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    +++ Prozess heute fortgesetzt +++ Angeklagter kleinlaut +++ bereut heftigst +++ gibt zu vor dem Unfall wesentlich schneller als 100 km/h gefahren zu sein +++ 150 km/h könnten es gewesen sein, sagt er +++ laut ihm Vollbremsung um den Unfall zu verhindern +++ laut Zeugen eher nicht +++ statt dessen heulte laut dieser Zeugen der Motor auf +++ Angeklagter sagt, das wäre nur wegen Motorbremse +++ die Frage warum er immer so schnell führ, kann der Angeklagte nicht beantworten +++ zeitweise nicht mehr vernehmungsfähig +++ eine Unfallflucht kurz vor dem tödlichen Unfall bestreitet er +++ will von dem ihm zu Last gelegten Sachschaden nichts bemerkt haben +++ kein Geld für Prüfung - deshalb Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis +++ bei Verkehrskontrollen war den Polizisten nie was aufgefallen +++


    Quelle: Radio


    EDIT
    http://www.radiobremen.de/nachrichten/ge…adraser100.html

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Der hatte gar keinen Führerschein für die Karre und stellte seine Taten dennoch auf Youtube, damit ihn alle Welt bewundern kann???? Das wusste ich ja bisher noch gar nicht. Alter, wie blöde kann man eigentlich sein? Alleine für diese Dämlichkeit müsste es 5 Jahre extra geben! Lustig ist auch, das er die Veröffentlichungen der Videos ja wegen dem Studium und Geldmangel begründet. Aber für ein 200 PS Moppet hat es trotzdem noch gelangt. Was für ein Pfosten.

    :kasper

    Lost Soul

  • Wieviele Motorradfahrer kennst du, die 4stellige Summen für nen Auspuff hinlegen aber der/die Reifen wird/werden frühestens bei 0,5mm gewechselt?

    Ich erkenne hinter gewissen Aussagen die Rechtsanwaltstaktik. Der/die Richter sicherlich auch. Unfallflucht kann man nur vorsätzlich begehen. Wenn er es nicht bemerkt hat dann trifft die nicht zu und dann ist ein niederer Beweggrund, den es für Mord braucht, weg. Dann will er nur etwas Geld gebraucht haben um zu studieren. Gier kann man das dann auch nicht mehr nennen. Der Anwalt versucht eindeutig die niederen Beweggründe wegzudiskutieren. Ob man ihm glaubt ist die nächste Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von coparni (15. Dezember 2016 um 23:04)

  • Ich kenne da zum Glück ganz wenige. Die anderen sind fast alle brav.

    Aber die Argumentation mit Geldmangel, der Richter musste sich bestimmt das Lachen verkneifen.

  • ...Unfallflucht kann man nur vorsätzlich begehen. Wenn er es nicht bemerkt hat dann trifft die nicht zu und dann ist ein niederer Beweggrund, den es für Mord braucht, weg...

    Die Unfallflucht hat mit dem eigentlichen Unfall mit dem Renter und damit mit dem Mordvorwurf an sich ja gar nichts zu tun. Das war vorher, das sind dann zwei paar verschiedene Schuhe. Die niederen Beweggründe resultieren aus anderen Faktoren, z.b. der Geschwindigkeit und eben der Prahlerei auf Youtube. Wer mit einem Motorrad ein anderes Fahrzeug berührt, so dass beide Fahrzeuge einen Schaden davon tragen, bemerkt das im übrigen auch. Das geht nicht, das man sowas nicht wahrnimmt. Es sei denn, man hat was in der Blutbahn. Ich glaube kaum, das er mit "ichweißvonnix" durchkommt. Wie der sich durch die Gegend bewegt hat, zeigen ja seine Videos. Damit hat er sich selber an die Wand genagelt.

    Was Reifen ect. anbelangt, da ist in Sachen Unterhalt nicht viel Spielraum. Ok. Pelle kann ich fahren, bis der Draht durchschimmert. Aber Steuer/Versicherung und vor allem Sprit ist immer da. Wer viel fährt und dann noch mit diesem Karacho, der nudelt auch viel Gasoline durch die Vergaser. Diese 200 PS Kawa fährste nicht mit 4,1 Ltr./100 km durch die Gegend, wie eine MT 07. Und kaufen muss man so ein Teil ja auch noch. ;)

    Lost Soul

  • Die niederen Beweggründe wurden aber auch schon mit der Verdeckung einer anderen Straftat begründet. Und das war die Unfallflucht.

    Und klar bemerkt man jedes Stößchen mit dem Motorrad aber hier gehts nicht um Fakten sondern der Rechtsanwalt stellt Behauptungen auf und hofft halt, dass der Richter glaubt oder glauben muss weil das Gegenteil nicht ausreichend gesichert ist.

    Ich z. B. hab keine Ahnung was man mit 83.000 Followern verdienen kann. Er wird aber sicherlich Kontoauszüge vorlegen müssen wenn er sich entlasten will.

    Einmal editiert, zuletzt von coparni (16. Dezember 2016 um 13:13)

  • ...aber hier gehts nicht um Fakten...


