Wie soll der Bestandsschutz denn aussehen? An den Fahrer gebunden? D. h. ich dürfte die 48 PS R1 weiterfahren, mein Bruder aber, der dann gerade seinen Führerschein gemacht hat nicht? Zum Glück ist das schon lange kein Thema mehr für mich. Die Betroffenen tun mir leid ...
So wars doch bislang immer? Also an einem Datum festgemacht, an dem der Führerschein erworben wurde also z.B. alle vor 01.01.1980. Bislang wurden solche Termine eben i.d.R. in der Vergangenheit gesetzt. Wenn man hier jetzt eine besondere Gefährdung sieht bzw. die gestzliche Regelung ungenügend ausgearbeitet war und nun zu einer deartigen nicht angedachten Auslegung führt (200 PS Maschinen) dann könnte ich mir eine Variante ohne Bestandssschutz durchaus vorstellen.
Letztlich ist die ganze Regelung ja schon immer dem Schutz der Fahranfänger angedacht, was ich durchaus positiv sehe. Sollte man bei Autos auch mal einführen. Papas M3 is dann halt in den ersten zwei Jahren Tabu. Aber gut, wenn man über das Alter hinaus ist, ist man natürlich auch eher bereit mit solchen Verboten um sich zu werfen