! Beispiel: Fährt man andere Reifen als die Serienreifen, dann muss das evtl. kleinere Lenkrad auch abgenommen und eingetragen werden!
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG): ABG´s sind nur für bestimmte Modelle gültig, deswegen muss man sich vor dem Kauf eines Teils, welches eine ABG besitzt, genau informieren ob es auch für das entsprechende Fahrzeug zugelassen ist. In den meisten Fällen muss nach Anbringung des entsprechenden Teils (z.B. Scheinwerfer) eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgenommen werden, sprich: das Auto muss vorher dem TÜV o.ä. vorgeführt werden.
wieder was gelernt.
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aber was stimmt jetzt in Bezug auf die Leuchtmittel?
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Im Falle der Ultinon ist es eine ABG.
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also zum Tüv, Scheinwerfer einstellen und eintragen lassen?
Das haben alle gemacht, die dieses Leuchtmittel verwenden? Glaube ich nicht. Obwohl ich es für sinnvoll halten würde, das Einstellen. Hab noch nie erlebt, das ein Prüfer am Motorrad Scheinwerfereinstellung prüft. Aber geblendet wurde ich schon öfter von Zweirädern.
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Nein. Einbauen, ABG mitführen, fertig.
Bei mir wurde bei der HU fast immer die Einstellung geprüft.
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das Papierchen heist ABE, Allgemeine BetriebsErlaubnis. Nicht ABG
Hättest du meinen Screenshot der Präsentation von Philips angeschaut, dann hättest du darin auch die korrekte Abkürzung "ABG" lesen können. Philips sollte schon wissen, was sie zur Verfügung stellen. Aber du hast dich dann ja noch selber aufgeschlaut (und uns mit).
Gruß
Klaus
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Als ich letztes Jahr mit meiner 900er zur zweijährigen Kontrolle ging, durfte ich aufsitzen und der Prüfer hat die Leuchtweite auch geprüft.
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Nach meiner Recherche ist eine Eintragung nicht erforderlich. Das Mitführen der ABG ist Pflicht.
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??? Erst schauen, ob das eigene Moppedmodell gelistet ist, dann runterladen und bei Bedarf kaufen. Die Anfrage finde ich ein wenig seltsam, denn selbst wenn das für das eigene Mopped gilt, muss es doch für ein anderes nicht gelten.
Für Yamaha darf die LED-Leuchte nur hier verwendet werden (https://www.philips.de/c-e/au/motorra…t/yamaha.html):
Gruß
Klaus
nicht ganz korrekt, wenn du unter "Yamaha MBK" schaust, ist auch z.B. die XSR700 gelistet
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