    Genau darum geht es. Und zwar um die Fakten, die der Staatsanwalt sowie Gutachter auf den Tisch des Hauses, sprich, des Gerichtes legen, und welche der Richter glauben oder nicht glauben, bewerten und am Ende daraus ein Urteil basteln wird. Fakt ist zum Beispiel, das ein Mensch durch das Handeln des Angeklagten zu Tode gekommen ist. Wie das zu bewerten ist, ist Gegenstand des Verfahrens. Der Anwalt des Angeklagten ist Verteidiger. Er versucht, die Argumente des Staatsanwaltes und ggfls. auch von Gutachten zu entkräften. Das die Dinge aber ziemlich schlecht stehen, ist offensichtlich. Der Angeklagte bringt auch keine Kontoauszüge ins Gericht. Die Beweissicherung hat er nicht in der Hand. Es könnte ja mehrere Konten geben und etwas verschwiegen werden. Der Staatsanwalt bzw. die Polizei recherchieren welche Bankverbindungen es gibt, laufen mit dem Ziel der Beweissicherung zur Bank bzw. fragen mal bei Google nach was da an Bankverbindungen hinterlegt ist, und lassen sich die Daten geben. Der hatte ja auch Amazon-Partnerlinks auf seinem Youtube-Kanal über welche er Geld eingesammelt hat, wenn darüber jemand was bestellt hat. Auch dort gibt es eine hinterlegte Bankverbindung. Das und wieviel Geld eingenommen wurde, wurde im bereits oben verlinkten Fernsehbericht angesprochen >> http://www.radiobremen.de/nachrichten/ge…adraser100.html . Ob die Höhe korrekt ist, wird die Beweiserhebung dann ergeben.

    Lost Soul

  • Oh man, schwere Geburt. Klar geht's auch um Fakten aber auch um Subjektives. Gerade für die Bemessung der Schuld ist das immens wichtig. Und die "niederen Beweggründe" sind halt eher subjektiv. Da kann der Anwalt erstmal irgendeine Behauptung aufstellen.

    Du weißt ja aus welchen einzelnen Punkten eine Straftat aufgebaut ist, oder? Handelt sich ja lediglich um Grundwissen. Weißt du also.

    PS: die Kontoauszüge bringt natürlich sein Anwalt. Er kann sie ja schlecht selbst holen. Er kann auch noch andere Beweiserhebungen zu seiner Entlastung beantragen. Ob diese dann als vollständig oder ausreichend betrachtet werden ist die nächste Frage. Prinzipiell ist es dumm halbe "Beweise" vorzulegene, gerade wenn diese einfach entkräftet werden können. Am Schluss wird abgerechnet. Und da schaut man dann auch was auf der Haben-Seite des Angeklagten steht. Mitwirkung bei der Aufklärung wirkt sich in aller Regel positiv aus. Die Sache erschweren wird das Strafmaß eher erhöhen.

    2 Mal editiert, zuletzt von coparni (16. Dezember 2016 um 15:30)

  • Ich vermute dass die Höhe der Einnahmen nachrangig behandelt wird.
    Allein die Absicht mit seinen gefilmten Aktionen Geld zu verdienen - was offenbar bereits eingestanden wurde - dürfte ausreichen hier niedere Beweggründe festzustellen. (wenn man dies den will)

    Die Frage hier wäre für mich, ob er seine Unfallfahrt auch zum Zweck der Verbreitung gefilmt hat.

    Zunächst bin ich vom Gegenteil ausgegangen, da darüber nie etwas berichtet wurde. Nun aber höre (oder lese) ich, dass er durchaus gefilmt hat, die Cam aber wegen leerem Akku aus ging.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

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    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Die Höhe seiner Einkünfte allgemein werden das Gericht interessieren um eine Grenze zwischen Lebensunterhalt und Habgier zu ziehen. Nur letzteres ist ein niederer Beweggrund. Ob diese Grenze deutlich ausfällt, weiß ich nicht. Wie gesagt, ich hab keinerlei Ahnung was man mit solchen Sachen verdienen kann. Und verzeiht mir, dass ich die 2000 €, die mal irgendwo standen, zwar zur Kenntnis nehme aber für mich keine endgültige Tatsache darstellen. Diese Angabe kann zu diesem Zeitpunkt nur von Anwalt oder Presse stammen und von Beiden hab ich schon viel zu viel Bockmist³ gelesen. Außerdem hängt es davon ab wie seine finanzielle Situation ohne YouTube ausgesehen hätte.

  • Mal zum Thema Einnahmen: ich habe letztens bei einem Youtuber der um die 90k Abonnenten hat gesehen dass der ca. 300$ im Monat dadurch verdiehnt hat. Alpi hatte dann wohl ähnliches. Reich wirste dadurch nicht.

  • Alpi war absolut im Aufschwung.
    Sein quasi Nachfolger ist Blackout - der hat jetzt schon knapp 120k Abos, Tendenz steigend.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Alpi war absolut im Aufschwung.
    Sein quasi Nachfolger ist Blackout - der hat jetzt schon knapp 120k Abos, Tendenz steigend.

    Da fragste dich dann: wie machen die das?

    Auch Slyte mit seiner SV650 geht gut ab. Und ich finde dass der noch human ist.

  • Man verdient wohl pro Klick, die Anzahl der Abonenten ist bei der Gage nicht relevant und eher dafür verantwortlich, dass man in den Vorschlägen auftaucht. Grober Richtwert soll wohl ein Euro pro 1.000 Klicks sein, wenn man Werbung schalten lässt. Aber auch da gibt es wohl noch Unterschiede, je nach Volumen.

  • Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

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  • die Frage ist doch jetzt: Hat er ordentlich was "auf´s Maul" bekommen ???

    Grüsse aus Südhessen !
    Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten.

  • Zitat

    die Frage ist doch jetzt: Hat er ordentlich was "auf´s Maul" bekommen ???

    Finde zwar nicht richtig was der rasende Türke gemacht hat, aber ihn wegen Mord Anklagen, weil der alte Sack besoffen bei Rot über die Ampel geht ist auch fürn Arsch.

    Anklage wegen Unfall mit Todesfolge von mir aus auch mit Vorsatz und das ganze grob fahrlässig.

    Und Führerschein weg solange es die deutsche Rechtssprechung zulässt.


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