Sitzbankabdeckung Eintragspflicht oder nicht?

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte an meiner XSR 700 Bj. 2020 eine Sitzbankabdeckung anbringen.

    Diese wird seitlich verschraubt.

    Das wirf die Frage auf ob in diesem Fall eine Eintragung fällig wird oder nicht.

    Eine ABE o.ä. gibt es dazu nicht.

    Sieht aber im Video eigentlich sehr gut aus.

  • Normalerweise ist für eine Sitzbankabdeckung keine ABE erforderlich. Sonst dürftest du deine Sitzbank ja auch nicht für Gepäck nutzen. Allerdings könnte bei einer Kontrolle je nach Bauform bemängelt werden, dass z. B. ein Haltegriff verdeckt wird. In deinen Papieren ist die XSR als Zweisitzer ausgewiesen. Technisch muss daher alles vorhanden und zugänglich sein, was dazu erforderlich ist, also z. B. Fußrasten, Haltegriff. Wenn die Sitzbank durch die Abdeckung knochenhart wird, so ist das kein Problem. Wenn ein Haltegriff abgeschraubt wird oder verdeckt wird, dann fehlt ein Sicherheitsteil.

    Vielleicht steht auch etwas zur Abdeckung in der Homologation, da musst du selbst nachlesen.

    Das Schlimmste, was dir passieren könnte, ist, dass du vor Ort die Abdeckung abschrauben musst, bevor du weiterfahren kannst, das ist aber sehr unwahrscheinlich.

    Gruß

    Klaus

  • die hab ich auch,

    m.M. nach nicht eintragungspflichtig weil es nur eine Sitzabdeckung ist und alle Funktionen für den Sozius erhalten bleiben wenn man nix Abmontiert (Halteriemen / Fußrasten)

    Wurde bislang weder vom TÜV oder von der Rennleitung beanstandet....

    wer 110% sicher gehen will befestigt das Teil mit Rändelschrauben, dann läufts als "gesicherte Ladung" :geschockt:geht-klar ja, is echt so, weil umgehend abgenommen werden kann

    :verliebt Harley Davidson, weil Schlechtes muß nicht billig sein :rocker

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann jetzt nichts zur Rechtslage beitragen, aber bei meiner Monster 821 und 797 war jeweils eine Sitzbankabdeckung serienmäßig montiert. Diese waren nicht ohne Werkzeug zu entfernen. In den Papieren war dazu nichts vermerkt und die Fahrzeuge waren als Zweisitzer deklariert.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • wenn das Fahrzeug mit dieser Ausstattung homolisiert wurde brauchts keine weiteren Papiere, wird es aber auf einem gleichen Fahrzeug, welches ohne homolgiseiert wurde, sind Papiere oder Eintragung notwendig..

    :verliebt Harley Davidson, weil Schlechtes muß nicht billig sein :rocker

  • Hallo,

    wie ich sehe gibt es auch hier keine Eindeutige Meinung zur Abdeckung von CafeRacer.

    Am besten erscheint es mir Rädelschrauben zu benutzen .

    Schade nur das dann die Hinteren Fußrasten dann dran bleiben müssen....

    Danke für die Anworten und gute Fahrt...

  • Wenn es dir darum geht die Soziusrasten zu entfernen kannst du das mit montierter Soziusabdeckug machen, bist dann genauso im grauen Bereich wie mit Fußrasten und Abdeckung. Bei der Honda XBR500 ist serienmäßig eine abnehmbare Soziusabdeckung dabei, dort steht in den Papieren, bei montierter Abdeckung sind die Soziusrasten zu entfernen.

  • Ich habe eine Moto-Cage mit Doppel-Eintragung:

    Als Einsitzer mit Abdeckung ohne hintere Rasten, als Zweisitzer mit Soziussitz und Rasten hinten

    Mein TÜV hat da keine Probleme gesehen, nur eingetragen sollte es sein